618 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2008/3 (III-119 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.
Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Inneres
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 03. März 2008 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am 27. März 2008 sowie in einer weiteren Sitzung am 17. Juni 2008, insbesondere zu den Kapiteln Follow-up-Überprüfung der Bundespolizeidirektionen Salzburg und Wien, behandelt.
An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Stefan Prähauser, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Gabriele Tamandl, Mag. Ruth Becher, Ing. Erwin Kaipel, Alois Gradauer, der Bundesminister für Inneres, Günther Platter, der Rechnungshofpräsident, Dr. Josef Moser, sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.
Einstimmig wurde am 17. Juni 2008 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2008/3 (III-119 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2008 06 17
Ing. Erwin Kaipel Mag. Werner Kogler
Berichterstatter Obmann