530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (503 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Problem:

Entsprechend internationalen Vorbildern soll - um die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Österreich zu optimieren - ein Register der Anzeigen meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten geschaffen werden, das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben der Erhebung über und der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Epidemiegesetz und dem Tuberkulosegesetz dienen soll. Dazu soll im Epidemiegesetz eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage geschaffen werden. Weiters ist die Koordinierungsfunktion der Landeshauptmänner bei bezirksübergreifenden Ausbrüchen nicht explizit gesetzlich geregelt.

Ziel:

Effizienzsteigerung bei der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Österreich.

Inhalt /Problemlösung:

Datenschutzkonforme Etablierung eines behördeninternen Registers anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten und damit eines Instrumentes zur rascheren Bekämpfung und zur Verhütung von Infektionskrankheiten.

Beschleunigung der Bekämpfungsmaßnahmen durch Reduktion der Informationswege infolge einer elektronischen Verarbeitung.

Reduktion des Aufwands für die Aufbereitung der Daten für die Monatsausweise, Jahresberichte und internationale Berichte.

Ausdrückliche Verankerung der Koordinierungsfunktion und –verpflichtung der Landeshauptmänner bei bezirksübergreifenden Ausbrüchen, Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei bundesländerübergreifenden Ausbrüchen.

Alternativen:

Beibehaltung des bisherigen nicht völlig befriedigenden Zustands.

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Datenbank wird durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend betrieben, in diesem Zusammenhang entstehen den Ländern und Städten keine zusätzlichen Kosten.

Dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend entstanden bzw. entstehen für das Fachkonzept und technische Konzept sowie für die Realisierung, Implementierung und Roll out ca 350.000.- € an Kosten, die laufenden Betriebskosten stehen noch nicht exakt fest, werden jedoch  grundsätzlich durch die dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bedeckt werden.

Das System wird auf Landes- und Bezirksebene ohne zusätzlichen Aufwand in das bestehende Behördenetz eingebunden, die Dateneingabe bedingt eine Zusatzbelastung für alle Bundesländer gesamt in Höhe von 101.526,50 € und liegt damit weit unter der Betragsgrenze gemäß der Kundmachung BGBl. II Nr. 157/2007. Die Zeitressourcen, die für die Zusammenstellung der bisherigen periodischen Meldungen bzw. Auswertungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörden an das Land und durch diese gesammelt an das Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie zu übermittelt waren (zB Monatsauweise), werden dafür in Zukunft entfallen, da sowohl die Landes- wie auch die Ebene der Zentralstelle jederzeit statistische Auswertungen selbst vornehmen kann.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Volkswirtschaftlicher Nutzen durch frühe Erkennung und Eindämmung von Infektionskrankheiten.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich

Keine.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Es sind keine neuen Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Beate Schasching gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (503 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 04 22

                               Beate Schasching                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau