498 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (319 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung, die für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen werden soll, ist die Verpflichtung der Länder, als Beitrag für die stationäre Behandlung sowie Betreuung von Insassen von Justizanstalten durch öffentliche Krankenanstalten insgesamt einen jährlichen Pauschalbetrag von ca. 8,55 Millionen Euro zu leisten.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 27. März 2008 JJJJ in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Anna Franz gab die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger weitere Erläuterungen.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (319 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2008 03 27

                                     Anna Franz                                                          Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann