574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 714/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl.Nr. 315/1994, geändert wird

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. Mai 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Regelung in § 2 Abs. 8 AMPFG, wonach der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Männern erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres, bei Frauen hingegen schon ab Vollendung des 56. Lebensjahres aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik getragen wird, stellt eine nach der RL 79/7/EWG unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (VwGH 2005/08/0057-7 vom 20. Dezember 2006).

Die Gebietskrankenkassen müssen diese Diskriminierung dadurch ausschließen, dass sie die Bestimmungen des § 2 Abs. 8 AMPFG zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, d.h. auch für männliche Dienstnehmer ab dem vollendeten 56. Lebensjahr keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr vorzuschreiben.

Um diesem Erkenntnis nun auch legislativ Rechnung zu tragen und der zu geringen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, und da vor allem der Frauen, durch eine Lohnnebenkostensenkung wirksam entgegen zu treten, schlagen wir, über eine Angleichung der Altersgrenze hinaus, auch eine Absenkung um ein Jahr auf das 55. Lebensjahr vor, um eine merkliche Anhebung der Erwerbs- und Beschäftigungsquote zu erreichen, wie sie der Intention dieser Gesetzesbestimmung, entspricht.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Karl Öllinger, August Wöginger, Sigisbert Dolinschek, Ulrike Königsberger-Ludwig, und Mag. Birgit Schatz sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der
Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 05 27

                                 Barbara Riener                                                                 Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau