601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 361/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. September 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„ Seit 2004 gibt es EU-weit verpflichtende Regeln für die Kennzeichnung von Eiern. Demnach muss die Haltungsform der Hennen (0 – Eier aus biologischem Landbau, 1 – Freilandhaltung, 2 – Bodenhaltung, 3 – Käfighaltung), das Herkunftsland (z.B. AT für Österreich) und der Erzeugerbetrieb (die Betriebsnummer als Ziffernfolge, z.B. 1234555) auf der Verpackung angegeben und am Ei gestempelt sein. Ferner müssen auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, Güteklasse, Größe und Verbraucherhinweise zur Lagerung angegeben sein. Werden Eier offen verkauft, muss es ein entsprechendes Etikett oder Steckschild am Verkaufsstand geben, das die Kennzeichnungsangaben enthält.
Während beim Einzel-Ei die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert, gibt es diese Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) nicht. Für die KonsumentInnen ist daher nicht erkennbar, ob in Nudeln oder Backwarenprodukten Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung oder von Biohühnern verwendet werden oder aus Käfighaltung stammen.
Das mit 2009 in Kraft tretende Verbot der Käfighaltung von Legehennen in Österreich stellt eine enorme Chance dar, die KonsumentInnen zu Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen. Die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen – hin zur artgerechten Tierhaltung, zu heimischen Produkten und in weiterer Folge zum Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft – ist ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 22. April 2008 und 29.°Mai 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Barbara Riener, Dr. Sabine Oberhauser, Anna Höllerer, Mag. Dr. Martin Graf, Ursula Haubner, Mag. Johann Maier, Ing. Norbert Hofer und Petra Bayr sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky.
Der Gesundheitsausschuss beschloss einstimmig auf Antrag des Abgeordneten Mag. Johann Maier, der Präsidentin des Nationalrats die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Konsumentenschutz zu empfehlen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2008 05 29
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatter Obfrau