529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (502 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammergesetz 2001 geändert werden

 

Problem:

-       Bis 20. Oktober 2007 ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in innerstaatliches Recht umzusetzen.

-       Über die Erwerbsausübung betreffende Rechte hat letztinstanzlich ein Tribunal zu entscheiden.

Inhalt:

-       Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

-       Neuformulierung der allgemeinen Berufsberechtigung für Apotheker.

-       Normierung der unabhängigen Verwaltungssenate der Länder als Berufungsinstanz für Entscheidungen betreffend die Aufnahme und Beendigung des Apothekerberufes.

Alternativen:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Verlagerung der Berufungszuständigkeit vom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend auf die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder bedeutet in der Praxis basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre nur eine verschwindend geringe Anzahl von Berufungsverfahren (max. 2-3 jährlich), die insgesamt nur einen geringen Mehraufwand für die Länder bzw. Entlastung für den Bund verursachen. Zu den finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der anlässlich der Umsetzung der unten angeführten EU-Richtlinien erfolgenden Zuständigkeitsverschiebungen vom Bund zu den Unabhängigen Verwaltungssenaten wird auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil der Erläuterungen hingewiesen.

Auswirkung auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Österreich und für Apotheker sind, weil schon bisher Diplomanerkennungsbestimmungen aufgrund der Richtlinien 85/432/EWG und 85/433/EWG bestanden haben, als gering zu bezeichnen.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Die vorgenommenen Änderungen  im Anerkennungsverfahren bzw. zur Erteilung der neu gefassten allgemeinen Berufsberechtigung betreffen primär neu als Angestellte tätige Apotheker und haben keine Auswirkungen auf  Unternehmer bspw. durch geänderte Informationspflichten.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Durch dieses Bundesgesetz werden

-       die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 7.9.2005,  S. 22, Celex-Nr. 32005 L 0036, in der Fassung der Richtlinie 2006/100/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006,  S. 141, Celex-Nr. 32006 L 0100,

-       das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit,

-       die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und

-       die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

für den Beruf des Apothekers in österreichisches Recht umgesetzt.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Kurt Grünewald, Ursula Haubner, Karl Donabauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Theresia Haidlmayr, Mag. Dr. Martin Graf sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Ferner beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig folgende Feststellung:

Der Gesundheitsausschuss geht davon aus, dass im Rahmen der Verhandlungen über eine Gesundheitsreform die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, vor allem im ländlichen Bereich mitbedacht und zufriedenstellend gelöst wird.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (502 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 04 22

                                 Barbara Riener                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau