Entschließung

Die zuständige Bundesministerin wird ersucht, die Möglichkeit der direkten Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe gemäß den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes besteht und die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den unterhaltspflichtigen Eltern leben, zu prüfen und eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die diesem Ansinnen der direkten automatischen Ausbezahlung der Familienbeihilfe an junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr Rechnung trägt, ohne dass für die Familien finanzielle Nachteile entstehen.