519 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (461 der Beilagen): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Das Protokoll wurde von polnischer Seite angeregt. Durch das Protokoll soll die Anrechnungsmethode durch die Befreiungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Österreich ersetzt werden.

Das Protokoll wurde auf schriftlichem Weg vorbereitet und die englische Fassung wurde am 11. Juli 2007 in Paris paraphiert. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 2. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (461 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2008 04 02

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann