597 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 692/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder-in-Kraft-setzen des Bazillen-ausscheidergesetzes

 

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. April 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Mit 20. April 2002 wurden das Bazillenausscheidergesetz, StGBI Nr 153/1945 idgF, und die hiezu ergangene Durchführungsverordnung, BGBl Nr 128/1946, aufgehoben.

Damit ist die aus § 1 des Bazillenausscheidergesetzes iVm § 3 der Durchführungsverordnung sich ergebende Verpflichtung weggefallen, wonach Personen in Betrieben und Unternehmungen gem. § 1 der Durchführungsverordnung nur dann zu einer Beschäftigung neu aufgenommen, erstmalig herangezogen oder weiter verwendet werden dürfen, wenn durch ein vom Amtsarzt auf Grund einer vorgenommenen Untersuchung ausgestelltes amtsärztlichen Zeugnis festgestellt wird, dass gegen die erstmalige Beschäftigung oder gegen die Weiterverwendung keine Bedenken bestehen.

Bazillenausscheider sind Menschen, die im Stuhl, Harn oder mit dem Schweiß Krankheitserreger ausscheiden können. Eine Beschäftigung solcher Personen an Stellen, wo sie mit Lebensmittel in Berührung kommen können, ist verboten.

Jeder neu aufgenommene Arbeitnehmer, der mit Speisen in Verbindung kommen kann, hat ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorzuweisen, welches bestätigt, dass der betreffende kein "Bazillenasscheider“ ist. Das Zeugnis darf nicht älter als 12 Monate sein und wird nach einer Untersuchung von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgestellt.

Aufgrund der Tatsache, dass es durch die ersatzlose Streichung des Bazillenausscheidergesetzes aus Kostengründen und dem damit zusammenhängenden Wegfall der verpflichtenden jährlichen Untersuchungen zu einer Verschlechterung im Hygienebereich gekommen ist, wird dieser Entschließungsantrag gestellt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Ursula Haubner und Dr. Sabine Oberhauser sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 05 29

                          Dr. Sabine Oberhauser                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau