593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Suche nach vermissten Personen.

Die Abgeordneten Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 08. Mai 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung) den Gerichten, Staatsanwaltschaften,        Sicherheitsbehörden,         Sicherheitsdienststellen     und Jugendwohlfahrtsbehörden zeitlich unbeschränkt zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Suche nach vermissten Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, intensiv zu betreiben. Versäumnisse, wie die im Fall des Opfers von Amstetten, dürfen sich nicht wiederholen. Zwar verbietet sich jede Spekulation über den hypothetischen Ablauf vergangener Ereignisse, doch ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das 24 Jahre lange Martyrium nicht unentdeckt geblieben wäre, wenn die Behörden misstrauischer gegenüber der Behauptungen des Vaters gewesen wären und die Vermisstensuche mit Nachdruck betrieben hätten.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters der Abgeordnete Günter Kößl.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Johann Maier, Günter Kößl, Mag. Albert Steinhauser und Leopold Mayerhofer einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Mag. Johann Maier, Günter Kößl, Mag. Albert Steinhauser und Leopold Mayerhofer einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 05 29

                                      Otto Pendl                                                                     Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann