513 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (479 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden

Der Katastrophenfonds des Bundes nach dem Katastrophenfondsgesetz 1996 wird durch prozentuelle Anteile am Steueranteil des Bundes an der veranlagten Einkommensteuer, der Lohnsteuer, der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer I finanziert. Nach § 9 Abs. 2 Z 1 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, beträgt der Anteil im Jahr 2008: 1,1%.

Nicht benötigte Mittel des Fonds werden einer Rücklage von maximal 29 Mio. € zugeführt. Dieses System der Finanzierung des Fonds durch laufende Steueranteile seitens des Bundes und Abdeckung eines erhöhten Finanzbedarfs aus der Rücklage hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll grundsätzlich beibehalten werden.

Im Jänner und März 2008 sind österreichweit außergewöhnliche Sturmschäden durch die Orkane „Paula“ und „Emma“ an Wäldern und Gebäuden verursacht worden. Es sind enorme Schäden in allen Bundesländern zu verzeichnen. Obwohl das Schadensausmaß noch nicht zur Gänze abgeschätzt werden konnte, ist zu erwarten, dass die für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel des Katastrophenfonds nicht ausreichen werden. Zudem ist zu befürchten, dass sich weitere Naturkatastrophen in diesem Jahr ereignen werden.

Die Bundesregierung soll daher ermächtigt werden, die Mittel des Katastrophenfonds erforderlichenfalls aufzustocken. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass jederzeit im Falle von unvorhersehbaren Naturkatastrophen eine rasche finanzielle Hilfe für die Betroffenen ermöglicht wird.

Die Dotierung des Katastrophenfonds kann in jenem Ausmaß erhöht werden, das unbedingt erforderlich ist, um Schäden im Vermögen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie von Privatpersonen (§ 3 Z 1 und Z 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes 1996) abzugelten. Obergrenze für diese Aufstockung ist eine Verdoppelung der regulären Dotierung des Katastrophenfonds.

Aufgrund der Stürme im Jänner 2008 („Paula“) und im Februar 2008 („Emma“) fielen in Österreich derzeit ca. 8,5 Millionen Festmeter Schadholz an. Da die Aufnahmekapazitäten von Holz in der holzverarbeitenden Industrie für die nächsten Monate beschränkt sind und das aufgearbeitete Schadholz aufgrund der wiederum ab Frühjahr 2008 drohenden Borkenkäfergefahr auf Flächen außerhalb des Waldes gelagert werden muss, sind Holzlager mit künstlicher Beregnung (Nasslager) vorgesehen.

Nasslager sind Sammellager, die für eine betriebsübergreifende Lagerung von Schadholz vorgesehen sind und ein wichtiges Instrument zur Holzflusssteuerung und können vor allem nach Großkalamitäten zur Entlastung des Holzmarktes beitragen. Holzmengen, für die nach Großkalamitäten ein Verlust der Holzqualität droht, müssen einer geeigneten Konservierung zugeführt werden. Die Erhaltung der Holzqualität ist das primäre Ziel. Dieses Ziel kann im Nasslager durch die dauerhafte Erhaltung der Holzfeuchte durch eine künstliche Beregnung erreicht werden. Dies bewirkt, dass das Porensystem der eingelagerten Hölzer mit Wasser gefüllt bleibt und das Eindringen von Sauerstoff verhindert wird. Holzschädigenden Pilzen und Insekten wird damit die Lebensgrundlage entzogen.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Jakob Auer, Petra Bayr, Wolfgang Zanger, Mag. Bruno Rossmann, Josef Bucher und Mag. Kurt Gaßner sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (479 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 04 02

                           Marianne Hagenhofer                                                Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann