655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Johann Rädler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Internet-Roaming-Gebühren

und

den Antrag 623/A(E) der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe

Die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Johann Rädler, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 826/A(E) am 06. Juni 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Internetsurfen im Ausland ist im Regelfall um vieles teurer als in Österreich. Dazu kommt noch, dass weder der Wechsel in ein fremdes Netz Internet-Usern angezeigt wird, noch die neue Kostenstruktur. Es kommt in diesen Fällen vor, dass die Internet-Monatsrechnungen völlig überraschend mehrere tausend Euro betragen. Konsumentenschützer von Arbeiterkammer und VKI bestätigen, dass es sich dabei um keine Einzelfälle handelt.

Das Problem liegt darin, dass der Wechsel in ein anderes Netz beim Surfen im Ausland oder in Grenz-gebieten ohne entsprechende Information erfolgt. Die Internet-User wissen meist gar nicht, dass sie sich in einem fremden Netz befinden. Das Ergebnis sind hohe Roaming-Gebühren und extrem hohe Internet-Rechnungen. Um in Zukunft derartige Kostenfallen zu vermeiden, müssten die Kosten mit dem Netzwechsel den Usern vorher bekannt gegeben werden. Bei einem Netzwechsel sollte dem Internet User automatisch eine geeignete Information (z.B. Pop-up, SMS, Mail, …) über die neue Situation zur Verfügung stehen.“

 

Die Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 623/A(E) am 11. März 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beim mobilen Internetsurfen in Grenznähe kommt es oft vor, dass man sich als UserIn unbemerkt in das stärkere Netz des Nachbarlandes einwählt, was als Folge hohe Roamingkosten nach sich zieht.

Grundsätzlich steht es jedem/r frei, im Bereich der Einstellungen die manuelle Netzwahl zu nutzen und so eine Einwahl in Roamingnetze zu unterbinden. Dies einzustellen ist aber nicht für jede/n UserIn so einfach zu bewerkstelligen, da ein gewisses Know-how erforderlich ist.

Es gibt auch bereits Betreiber, die das Problem erkannt haben und einen Schutz wie beispielsweise ein „pop-up Fenster“ anbieten, dass den/die UserIn informiert, sobald man sich in eine ausländisches Netz einbucht. Andere Betreiber haben bei Neuanmeldungen die Roamingfunktion standardmäßig deaktiviert, nur auf Kundenwunsch hin wird die Roamingmöglichkeit eröffnet. Somit besteht beim Surfen in Grenznähe keine Gefahr vor ungewollten Kosten. Leider sind nicht alle Betreiber so kundInnenfreundlich.

Die EU-Roamingverordnung verpflichtet zwar die Anbieter, den KundInnen die Einwahl in ein Roamingnetz anzuzeigen und sie über die Kosten zu informieren. Diese Pflicht bezieht sich aber nur auf grenzüberschreitende Telefonate. Diese Einschränkung ist nicht nachvollziehbar, da die Kostenfolgen beim Datenroaming weitaus gravierender sind wie beim Telefonieren und daher noch ein wesentlich größeres Bedürfnis nach Information besteht.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juli 2008 in Verhandlung genommen. Einstimmig wurde beschlossen, den Entschließungsantrag 826/A(E) der Debatte und Abstimmung zugrunde zu legen. Als Berichterstatter für den Entschließungsantrag 826/A(E) fungierte Abgeordneter Erwin Spindelberger, als Berichterstatterin für den Entschließungsantrag 623/A(E) Abgeordnete Bettina Hradecsni. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Wolfgang Zanger und Bettina Hradecsni sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Johann Maier.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Johann Rädler, Wolfgang Zanger, Bettina Hradecsni und Sigisbert Dolinschek einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Johann Rädler, Wolfgang Zanger, Bettina Hradecsni und Sigisbert Dolinschek einstimmig angenommen.

 

Der Entschließungsantrag 623/A(E) gilt somit als miterledigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 07 01

                             Erwin Spindelberger                                                          Mag. Johann Maier

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann