IV-7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

Dienstag, 17. Juni 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIII. Gesetzgebungsperiode               Dienstag, 17. Juni 2008

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

RAT 9410/08

Europäischer Rat am 19./20. Juni 2008  -  Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(37366/EU XXIII.GP)

 

RAT 10180/08

Europäischer Rat am 19./20. Juni 2008  -  Entwurf von Schlussfolgerungen

(38370/EU XXIII.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Hauptausschuss vor dem Europäischen Rat am 19. und 20. Juni stand ganz im Zeichen des negativen Votums der Iren zum Vertrag von Lissabon. Die Abgeordneten sprachen von einer Vertrauenskrise, die einerseits auf sozialpolitische und demokratiepolitische Defizite, andererseits aber auch auf die jüngsten Turbulenzen der Finanzmärkte und der Preissteigerungen auf dem Lebensmittel- und Energiesektor zurückzuführen sei. Die FPÖ forderte Verhandlungen über einen neuen Grundvertrag mit dem Ziel eines Europäischen Staatenverbundes. Das BZÖ trat für ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten ein. SPÖ, ÖVP und Grüne vertraten die Auffassung, dass die Ablehnung der Reformvertrags vor allem kleineren und mittleren Mitgliedsstaaten schade.

 

So meinte etwa Klubobmann Wolfgang Schüssel (V), "es jubeln die Falschen". Die großen Staaten könnten notfalls eigene Kanäle entwickeln, die kleineren nicht. Für ihn ist es nun notwendig, bis Ende des Jahres Klarheit über mögliche Optionen zu haben. Jedenfalls müsse auch in Zukunft der Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten garantiert sein, sagte er, denn ein Auseinanderdividieren sei keine Perspektive. Der Zweite Präsident des Nationalrats, Michael Spindelegger (V), sprach sich dagegen aus, nun Teile aus dem Vertrag herauszulösen.

 

Klubobmann Josef Cap (S) und Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) unterstrichen, die Weiterentwicklung der EU in Richtung eines sozialeren und demokratischeren Europas dürfe nicht gestoppt werden. Vielmehr müsse die soziale und demokratiepolitische Frage in den Mittelpunkt rücken, meinte Cap, denn auf Grund der jüngsten Preisentwicklungen auf dem Energie- und Lebensmittelsektor sowie auf Grund sozialer Schieflagen hätten die Menschen das Gefühl, PolitikerInnen seien abgehoben.

 

Dieser Analyse schloss sich Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) an. Sie sprach von einer Vertrauenskrise, gegen die man etwas unternehmen müsse. Als eine krasse Fehlentscheidung bezeichnete Klubobmann Alexander Van der Bellen (G) das Votum der Iren, mit dem sie 500 Mill. Europäer an der Weiterentwicklung hindern. Auch wenn dies ein Ärgernis sei, müsse man aber den Ausgang des Referendums respektieren, bemerkte er.

 

Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bedauerte, dass die Ratifizierung nicht abgeschlossen werden kann, denn der Vertrag sei seiner Auffassung nach notwendig. Als Konsequenz daraus sah er ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten, mit einem Kerneuropa im Zentrum.

 

Klar für den Abbruch des Ratifikationsprozesses und einen Erweiterungsstopp sprach sich Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) aus. Er forderte auch eine Kehrtwende in der Zielsetzung der EU, nämlich die Schaffung eines Europäischen Staatenverbundes mit einem neuen Grundlagenvertrag. Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) kritisierte zudem abermals, dass in Österreich keine Volksabstimmung über den Vertrag stattgefunden hat, was er als einen Ausdruck der Selbstherrlichkeit bewertete.

 

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sowie Bundesministerin Ursula Plassnik bekräftigten, dass Österreich dafür eintreten und alles im Bereich seiner Möglichkeiten tun werde, den Vertrag zu retten und ihn in Kraft treten zu lassen. Sie hätte kein Interesse an einer "Todeserklärung, an Zerstückelungsversuchen und einer Neuverpackung" des Vertrages, formulierte die Außenministerin pointiert. Ein Ratifikationsstopp würde eine Bevormundung jener Staaten darstellen, die noch nicht ratifiziert haben. Der Bundeskanzler hielt auch Lösungsvorschläge wie ein Kerneuropa sowohl theoretisch als auch praktisch für problematisch. Dieses Konzept gebe keine Antworten auf die Fragen des Vertrags, sagte er, denn dort würden Grundsatzfragen geregelt, wie das Funktionieren der Institutionen und die Grundrechte.

 

Beide waren sich darin einig, dass man dem Wunsch Irlands nun entgegen kommen müsse, Zeit für Analysen zu haben. Dann werde man die weitere Vorgangsweise gemeinsam mit Irland diskutieren und eine Grobstruktur für einen Zeitplan entwickeln. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man keine Optionen ausschließen, aber es sollten sämtliche rechtliche Möglichkeiten geprüft werden. Plassnik trat auch für eine Verstärkung und Verbesserung der Kommunikation zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten sowie auf EU-Ebene ein und vertrat die Auffassung, dass Europa noch mehr bemüht sein müsse, für die BürgerInnen konkrete Ergebnisse zu bringen, um als ein Europa der Resultate gesehen zu werden.

 

 

 

Mit dieser dargelegten Position für den kommenden Rat zeigten sich die VertreterInnen der Opposition jedoch nicht zufrieden. Sie wollten konkretere Vorschläge seitens des Bundeskanzlers und der Außenministerin hören und brachten in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Anträge auf Stellungnahmen sowie auf Ausschussfeststellung ein.

 

So schlugen die Grünen vor, einen sogenannten "European Act for Democracy", der die Rechte der Europäischen BürgerInnen erweitert, zur Diskussion zu stellen. Darin sollten die Charta der Grundrechte, die Ziele und Werte der Union, das europäische Volksbegehren, die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments, die stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente, die Kontrollrechte des EuGH und die Öffentlichkeit der Gesetzgebung enthalten sein.

 

In einem weiteren Antrag fordern die Grünen unter anderem die rasche Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene und eine Korrektur der EU-weit verbindlichen Ziele für den Anteil von Agrokraftstoffen.

 

Die Freiheitlichen beantragten den sofortigen Stopp des Ratifikationsprozesses und des Erweiterungsprozesses sowie eine Neuverhandlung eines europäischen Grundlagenvertrags, der einen europäischen Staatenverbund von souveränen, einander solidarisch verbunden Ländern vorsieht.

 

Das BZÖ brachte drei Anträge ein. Einer zielte ebenfalls auf eine Vertragsneuverhandlung ab, der ein Modulsystem und die Möglichkeit eines Kerneuropa der Nettozahler zugrunde liegt. Darin sind nach Ansicht des BZÖ ein Grundwertekonsens und allgemeine Ziele zu verankern sowie Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben. In einer Ausschussfeststellung möchte das BZÖ einmal mehr unterstreichen, dass künftige Erweiterungen von der Aufnahmekapazität der EU, der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie von der Erfüllung der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgelegten Bedingungen und Anforderungen abhängig sind.  

 

Darüber hinaus fordert das BZÖ den Bundeskanzler auf, sich bei der Formulierung der Schlussfolgerungen des Rats für die Möglichkeit nationalstaatlicher Interventionen zur Senkung von Preisen in gesetzlich klar definierten Bereichen einzusetzen.

 

All diese Anträge der Opposition fanden nicht die erforderliche Mehrheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Diskussion im Detail

 

 

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer wies eingangs darauf hin, dass zwar die Mehrheit der Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert hat, die Grundlage für das Inkrafttreten nun jedoch nicht mehr vorhanden sei. Es sei zwar der Vertrag von Nizza gültig, erläuterte er, dieser werde jedoch der Union der 27 und mehr nicht gerecht. Selbstverständlich müsse man das Votum der Iren ernst nehmen, meinte er, wenngleich die zum Ausdruck gekommene Europaskepsis der irischen Bevölkerung überraschend war. Ein Faktor dafür dürfte gewesen sein, dass Irland trotz guter wirtschaftlicher Konjunktur von der internationalen Finanzkrise stark betroffen war und daraufhin die Arbeitslosigkeit von 4 auf 5,5 % gestiegen ist.

 

Bundesministerin Ursula Plassnik bekräftigte, das Problem sei gemeinsam zu lösen. Versuche, das Problem den Iren allein zuzuschieben, hätten sich beim gestrigen Außenministerrat aufgelöst. Die AußenministerInnen hätten Respekt gegenüber der Abstimmung als eine demokratische Entscheidung bekundet. Irland brauche nun Zeit, um den Ursachen für das negative Votum auf den Grund zu gehen. Eines könnte man aber jetzt schon sagen, dass die Gründe dafür sehr mannigfaltig seien, und darin liege auch die Schwierigkeit der Therapie, meinte Plassnik. Sie wies auch darauf hin, dass viele Ängste und Sorgen der irischen Bevölkerung mit erheblichem finanziellen Aufwand mobilisiert worden seien. Nein sagen, sei aber keine Lösung, da dadurch die EU nicht effizienter werde.

 

Man könne derzeit keine Lösung kategorisch ausschließen, betonte sie, und es gebe weder eine einfache Lösung und noch eine Lösung auf Knopfdruck. In die nächsten Europawahlen sollte man aber mit einer klaren Rechtsgrundlage gehen. Österreich trete jedenfalls dafür ein, den Ratifikationsprozess fortzusetzen. Ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten sowie ein Kerneuropa lehnte die Außenministerin ab.

 

 

 

Klubobmann Josef Cap (S) sah vor allem Defizite der EU auf sozialer und demokratiepolitischer Ebene. Die aktuelle Entwicklung bei den Energie- und Lebensmittelpreisen verstärke das Gefühl bei den Menschen, die PolitikerInnen seien abgehoben und hätten keinen Bezug mehr zu deren Lebensrealität. Auch bei den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden sei die soziale Frage im Vordergrund gestanden. Man müsse sich daher um mehr Bürgernähe bemühen. Die Reaktionen der EU-VertreterInnen nach dem irischen Referendum seien mehr als entbehrlich gewesen, kritisierte er und nannte in diesem Zusammenhang explizit den Kommissionspräsidenten. Cap führte die EU-Skepsis auch auf den, seiner Meinung nach, zu rasch erfolgten Erweiterungsprozess zurück. Er meinte daher, nach der Erweiterung um die Balkanstaaten sollte man einen Nachdenkprozess einleiten.

 

Ähnlich waren die Aussagen von Abgeordneter Elisabeth Grossmann (S). So unterschiedlich die Gründe für die Mehrheit der Iren auch gewesen seien mögen, den Vertrag abzulehnen, so sei dieses Votum doch zu respektieren. Gleichzeitig dürfe dadurch die Weiterentwicklung der EU in Richtung eines sozialeren Europas durch Zielformulierungen und die Grundrechtecharta sowie in Richtung eines demokratischeren Europas durch Bürgerinitiativen und Aufwertung des Europäischen Parlaments nicht verhindert werden. Viele Probleme, wie Globalisierung, Kriminalität und Klimawandel, könnten auch einzelstaatlich nicht gelöst werden. Es brauche aber einen politischen Willen, diese Fragen im Interesse der Menschen zu lösen. Sie glaube, dass sich die wirtschaftsliberale Marktverherrlichung, wie sie bisher praktiziert wurde, nun räche. Es gelte daher, die Probleme an der Wurzel zu bekämpfen und durch Sofortmaßnahmen der Teuerungswelle zu begegnen. Grossmann unterstützte die Initiative des Bundeskanzlers und des Finanzministers, eine Spekulationssteuer einzuführen. Die Preisentwicklung sei der Elch-Test für die EU, sagte Grossmann, die die Spekulationsgeschäfte mit Lebensmitteln für sittenwidrig hielt. Ihrer Meinung nach hat sich vor allem die Bio-Sprit-Strategie als Problemkatalysator entpuppt.

 

Ihr Klubkollege Abgeordneter Andreas Schieder (S) teilte diese Auffassung und meinte, es gehe weniger um die Ablehnung des Vertrags, sondern um die ökonomische Entwicklung, die den Menschen Sorgen bereite, sowie über die Spekulationen, die über das normale Maß hinaus gehen. Man müsse daher tiefer darüber diskutieren, wie man europäische Politik besser kommunizieren kann. Man brauche auch eine nüchterne Analyse, um beurteilen zu können, welchen Weg man nun beschreitet. Deshalb halte er es für sinnvoll, die Diskussion beim Rat genau zu verfolgen. Schieder hielt nichts davon, den Kopf hängen zu lassen, da der Vertrag von Nizza weiterhin eine rechtliche Grundlage bietet.

 

Auch Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) meinte, die EU-Politik sollte sich mit den alltäglichen Schwierigkeiten der Menschen näher befassen und die Europapolitik besser kommunizieren. Kritik an der Sprache der EU übte Abgeordneter Erwin Niederwieser (S). Anhand von Textstellen aus dem Entwurf für Schlussfolgerungen zeigte er auf, dass vieles unverständlich und widersprüchlich ist.

 

 

Klubobmann Wolfgang Schüssel (V) zeigte sich betroffen, dass der nun abgespeckte Vertrag wieder auf Eis gelegt wird. Er wäre notwendig gewesen, um die Handlungsfähigkeit der Union effizienter zu gestalten, merkte er an. Die Union beschäftige sich nunmehr das achte Jahr mit internen Fragen, während Russland einen neuen Präsidenten habe, Amerika bald einen neuen erhalte und China und dem asiatischen Raum wachsende Bedeutung zukommen werden. Die Europäische Außenpolitik müsse jedoch weiter darauf warten, eine Stimme zu haben. Schüssel wies zudem auf weitere wichtige Aspekte des Vertrags von Lissabon hin, wie die Grundrechtecharta, das europäische Volksbegehren und die Klimapolitik. Selbstverständlich könne man versuchen, dies über die intergouvernementale Politik zu lösen, aber das sei viel schwieriger. Dazu komme, dass laut Nizza-Vertrag die Kommission nicht erst 2014, sondern bereits nächstes Jahr verkleinert werden müsse. Dafür sollten man möglichst bald ein faires und präzises System erarbeiten, regte er an. Österreich verliere durch diese Nein auch einen EU-Parlamentarier.

 

Schüssel unterstrich, dass die Ablehnung des Vertrags vor allem den kleinen und mittleren Staaten schaden werde, da die größeren leichter eigene Kanäle fänden. Er warnte aber davor, den Zusammenhalt aller Staaten zu gefährden. Bis Ende des Jahres sollte man, seiner Auffassung nach, Klarheit über die Optionen haben.

 

Auch der Zweite Präsident des Nationalrats, Michael Spindelegger (V), verteidigte den Vertrag. Er erinnerte daran, dass man bei der Erarbeitung mittels Konventmethode versucht habe, alle einzubinden und große Perspektiven zu erarbeiten. Bei einer Union von 27 Staaten könne aber nur ein Kompromiss herauskommen, sagte er. Spindelegger war dagegen, nun Teile aus dem Vertrag herauszulösen, er meinte aber, dass eine europäische Volksabstimmung zur Diskussion gestellt werden sollte. Notwendig sei es, jene Staaten, die noch nicht ratifiziert haben, zu fragen, welchen Weg sie nun gehen werden, und für die weitere Vorgangsweise zeitliche Perspektiven zu setzen.

 

Abgeordnete Beatrix Karl (V) griff das Thema der sozialen Dimension wieder auf und meinte, es sei für die Menschen nicht sichtbar, welchen Beitrag Europa zur sozialen Sicherheit leiste. Alle wollten ein soziales Europa, gleichzeitig seien aber die Mitgliedsstaaten aber nicht bereit, soziale Kompetenzen abzugeben. Die sozialen Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten seien unterschiedlich und daher sei es schwierig, sich auf ein Niveau von Mindeststandards zu einigen. Karl hoffte, dass die Grundrechtecharta in Kraft tritt und unterstrich nochmals die Notwendigkeit eines sozialeren, aber auch sozial sichtbareren Europas. 

 

Die Auffassung, dass Österreich von der Ablehnung des Vertrags in keiner Weise profitiert, wurde auch von Abgeordneter Ulrike Lunacek sowie von Klubobmann Alexander Van der Bellen (beide G) geteilt. Lunacek sah in der jüngsten Entwicklung den Ausdruck einer Vertrauenskrise, der man etwas entgegenzusetzen habe. Es könne aber nun nicht darum gehen, den Iren die Schuld zu geben. Vielmehr bedürfe es konkreter Vorschläge, wie man dieser Vertrauenskrise begegnen könne. Sie brachte in diesem Zusammenhang den Antrag auf Stellungnahme ein, in dem ein "European Act for Democracy" gefordert wird. Lunacek sah in dem Vorschlag für ein Kerneuropa keine geeignete Lösung und begrüßte die ablehnende Haltung der Außenministerin dazu.

 

Der Vertrag von Nizza ist für die Dritte Präsidentin des Nationalrats, Eva Glawischnig-Piesczek (G), keine Alternative. Nach ihrem Verständnis ist aber der Vertrag von Lissabon gescheitert. Sie erhoffte sich daher klare Positionen der Österreichischen VertreterInnen im Rat.

 

 

Für einen Abbruch des Ratifikationsprozesses sowie des Erweiterungsprozesses sprach sich Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) aus und brachte dazu auch einen Antrag auf Stellungnahme ein. Er führte die Ablehnung der Iren auf das falsche Vorgehen der Politik zurück. Es sei nämlich der selbe "miserable Inhalt", nur in einer neuen und schlechteren Verpackung präsentiert worden, meinte er. Hätte man in Österreich eine Volksabstimmung durchgeführt, dann wäre die Politik gezwungen gewesen, den Inhalt des Vertrags verständlich zu formulieren. Die EU müsse ihre Politik ändern und deutlich machen, dass sie im Interesse der Menschen handle, betonte Bösch und wies auf die Probleme durch die Globalisierung hin. So sei zum Beispiel die Ernährungssicherheit eine grundlegende Aufgabe, und es müsse auch in der EU klar gestellt werden, dass es Bereiche gibt, die dem Weltmarkt nicht unterworfen werden dürfen. Das irische Votum sei zur Kenntnis zu nehmen und die EU müsse endlich mehr Bürgernähe pflegen, bemerkte Bösch. Was die EU der verschiedenen Geschwindigkeiten bedeutet, so sei dieses Modell durch den Euro und die Sicherheitspolitik bereits Realität. Bösch befürchtete, dass der kommende Gipfel zu einem Gipfel der Ratlosigkeit wird.

 

Als einen Ausdruck der Selbstherrlichkeit kritisierte Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) die Tatsache, dass in Österreich keine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon durchgeführt wurde. Nach dem Referendum in Irland könne man nun nicht zur Tagesordnung übergehen, da es für den Vertrag von Lissabon keine Legitimation durch die BürgerInnen Europas gibt. Strache sah in dem Vertrag auch eine grundsätzliche Entscheidung, nämlich ob man die eigene Verfassung beibehalten wolle oder ob man eine zentralistische Verfassung anstrebt. Diese Frage müsste in den einzelnen Ländern entschieden werden.

 

 

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bedauerte, dass die Ratifizierung nun nicht abgeschlossen werden kann, denn würde der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, könnte man sich wieder mit wichtigeren Dingen befassen. Den EU-Institutionen und PolitikerInnen warf er Abgehobenheit vor und meinte, sie befänden sich in einem Glassturz. Scheibner sprach sich für die Option eines Kerneuropas aus. Es sollte ein neuer Vertrag ausverhandelt werden, in dem ein Grundwertekonsens und allgemeine Ziele verankert sowie Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festgeschrieben werden. Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergäbe sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund europäischer Staaten. In einem weiteren Kreis befänden sich Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen und zum äußersten Kreis gehörten Länder mit besonderer Partnerschaft. Dazu brachte er auch einen Antrag auf Stellungnahme ein. Ein Kerneuropa würde manches vereinfachen, erläuterte Scheibner seinen Antrag. Wenn einer alles verhindern könne, werde in Europa nicht viel weiter gehen. In einem weiteren Antrag auf Ausschussfeststellung bekräftigt das BZÖ die Notwendigkeit der Aufnahmekapazität der EU selbst und die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien durch die Beitrittswerber vor einer zukünftigen Erweiterung.

 

 

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer machte sich in seiner Reaktion auf die Diskussion für eine pragmatische Vorgangsweise stark. Man könne jenen Staaten, die noch nicht ratifiziert haben, keine Vorschriften machen, meinte er. Auf alle Fälle stellten die Wahlen zum Europäischen Parlament eine zeitliche Tangente dar, bis zu der entschieden werden muss, auf welcher rechtlichen Basis die Wahlen statt zu finden haben. Niemand dürfe Irland daran hindern, einen Weg zu finden, wie es dem Vertrag doch noch beitreten könnte. Das Interesse Österreichs müsse es sein, dass der Vertrag in Kraft tritt und die Regierung werde versuchen, dazu einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Den Vorschlag eines Kerneuropa hielt der Bundeskanzler theoretisch wie praktisch für problematisch, weil dies keine Antwort auf die Fragen des Vertrags darstellt. Im Vertrag würden nämlich grundsätzliche Fragen, wie das Funktionieren der Institutionen und der Grundrechte gestellt. Gusenbauer warnte auch davor, einzelne Elemente aus dem Vertrag herauszulösen, da dies ein neues Ratifizierungsverfahren erfordere und man dann andere wesentliche Teile des Vertrags nicht mehr habe. Zur Kritik an einer unklaren Positionierung Österreichs meinte der Kanzler, man könne ein Diskussionsergebnis nicht vorweg nehmen.

 

Auch Gusenbauer unterstrich, die zentrale Frage sei jene eines sozialen Europas. Dieses müsse man auch richtig kommunizieren, sagte er. Zum Beispiel lägen gemeinsame Mindeststandards unter dem Niveau einzelner Staaten. Mindeststandards bedeuteten aber nicht, dass man vom eigenen hohen Niveau zurückgehen müsse, sie bedeuteten aber, dass sich einige Länder nach oben entwickeln müssen.

 

Bundesministerin Ursula Plassnik bezeichnete den Sieg der Vertragsgegner in Irland als einen Sieg der Angstmache. Die Nein-Sager machten die EU aber nicht bürgernäher, nicht demokratischer und nicht effizienter. Der Vertrag sollte daher bewahrt werden, bekräftigte Plassnik, gleichzeitig müsse aber die Kommunikation in den einzelnen Mitgliedsstaaten und auf EU-Ebene verbessert werden. Sie wies in diesem Zusammenhang auf den Plan D von Kommissarin Margot Wallström hin.

 

 

 

 

Neben der ungewissen Zukunft des EU-Reformvertrags wurden auch andere Themen angeschnitten. Vor allem bereitete den Abgeordneten die hohen Lebensmittel- und Energiepreise Sorgen. Auch der kommende Europäische Rat wird sich mit dieser Problematik befassen. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer bemerkte dazu, aufgrund der steigenden Preise hätten die Menschen das Gefühl, um die Früchte ihrer Arbeit gebracht worden zu sein. Er habe daher gemeinsam mit Finanzminister Molterer in einem Brief an den Kommissionspräsidenten den Vorschlag einer Spekulationssteuer unterbreitet, um die Spekulationen bei Erdölprodukten in den Griff zu bekommen. Man nehme an, dass der Anteil der Spekulationen am Preis bei einem Drittel liegt.

 

Dieser These konnte Klubobmann Alexander Van der Bellen (G) nicht ganz zustimmen, da es auf dem Energiesektor immer wieder spekulative Geschäfte gebe. Daraufhin meinte der Kanzler, neben den normalen Spekulationen gäbe es so genannte Trendspekulationen, die stark im Steigen begriffen und auch Gegenstand des G-8-Meeting gewesen seien. Frankreich und Italien wiederum hätten einen Vorstoß in Richtung Sonderbesteuerung der Mineralölfirmen gemacht, erläuterte Gusenbauer.

 

Klubobmann Wolfgang Schüssel (V) stellte fest, es sei wichtig, dass Europa strategisch in der Lage bleibt, seine Bevölkerung mit qualitätsvollen Lebensmitteln zu ernähren. Wichtig sei es zudem, auf die Bio-Treibstoffe zu setzen. Er halte es für falsch, die Beimischungen in Frage zu stellen, wobei die biologischen Auswirkungen zu beobachten seien.

 

Dies rief die Kritik der Grünen hervor, die die negativen Auswirkungen der Beimischungsstrategie als inakzeptabel bezeichneten. Die Dritte Präsidentin des Nationalrats, Eva Glawischnig-Piesczek (G), brachte dazu einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem unter anderem eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene und die Korrektur der EU-weit verbindlichen Ziele für den Anteil von Agro-Kraftstoffen verlangt werden.

 

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer verteidigte die Beimischung und machte darauf aufmerksam, dass ein Verzicht darauf dazu führen werde, dass das Kyoto-Ziel nicht erreicht wird. Er sei zwar nicht glücklich darüber, diese Maßnahme ergreifen zu müssen, aber man brauche eine Übergangslösung bis man den Bio-Sprit der zweiten und dritten Generation zur Verfügung habe. Man werde in diesem Sinn auch die diesbezügliche Forschung und Entwicklung unterstützen. Die Agrarpolitik allgemein sehe sich derzeit neuen Herausforderungen gegenübergestellt, weil zum Verteilungsproblem auch ein Mengenproblem dazugekommen sei. Man habe aber auf europäischer Ebene mit der richtigen Kurskorrektur reagiert, meinte er.

 

Abgeordneter Scheibner trat mittels eines Antrags dafür ein, durch nationalstaatliche Interventionen in gesetzlich klar definierten Bereichen Preise senken zu können.

 

 

Auf eine Frage des Zweiten Präsidenten des Nationalrats, Michael Spindelegger (V), hinsichtlich der Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken betonte die Außenministerin, sie spreche diese Fragen immer wieder an, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, sei aber schwierig. Dennoch sei sie nach den letzten Diskussionen ermutigt.

 

 

Die Abgeordneten Beatrix Karl (V) und Ulrike Lunacek (G) sprachen wie Präsident Michael Spindelegger (V) die Perspektiven für die Westbalkanstaaten an. Dazu meinte die Außenministerin, Österreich werde Kroatien weiter unterstützen. Im Zusammenhang mit dem irischen Votum tauche aber die Frage der Erweiterung nicht auf. Was Mazedonien betrifft, so werde der Fortschrittsbericht der Kommission im Oktober Aufschluss geben. Plassnik bekräftigte gegenüber Abgeordneter Lunacek (G), die EU-Mission EULEX im Kosovo werde ihre Arbeit aufnehmen.

 

Abgeordnete Ulrike Lunacek hatte auch die Migration und Asylpolitik thematisiert, worauf Bundeskanzler Alfred Gusenbauer dezidiert festhielt, dass die Einhaltung der Grundrechte eine Grundkonstante Österreichs bei allen Fragen darstelle. Zur Verlängerung der Schubhaft auf 18 Monate erläuterte er, dass diese Möglichkeit nur dann eröffnet werde, wenn es seitens des Drittstaatsangehörigen mangelnde Kooperationsbereitschaft gibt und es bei der Übermittlung von Unterlagen zu Verzögerungen kommt. Die Justiz- und Innenminister hätten darüber hinaus Anfang Juni die Rückkehr-Richtlinie beschlossen.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ abgelehnt, und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

der Abgeordneten Mag.a. Ulrike Lunacek, Dr.in Eva Glawischnig und Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen

 

 

Eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 17. Juni 2008 Vorbereitung des Europäischen Rates am 19/20. Juni 2008

 

 

 

Das irische NEIN über den Reformvertrag löst eine neue Krise der Europäischen Union aus, die dringend nach konstruktiven Vorschlägen verlangt. Das Scheitern der Regierung Irlands macht den Bruch zwischen den politischen Eliten und der europäischen Bürgerschaft sichtbar. Es ist eine Illusion zu glauben, dass das NEIN der Iren und Irinnen  jetzt marginalisiert oder isoliert werden könnte.

Das Abstimmungsergebnis in Irland steht beispielhaft für das Unbehagen in ganz Europa. Nach dem Nein zum EU-Referendum in Frankreich und den Niederlanden hat man die enttäuschten Erwartungen der Menschen offensichtlich nicht hinreichend aufgegriffen. Jetzt gilt es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurück zu gewinnen.

 

 

Ausschussfeststellung

betreffend  Europäischer Rat am 19./20. Juni 2008 – Folgen der irischen Volksabstimmung über den Reformvertrag

 

 

Der EU-Hauptausschuss des Nationalrates ersucht die Bundesregierung beim Europäischen Rat fest zu halten, dass das Integrationsprojekt durch die Bildung eines Kerneuropa oder eines Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten gefährdet wird.

 

Die Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,  beim Europäischen Rat zur Bewältigung der Vertrauenskrise der Bürgerinnen und Bürger Europas gegenüber der Union aktiv Vorschläge einzubringen u.a. den Vorschlag eines 'European Act for Democracy', der die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger erweitert und schützt und folgendes zum Inhalt hat:

•           die Charta der Grundrechte,

•           die Ziele und Werte der Union,

•           das europäische Volksbegehren,

•           die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments,

•           die stärkere Einbeziehung der nationalen Parlamente

•           die Kontrollrechte des EuGH

•           und die Öffentlichkeit der Gesetzgebung.

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 GOG, dass diese Ausschussfeststellung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt und als Kommuniqué veröffentlicht wird.

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr.in Eva Glawischnig und Maga. Ulrike Lunacek betreffend 38370/EU XXIII. GP RAT 10431/08 POLGEN 60 betr. Europäischer Rat am 19. und 20. Juni 2008 – Entwurf von Schlussfolgerungen

 

Eingebracht im Zuge der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 17. Juni 2008

 

 

 

 

Beim kommenden Treffen des Europäischen Rates sollen Maßnahmen gegen die steigenden Lebensmittel-, Erdöl- und Energiepreise auf europäischer und globaler Ebene getroffen werden. Die Ursachen für diese Preisanstiege sind vielfältig: Neben der gestiegenen Nachfrage nach Erdöl und Grundnahrungsmittel, veränderten Konsumgewohnheiten und Ernteausfällen im Lebensmittelbereich, unsicheren politischen Situationen in einigen erdölexportierenden Ländern und Fehlentwicklungen vergangener Jahrzehnte in der Landwirtschaft treiben Spekulationen auf den Finanzmärkten die Preise in die Höhe. Dazu kommt, dass durch eine weltweite Offensive, Benzin und Diesel durch Agrotreibstoffe zu ersetzen, zusätzlich Druck auf die Preise von Grundnahrungsmitteln entsteht.

 

Eine verfehlte weltweite Politik sowohl im Landwirtschafts- als auch im Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiebereich treibt immer mehr Menschen in die Armutsfalle. Insbesondere Menschen mit sehr niedrigem oder mittlerem Einkommen in Entwicklungsländern sind von den Preisanstiegen existenziell betroffen.

 

Die aktuellen Herausforderungen verlangen eine umgehende Neuausrichtung der Politik der Europäischen Union durch grundlegende strukturelle Maßnahmen. Bestrebungen, die Energieeffizienz zu fördern, sind wichtig und notwendig. Die darüber hinaus gehenden Vorschläge des Europäischen Rates wie z.B. Beobachtung der Preisspekulationen, Ausweitung der Produktion im Agrarbereich greifen jedoch angesichts der Problematik zu kurz. Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise und den zunehmenden Spekulationen auf Grundnahrungsmittel und Erdöl bedarf es rasch regulierender Maßnahmen auf den Finanzmärkten wie z.B. der Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag

auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Ministerin für europäische und außenpolitische Angelegenheiten, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 19. und 20. Juni 2008 für die nachfolgenden Punkte einzusetzen. Selbiges sollen insbesondere die Bundesminister für Finanzen, für Wirtschaft und Arbeit, für Verkehr und für Landwirtschaft bei Verhandlungen des Rates auf allen Ebenen tun:

 

 

 

  1. Rasche Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene

 

  1. Die EU-weit verbindlichen Ziele für den Anteil von Agrokraftstoffen (10% bis zum Jahr 2020) sind zu korrigieren. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Energie-Pflanzen ist abzulehnen.

 

  1. Ernährungssicherheit – insbesondere in den Entwicklungsländern – muss klare Priorität vor der Produktion von Agrosprit haben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Eigenversorgung der Entwicklungsländer durch ländliche Entwicklungsprogramme statt verstärkter Exportorientierung gestärkt werden. Die EU soll einen Fonds für die ländliche Entwicklung in den ärmeren Ländern auflegen.

 

 

  1. Bei der Modernisierung des Verkehrssystems stehen die Verbesserung und der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel im Vordergrund. Die Förderung so genannter „Giga-Liner“ ist abzulehnen.

 

 

  1. Vollständige Erfüllung des 0,51%-Zieles für Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit in allen EU-Mitgliedstaaten bis 2010; jeder Staat – auch Österreich – muss noch vor Ende 2009 einen Plan vorlegen, mit welchen budgetären Mitteln dieses Ziel konkret zu erreichen ist.

 

 

 

 

 

Diese Vorhaben sind durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

der Abgeordneten Strache und Dr. Bösch

 

betreffend sofortiger Abbruch des Ratifizierungs-Prozesses des Vertrages von Lissabon und Neuverhandlung eines Grundlagenvertrages für die Europäische Union

 

 

 

Mit der Ablehnung des Vertrages von Lissabon durch den irischen Volksentscheid am 12. Juni 2008 ist der Vertrag von Lissabon als gescheitert zu betrachten. Das irische Referendum – das einzige, welches in der Europäischen Union durchgeführt wurde – hat die tiefe Krise, in der die Europäische Union steckt, offenbart. Und das nicht, wie breite Teile der Regierungsspitzen der EU-Mitgliedsstaaten meinen, weil die Politik der Europäischen Union schlecht verkauft würde, sondern schlichtweg deshalb, weil die Politik der Europäischen Union in eine völlig falsche Richtung läuft – nicht zuletzt der Vertrag von Lissabon wäre eine Fortschreiten in diese falsche Richtung gewesen.

 

Es offenbart sich mit diesem Scheitern aber neben der völlig falschen Zielsetzung des europäischen Integrationsprozesses auch die Abgehobenheit und Bürgerferne, mit der das EU-Establishment in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehandelt hat. Dass derzeit so etwas wie ein Schockzustand herrscht, ist in Anbetracht besagter Abgehobenheit kein Wunder, wurde man von den Iren doch unsanft auf den Boden der Realität zurückgeholt.

 

Entscheidend wird in diesen Schicksalstagen der Europäischen Union sein, ob die Regierungen der Mitgliedsstaaten bereit sind, nicht in die gleiche, offensichtlich falsche Richtung weiterzuschreiten, oder gar das irische Referendum zu ignorieren – was einen demokratiepolitischen, wie auch europarechtlichen Skandal der Sonderklasse bedeuten würde –, sondern eine Kehrtwende im europäischen Integrationsprozess zu vollziehen, um den Interessen der europäischen Völker folgend eine positive Entwicklung der Europäischen Union zu schaffen, die in der Lage ist, den Herausforderungen einer globalisierten Welt gerecht zu werden.

