661 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 780/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen betreffend weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit

Die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 06. Juni 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Vertrag von Lissabon wird auch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union verbindlich. Die Union wird der Europäischen Menschenrechts-Konvention beitreten. Menschenrechte sind unteilbar und müssen das sein, ihnen kommt universelle Geltung zu. Die EU soll daher ihre Politiken zur weltweiten Sicherung der Menschenrechte über die vielfältigen bereits bestehenden völkerrechtlichen Grundlagen hinaus auch verstärkt an den Grundsätzen und Garantien, wie sie in der Grundrechte-Charta niedergelegt sind, ausrichten. Ein spezielles und in der öffentlichen Wahrnehmung zu wenig beachtetes Problem in diesem Zusammenhang ist die Sicherung der Religions(ausübungs)freiheit, die im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ein fundamentales Menschenrecht ist.

Österreich kann innerhalb der EU und weltweit den Anspruch erheben, in Bezug auf die Religionsfreiheit vorbildhaft zu sein. Seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 ist die gemeinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert. Wichtige Bestimmungen dazu finden sich auch im Staatsvertrag von St. Germain und in der Menschenrechtskonvention. Besonders positiv wird international die Tatsache gesehen, dass beispielsweise der Islam in Österreich seit 1912 eine anerkannte Religionsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ist.

Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorbildrolle Österreichs im innerstaatlichen Bereich hat Österreich besonders das Recht und auch die Pflicht, sich weltweit gegen Verletzungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit und für die Durchsetzung der Religionsfreiheit insbesondere für Christen einzusetzen. Auch heute müssen in Österreich alle Versuche, die Religionsfreiheit von Menschen einzuschränken, insbesondere wenn diese einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, deutlich und entschieden zurückgewiesen werden.

In zahlreichen Ländern dieser Welt ist es um die Religionsfreiheit schlecht bestellt und es werden Christen auf Grund ihres Glaubens unterdrückt, diskriminiert und verfolgt.

So hat etwa die Anzahl der Christen im Irak seit dem Beginn des Irakkrieges im Jahr 2003 durch Vertreibung, Einschüchterung und Unterdrückung um etwa die Hälfte abgenommen und sich die Situation der Christen im Irak dramatisch verschlechtert.

Vor kurzem erschütterten die Berichte über die Ermordung des chaldäischen Erzbischofs von Mossul, Faraj Rahho, die Weltöffentlichkeit.

Aktuelle Berichte über staatliche, staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen liegen aus über 30 Ländern vor, insbesondere aus Nordkorea, Saudi-Arabien, Iran, Malediven, Indonesien, Kuba und Ägypten. Allein in den letzten Monaten meldete „Christian Solidarity International“ zahlreiche Vorfälle, z. B. in der Türkei, in der Volksrepublik China, in Vietnam, in Pakistan, in Algerien und in Indien. Auch in mehrheitlich von Christen bewohnten Ländern kommt es immer wieder zu Übergriffen, so z.B. in den Philippinen gegen Priester und Ordensleute, oder in Brasilien, von wo unter anderem wiederholte Todesdrohungen gegen Bischof Erwin Kräutler berichtet werden.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Marianne Hagenhofer die Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Mag. Albert Steinhauser, Bernhard Vock, Mag. Gernot Darmann, Mag. Ulrike Lunacek, Alexander Zach, Mag. Gertraud Knoll, Mag. Melitta Trunk sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Hans Winkler.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Menschenrechte sind unteilbar und müssen das sein, ihnen kommt universelle Geltung zu. Die EU soll daher ihre Politiken zur weltweiten Sicherung der Menschenrechte über die vielfältigen bereits bestehenden völkerrechtlichen Grundlagen hinaus auch verstärkt an den Grundsätzen und Garantien, wie sie in der Grundrechte-Charta niedergelegt sind, ausrichten. Ein spezielles und in der öffentlichen Wahrnehmung zu wenig beachtetes Problem in diesem Zusammenhang ist die Sicherung der Religions(ausübungs)freiheit, die im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ein fundamentales Menschenrecht ist.

Österreich kann innerhalb der EU und weltweit den Anspruch erheben, in Bezug auf die Religionsfreiheit vorbildhaft zu sein. Seit dem Staatsgrundgesetz von 1867 ist die gemeinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert. Wichtige Bestimmungen dazu finden sich auch im Staatsvertrag von St. Germain und in der Menschenrechtskonvention. Besonders positiv wird international die Tatsache gesehen, dass beispielsweise der Islam in Österreich seit 1912 eine anerkannte Religionsgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ist.

Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Vorbildrolle Österreichs im innerstaatlichen Bereich hat Österreich besonders das Recht und auch die Pflicht, sich weltweit gegen Verletzungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit und für die Durchsetzung der Religionsfreiheit insbesondere für Christen einzusetzen. Auch heute müssen in Österreich alle Versuche, die Religionsfreiheit von Menschen einzuschränken, insbesondere wenn diese einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, deutlich und entschieden zurückgewiesen werden.

In zahlreichen Ländern dieser Welt ist es um die Religionsfreiheit schlecht bestellt und es werden Christen auf Grund ihres Glaubens unterdrückt, diskriminiert und verfolgt.

So hat etwa die Anzahl der Christen im Irak seit dem Beginn des Irakkrieges im Jahr 2003 durch Vertreibung, Einschüchterung und Unterdrückung um etwa die Hälfte abgenommen und sich die Situation der Christen im Irak dramatisch verschlechtert.

Vor kurzem erschütterten die Berichte über die Ermordung des chaldäischen Erzbischofs von Mossul, Faraj Rahho, die Weltöffentlichkeit.

Aktuelle Berichte von „Christian Solidarity International“ über staatliche, staatlich unterstützte oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen liegen aus über 30 Ländern vor, insbesondere aus Nordkorea, Saudi-Arabien, Iran, Malediven, Indonesien, Kuba und Ägypten. Allein in den letzten Monaten meldete „Christian Solidarity International“ zahlreiche Vorfälle,  z. B. in der Türkei, in der Volksrepublik China, in Vietnam, in Pakistan, in Algerien und in Indien. Auch in mehrheitlich von Christen bewohnten Ländern kommt es immer wieder zu Übergriffen, so z.B. in den Philippinen gegen Priester und Ordensleute, oder in Brasilien, von wo unter anderem wiederholte Todesdrohungen gegen Bischof Erwin Kräutler berichtet werden.“

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Marianne Hagenhofer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 07 02

                            Ing. Norbert Kapeller                                                    Mag. Brigid Weinzinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau