650 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (585 der Beilagen): Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung "Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder"

Mit diesem Bundesgesetz soll eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen zur Haftungsübernahme für Leihgaben für die im Herbst 2008 in der Albertina gezeigte Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“ geschaffen werden.

Diese Ausstellung soll vom 4. September 2008 bis 17. Dezember 2008 stattfinden und ist die erste große Ausstellung zu Vincent van Gogh in Österreich. In der Ausstellung sollen rund 50 Gemälde und 120 Zeichnungen gezeigt und dabei die wechselseitige Beziehung zwischen van Goghs Zeichnungen und seinen Gemälden in all seinen Schaffensperioden beleuchtet werden.

Leihgaben, die den Bundesmuseen von Dritten für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, müssen üblicherweise kommerziell versichert werden. Zur Verringerung dieser Versicherungskosten ist der Bundesminister für Finanzen bereits derzeit gemäß Art. IX Abs. 1 Z 7 Bundesfinanzgesetz 2008 (BFG) ermächtigt, Haftungen für Schäden an Objekten, die von Dritten den Bundesmuseen als Leihgabe für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, zu übernehmen. Auch aufgrund des Haftungsbedarfs der anderen Bundesmuseen reicht der in dieser Haftungsermächtigung enthaltene Gesamthaftungsrahmen in Höhe von einer Milliarde Euro jedoch nicht aus um den hohen Versicherungsbedarf für diese Ausstellung zu decken.

Die Gesamtversicherungswerte für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“ sollen rund 1,75 Milliarden Euro betragen. Neben Haftungsübernahmen aufgrund dieses Bundesgesetzes in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro sollen zugunsten der Albertina auch Haftungen in Höhe von rd. 300 Millionen Euro gemäß Art. IX Abs. 1 Z 7 BFG übernommen werden. Der nicht von der Bundeshaftung erfasste Teil der Leihgaben wird von der Albertina kommerziell versichert.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Dr. Ferdinand Maier sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (585 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 07 01

                             Franz Kirchgatterer                                                 Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann