556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 773/A(E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen betreffend direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

Die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 08. Mai 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Familienbeihilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Familienförderung und stellt eine direkte Transferleistung an die Eltern als Anspruchsberechtigte dar. Damit sollen Kosten, die den Eltern auf Grund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Gewährung der Familienbeihilfe erfolgt aus systematischen Gründen an die Eltern, vorrangig an die Mutter; nur in Ausnahmefällen wird die Familienbeihilfe direkt dem Kind gewährt und zwar einerseits bei Vollwaisen und andererseits bei Kindern, deren Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.

Unabhängig von diesen Bestimmungen steht es den Eltern selbstverständlich frei, die Familienbeihilfe, die sie beziehen, an ihr z. B. volljähriges Kind, das sich in einer Berufsausbildung befindet, weiterzugeben, was in der Praxis durchaus häufig vorkommt.

Eine direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe würde für junge Menschen jedoch einen weiteren Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben darstellen, womit Jugendliche auch finanziell bestmöglich unterstützt würden.

Da eine direkte Ausbezahlung an junge Erwachsene allerdings eine wesentliche Systemumstellung im Gefüge der Familienbeihilfe bedeutet, sind vor diesem Schritt alle möglichen Auswirkungen in steuer- und verfassungsrechtlicher sowie in unterhaltsrechtlicher Hinsicht zu prüfen und abzuklären, um sicherzustellen, dass diese Systemumstellung keine negativen finanziellen Folgen zu Lasten der Jugendlichen und Familien nach sich zieht.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Laura Rudas die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Ing. Norbert Hofer, Sabine Mandak, Ursula Haubner, Mag. Gisela Wurm, sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky.

Ein von dem Abgeordneten Ing. Norbert Hofer eingebrachter Vertagungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Silvia Fuhrmann gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 05 20

                                Silvia Fuhrmann                                                                     Ridi Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau