546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (326 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

Seit Erlassung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, hat sich in der Verwaltungspraxis und aufgrund fortschreitender Entwicklungen, etwa der europäischen Integration oder im Bereich der Kommunikationstechnologien, ein Bedarf an Erneuerung und Anpassung diverser Rechtsvorschriften, etwa auf den Gebieten der Schifffahrtsanlagen, des Schifffahrtsgewerberechts und der Schiffsführung, ergeben, der in den bisherigen Novellierungen, schifffahrtsspezifisch zuletzt mittels der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, BGBl. I Nr. 41/2005 (letzte Novellierung mittels Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2005), noch nicht berücksichtigt werden konnte. Durch die Änderung wird die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005,  S. 152) in nationales Recht umgesetzt. Die Bestimmungen enthalten einerseits die Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrwasserinformationen durch die Behörde unter Berücksichtigung der Kommissionsverordnungen über die technischen Spezifikationen für Inland ECDIS (Inland Electronic Chart Display and Information System) und für Nachrichten für die Binnenschifffahrt und andererseits Verordnungsermächtigungen zur Einführung von Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Meldungen und automatisierten Identitäts- und Positionsmeldungen von Schiffen unter Berücksichtigung der Kommissionsverordnungen über elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und über Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme. Für die Schiffsdaten werden die Bedingungen definiert, unter denen Daten gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. April 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Christian Hursky, Sigisbert Dolinschek, Bettina Hradecsni und Bernhard Vock sowie die Staatssekretärin Christa Kranzl.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Binder-Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (326 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 04 30

                           Gabriele Binder-Maier                                                              Anita Fleckl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau