73 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte

Die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Weltweit werden jedes Jahr hunderttausende Robben getötet. Der größte Teil von ihnen wird in Kanada im Frühjahr getötet, wo alljährlich die Jagd auf zahlreiche Sattelrobben und Klappmützen freigegeben wird. Seit der Wiederaufnahme der Robbenjagd im Jahr 1996 wurden allein in Kanada drei Millionen Sattelrobben getötet. 95 Prozent dieser Robben sind noch keine drei Monate alt.

 

Angesichts der hohen Anzahl der Jahr für Jahr getöteten Robben kann langfristig der Erhalt der Population gefährdet sein – neben der Jagd ist der Bestand durch weitere Faktoren wie Klimaänderungen, Beifang bei der Fischerei und Zerstörung des Lebensraums bedroht. Die Eisbedeckung der Arktis ist rückläufig. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Population haben, da Robbenarten wie Sattelrobbe und Klappmütze zur Vermehrung auf Packeis angewiesen sind.

 

Unabhängig von wirtschaftlichen und artenschutzrechtlichen Erwägungen sind die bei den Robbentötungen angewandten Tötungsmethoden aus Tierschutzsicht bedenklich. Die Tiere werden teilweise nur mangelhaft betäubt und sind bei der Häutung bei Bewusstsein.

 

Sieht man von der traditionellen und deswegen ausdrücklich erlaubten Robbenjagd der Inuit ab, besteht für die Robbenjagd kein zwingendes konsumtives Interesse. Für Fell und andere Produkte gibt es zahlreiche Alternativen.

 

Die im EG-Ministerrat am 28. März 1983 erlassene sogenannte Jungrobbenrichtlinie (EG-Richtlinie 129/83) zum Schutze der Robben reicht nicht aus, weil die massenhaften Robbentötungen einfach zwei Wochen später stattfinden, wenn die Tiere die in der Richtlinie vorgegebene Altersgrenze überschritten haben.

 

In den USA, in Mexiko, Kroatien und Belgien sind bereits Einfuhrverbote für Robbenprodukte erlassen worden. Italien hat ein temporäres Einfuhrverbot verhängt. Der deutsche Bundestag hat im September 2006 beschlossen, sich auf EU-Ebene für ein Einfuhr- und Handelsverbot von Robbenprodukten einzusetzen und das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in Deutschland zu unterbinden. Der Europarat hat im September 2006 eine Resolution erlassen, in der alle Mitgliedsländer zu einem Handelsverbot für Robbenprodukte aufgefordert werden.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. April 2007 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dietmar Keck, Mag. Brigid Weinzinger, Alois Gradauer, Mag. Dr. Gabriela Moser, Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Dietmar Keck, Erwin Hornek, Mag. Dr. Martin Graf und Veit Schalle einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 04 20

                                   Erwin Hornek                                                      Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau