630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (548 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Der vorliegende Entwurf beinhaltet in Umsetzung des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode drei Kernanliegen:

-       Die Senkung der Klassenschülerzahl,

-       die Fortführung der an den Volksschulen bewährten Sprachförderkurse sowie deren Ausweitung auf die Hauptschulen und Polytechnische Schulen sowie

-       die Einführung eines Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ auf der 8. Schulstufe.

1. Senkung der Klassenschülerzahl:

Der moderne, qualitätsorientierte Unterricht ist durch starke Elemente der Individualisierung geprägt. Große Klassen und deren zunehmend (auch sprachlich) heterogene Zusammensetzung stehen somit einer individualisierenden Unterrichtsarbeit entgegen. Um das Ausbildungsniveau weiter anheben zu können und die Qualität der Bildung in Österreich weiter steigern und nachhaltig sichern zu können, erscheint es dringend geboten, die Schülerzahlen pro Klasse zu senken. Gleichzeitig gilt es, Bedürfnissen und Anforderungen am Standort gerecht zu werden, denen eine verbindliche Anordnung einer festen Klassenschülerhöchstzahl entgegensteht. Die Senkung des Durchschnittswertes (unter Einräumung von Unter- und Überschreitungen eines Richtwertes) soll eine regional sinnvolle und chancengerechte Ressourcenverteilung sichern.

2. Sprachförderkurse:

Sprachförderkurse wurden durch das 2. Schulrechtspaket 2005 als eine erste (bundesgesetzliche) Maßnahme zur nachhaltigen Sicherung der Unterrichtsqualität gesetzt. Neben bestehenden Maßnahmen (zB dem „besonderen Förderunterricht in Deutsch“ an allgemein bildenden Pflichtschulen) und neuen Maßnahmen außerhalb des Schulrechts (Stichwort: Sprachticket) wurden Sprachförderkurse im Bereich der Volksschule als schulische Integrationsmaßnahme für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache auf zwei Jahre probeweise vorgesehen. Kinder, die wegen nicht ausreichender Beherrschung der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler (gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes) aufgenommen werden, sollen so möglichst rasch (11 Wochenstunden, Maximaldauer des Kurses: ein Unterrichtsjahr) auf ein Sprachniveau hingeführt werden, das es ihnen ermöglicht, dem Unterricht der jeweiligen Schulstufe folgen zu können. Im Zuge des Maßnahmenkataloges der Bundesregierung zur Integration werden auch Maßnahmen für den muttersprachlichen Unterricht gesetzt werden.

3. Politische Bildung in der Sekundarstufe I:

Mit der Novelle zum B-VG BGBl. I Nr. 27/2007 wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 das Wahlalter von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Dies erfordert verstärkte und zeitlich vorverlegte Maßnahmen im Unterricht auf der Sekundarstufe I, um den Jugendlichen im Wahlalter entsprechendes „Werkzeug“ für eine verantwortungsvolle Mitgestaltung der österreichischen und der europäischen Politik an die Hand zu geben. In diesem Sinne versteht sich die gesetzliche Verankerung eines neuen Pflichtgegenstandes als Ergänzung bereits gesetzter Maßnahmen zur Vermittlung demokratiepolitischer Kompetenzen. Analog zur Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule soll eine Kombination von Politischer Bildung mit Geschichte stattfinden, sodass neben dem bestehenden Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ ein neuer Pflichtgegenstand „Geschichte und Politische Bildung“ vorgesehen werden soll. Diese Maßnahme bedingt lediglich im Bereich der Volksschuloberstufe und der Hauptschule eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes. Die (Lehrplan)Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes bezüglich der Sonderschule schließen eine Umsetzung in den Lehrplänen der Sonderschule nicht aus; gleiches gilt für die allgemein bildenden höheren Schulen. In der Polytechnischen Schule ist „Politische Bildung“ bereits derzeit als Pflichtgegenstand vorgesehen.

Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich hinsichtlich der Grundsatzbestimmungen der §§ 8e Abs. 3, 12 Abs. 2a und 3, 14 Abs. 1, 18a samt Überschrift, 21 samt Überschrift, 27 Abs. 1, 31 samt Überschrift, 33 und 131 Abs. 21 Z 5 sowie des Entfalls des § 14a samt Überschrift auf Art. 14 Abs. 3 lit. b B-VG und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen auf Art. 14 Abs. 1 B-VG.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser die Abgeordneten Beate Schasching, Dieter Brosz, Ursula Haubner, Nikolaus Prinz, Mag. Dr. Martin Graf, Sabine Mandak, Elmar Mayer, Wolfgang Zanger, Franz Riepl und Dr. Gertrude Brinek sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im Bereich der Pflichtschulen obliegt es den Ländern, unter Beachtung des „Richtwertes 25“ an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen regional sinnvoll Klassenschülerzahlen festzulegen bzw. Unter- oder Überschreitungen bestimmter Klassenschülerzahlen zu ermöglichen. Im Sinne des Richtwertes müssen nicht alle Klassen mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern in zwei Klassen geteilt werden. Wenn es pädagogisch sinnvoll erscheint (zB bei Schwerpunktklassen an HS), können unter Abwägung des Erfordernisses von harmonisierten Klassengrößen einerseits und pädagogisch sowie regional bedingten Bedürfnissen andererseits andere Maßnahmen der Förderung in den betroffenen Klassen umgesetzt werden. Die dafür erforderlichen Personalressourcen werden ebenso unter Zugrundelegung des Richtwertes 25 (als Basis für den für das jeweilige Bundesland zu genehmigenden Stellenplan) zur Verfügung gestellt.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen in getrennter Abstimmung, teils mit Stimmenmehrheit, teils einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 06 19

                        DDr. Erwin Niederwieser                                                       Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann