573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (524 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Ministerratsbeschlusses 47/38-8 vom 26. März 2008:
„Senkung der Lohnnebenkosten:
Im Detail:
– arbeitnehmerseitige Beitragsbefreiung bei Arbeitslosenversicherung im Niedriglohnbereich
– bis 1 100 € kein ALV-Beitrag
– 1 100 – 1 200 € 1 % ALV-Beitrag
– 1 200 – 1 350 € 2 % ALV-Beitrag
– ab 1 350 € normaler ALV-Satz
– Inkrafttreten: 1. Juli 2008
– 1 Mio. Beschäftigungsverhältnisse sollen erfasst werden
– 300 Mio. € Volumen; dieses wird auf die Steuerreform angerechnet
– eine jährliche Anpassung der Obergrenzen (zB um durchschnittliche Lohnerhöhung) soll erfolgen
– der Einnahmeausfall ist über das Budget abzudecken
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird beauftragt, dem Ministerrat rechtzeitig eine entsprechende Gesetzesnovelle vorzulegen.“
Zur Absicherung der Konsumnachfrage und damit zur Konjunkturstabilisierung ist die Beitragsgestaltung zu den Systemen der sozialen Sicherung gerade für Bezieher niedriger Einkommen, die stärker unter inflationsbedingten Mehrausgaben für Mittel des täglichen Bedarfs leiden, von erheblicher Bedeutung. Nachfrage- und Konjunkturschwankungen wirken sich insbesondere auf den Bereich der Arbeitslosenversicherung aus. Es ist daher sinnvoll, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Pflichtversicherte in der Arbeitslosenversicherung (Dienstnehmer, Lehrlinge ua.), soweit diese ein geringes Einkommen beziehen, zu senken, um zu einer Stabilisierung beizutragen. Durch diese einnahmenseitige Maßnahme können Mehrausgaben für zusätzliche Arbeitslose bzw. auf Grund längerer Arbeitslosigkeit (und entsprechende Mindereinnahmen) vermieden werden.
Bereits bisher wurden aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen Abweichungen von der generellen Beitragsgestaltung, zum Beispiel betreffend ältere Personen, vorgesehen.
Die Entlastung kommt ungefähr einer Million Beschäftigten und damit rund einem Drittel der in der Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherten zu Gute. Auf Grund dieser Größenordnung kann von einer wirksamen Belebung der Konsumnachfrage und damit Stützung der Konjunktur ausgegangen werden. Dem entsprechend entfällt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2008: 349,01 €) bis 1 100 €. Über 1 100 bis 1 200 € beträgt der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag ein Prozent, über 1 200 bis 1 350 € zwei Prozent und über 1 350 € wieder drei Prozent. Die verminderten Beitragssätze gelten auch für Sonderzahlungen in entsprechender Höhe. Für Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz jeweils unverändert bei drei Prozent. Damit beträgt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze 10,5 € statt bisher 21 €. Der Nettolohn steigt bis 1 100 € um 3,7 %, bis 1 200 € um bis zu 2,4 % und bis 1 350 € um bis zu 1,2 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Der jährliche Einnahmenentfall in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik in der Höhe von jährlich rund 300 Mio. € ist jedenfalls vom Bund aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Barbara Riener die Abgeordneten Karl Öllinger, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Sigisbert Dolinschek, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Birgit Schatz sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (524 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2008 05 27
Barbara Riener Renate Csörgits
Berichterstatterin Obfrau