58 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (27 der Beilagen): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Das am 14. Mai 1959 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 6. April 1970 unterzeichneten ersten Protokolls und des am 5. November 1991 unterzeichneten zweiten Protokolls hat sich als revisionsbedürftig erwiesen, da Schweden durch die derzeitigen Abkommensbestimmungen daran gehindert wird, Gewinne aus Anlass einer Veräußerung von Beteiligungen an schwedischen Kapitalgesellschaften zu besteuern, wenn die Veräußerung erst nach einem Wohnsitzwechsel nach Österreich stattfindet. Da auch Österreich nach seinem inländischen Recht die vor der Wohnsitzverlegung eingetretenen Wertsteigerungen nicht besteuert, hat die derzeitige Abkommensrechtslage zu einer mit den Zielen des Abkommens unvereinbaren Doppelnichtbesteuerung geführt. Von 23. bis 24. Mai 2006 haben in Stockholm Revisionsverhandlungen stattgefunden, die mit der Erstellung des vorliegenden Protokollentwurfes abgeschlossen werden konnten.

Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrags werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 22. März 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (27 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2007 03 22

                          Mag. Andreas Schieder                                               Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann