545 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (451 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz – VAIG) geändert wird

In der Novelle des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes 2006 (BGBl. I Nr. 59/2006) wurde festgelegt, dass Kommissionsgebühren nach dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz erst ab einer Höhe von 50 Euro festgesetzt werden. Durch diese Verwaltungsvereinfachung konnte der Gesamtaufwand für Einhebungsvorgänge nach der Bundes-Kommissionsgebührenverordnung reduziert werden. In der neu erlassenen Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007 (BGBl. II Nr. 262/2007) wurde der Pauschalbetrag für jede angefangene halbe Stunde auf 13,80 Euro erhöht. Um die seinerzeit angestrebte Verwaltungsvereinfachung auch zukünftig sicherzustellen, sollen daher die Kommissionsgebühren nach dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz erst ab einer Höhe von 100 Euro festgesetzt werden. Die Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 stellen auf die Rechtslage des Jahres 1995 ab. Zu diesem Zeitpunkt waren im Eisenbahngesetz geringfügige Baumaßnahmen nur im Einzelfall und nur unter eingeschränkten Voraussetzungen genehmigungsfrei. Die Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 stellen auf diese Rahmenbedingungen ab. Auf Grund der neuen Eisenbahngesetzgebung (geänderte Regelungen für Genehmigungsfreistellungen, neue Rahmenbedingungen für die Einhaltung der Sicherheitsstandards zum Schutz der Arbeitnehmer im Eisenbahnbereich) wurden die Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 obsolet und können daher entfallen.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl und Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Karin Hakl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (451 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 04 30

                                Mag. Karin Hakl                                                                    Anita Fleckl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau