560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über die Regierungsvorlage (541 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Die Richtlinie 2002/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind nach Auffassung der Europäischen Kommission von Seiten Österreichs noch nicht vollständig umgesetzt worden. Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag zielt daher darauf ab, die Definition der (sexuellen) Belästigung sowie die Regelungen im Zusammenhang mit einer diskriminierenden Beendigung eines Dienstverhältnisses an das Gemeinschaftsrecht anzupassen: Der Tatbestand der (sexuellen) Belästigung soll dahin gehend erweitert werden, dass Verhaltensweisen, die eine Belästigung bezwecken bzw. beabsichtigen, bereits als Belästigung und damit als Diskriminierung gelten, auch wenn der Diskriminierungszweck nicht erreicht worden ist. Bei diskriminierender Beendigung eines Dienstverhältnisses soll der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer ein Wahlrecht eingeräumt werden, die Beendigung entweder anzufechten oder aber sie zu akzeptieren und in diesem Fall sowohl Vermögensschaden als auch immateriellen Schaden geltend zu machen.
In Reaktion auf die jüngere Rechtsprechung des OGH in Gleichbehandlungsfällen der Privatwirtschaft soll auch im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz eine Klarstellung dahin gehend erfolgen, dass es auch bei befristeten Dienstverhältnissen und Probedienstverhältnissen direkt Anwendung findet. Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die Bedachtnahme auf Mehrfachdiskriminierungen bei der Bemessung der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung, die Einführung des Gebots der sprachlichen Gleichbehandlung, die Verpflichtung zur Bestellung mindestens eines weiblichen Mitgliedes in Dienstrechtskommissionen durch den Dienstgeber, die Ausdehnung der Berichtspflicht an die Bundesregierung auf die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes in Fällen der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie schließlich die Ausdehnung der Möglichkeit der Vertretung durch eine Interessenvertretung oder Nichtregierungsorganisation in Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission des Bundes auf Fälle der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, die Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Mag. Brigid Weinzinger, Dr. Gertrude Brinek, Ursula Haubner, Sabine Mandak und Mag. Gisela Wurm sowie die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (541 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2008 05 20
Gabriele Binder-Maier Mag. Gisela Wurm
Berichterstatterin Obfrau