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene, insbesondere am Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008, aber auch darüber hinaus im Hinblick auf das Scheitern des Vertrages von Lissabon folgende Forderungen durchzusetzen:

 

  1. Da durch das „Nein“ Irlands zum Vertrag von Lissabon nach geltendem europäischem Recht der Vertrag von Lissabon als gescheitert zu betrachten ist, muss der Ratifikationsprozess des besagten Vertrages sofort abgebrochen werden.

 

  1. Da die Europäische Union einen falschen Weg beschritten hat – nämlich in Richtung eines zentralistischen europäischen Superstaates –, hat eine sofortige Kehrtwende in der Zielsetzung europäischer Integrationspolitik in Richtung eines europäischen Staatenverbundes zu erfolgen, sowie eine Neuverhandlung eines europäischen Grundlagenvertrages unter folgenden Aspekten:

 

-          Österreich steht der europäischen Einigung grundsätzlich positiv gegenüber. Die gegenwärtige EU setzt nach österreichischer Auffassung falsche Schwerpunkte, was zu einer zunehmenden Ablehnung durch die Bürger führt.

 

-          Ein neuer europäischer Grundlagenvertrag kommt für Österreich nur nach einen nationalen Volksabstimmung in Frage. Ziel ist eine europäische Integration als Staatenverbund von souveränen, einander solidarisch verbundenen europäischer Staaten.

 

-          Österreich tritt für einen Erweiterungsstopp ein. Mit Ausnahme der Balkanstaaten darf es zu keiner weiteren geographischen Ausdehnung kommen, im Besonderen zu keinem Beitritt der Türkei. Die Grenzen der EU sind festzulegen.

 

-          In der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik muss bei militärischen Missionen die Einstimmigkeit bestehen bleiben. Der Einsatz österreichischer Kräfte muss in Österreich entschieden werden.“

 

 

Wien, am 17. Juni 2008

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

des Abgeordneten Scheibner

 

betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.06.2008

 

 

 

 

„Es sieht düster aus für die Europäische Union. (…) Die EU steckt in einer Krise der Legitimität und des Vertrauens“ (SonntagsZeitung“ Zürich 15.06.2008), und das nicht erst seit dem Nein der Iren zum EU-Reformvertrag:

Denn bereits mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.

 

Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.

 

Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legte ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden „EU-Reformvertrag“ vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“, ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.

 

Offensichtlich und vordergründig war die Zielsetzung dieses Werkes:

Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit unlieben Ergebnissen hintanzuhalten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP) . Zugleich warnte der ehemalige französische Präsident in diesem Zusammenhang davor, „die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mogelpackung für dumm zu verkaufen.“

In dieselbe Kerbe schlug angesichts des EU-Reformvertrages der ehemalige italienische Premierminister Giuliano Amato, wenn er ironisch feststellt: „Wenn bei der Regierungskonferenz auch so ein Dokument herauskommt, kann jeder Regierungschef zu seinem Parlament sagen: Seht her, das ist absolut unlesbar, ein typischer Brüsseler Vertrag, nichts Neues, kein Referendum notwendig.“ (EU-Observer 16. Juli 2007)

 

Im Vordergrund europäischer Politik stehen derzeit somit die Aufgaben einer Krisenfeuerwehr, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden.

 

Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig. Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas“ in Diskussion, wie unter anderem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Bestätigt wird diese Sicht der Dinge, wenn im Il Messaggero nach dem Kompromiss über einen EU-Reformvertrag zu lesen war, dass „eine EU der zwei Geschwindigkeiten unvermeidlich wäre.“

 

Nicht zuletzt bestätigte der luxemburgische Regierungschef Juncker die Richtigkeit unseres Weges, der am 6. November 2007 unter Anspielung auf das einseitige Ausscheren Großbritanniens aus einzelnen Politiken der Europäischen Union, unmissverständlich erklärt, dass es um einen Kern von EU-Ländern herum Umlaufbahnen geben sollte, auf denen Länder Platz nehmen können sollten, die nicht alle Politiken voll mitgestalten wollten. „Gehe man einen solchen Entwicklungsweg nicht, werde es in der EU irgendwann einen Crash geben,“ stellte er sogar die Zukunft dieser Europäischen Union im Falle der Fortsetzung des derzeitigen Kurses der kleinen Korrekturen in Frage.

 

Die Ignoranz auch der österreichischen Bundesregierung durch Verhinderung eines Referendums über den Reformvertrag einerseits und eine gegen den Willen des BZÖ bereits im Mai dieses Jahres erfolgte Ratifizierung andererseits haben sich nunmehr in so fern gerächt, als nach dem Nein der Iren der vorliegende Reformvertrag (einmal mehr)  gescheitert und somit Geschichte ist.

 

Und wieder werden Rufe nach einer – wie von uns schon mehrfach geforderten – gänzlichen Neuordnung der Europäischen Union lauter, wenn beispielsweise der ehemalige EU-Kommissar Fischler davon spricht, dass die Wahrscheinlichkeit für ein Kerneuropa mit dem Nein der Iren gestiegen sei (APA, 13.06.2008) .

 

Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering stößt in dieselbe Kerbe, wenn er in Zusammenhang mit dem gescheiterten Lissabonvertrag am 14. Juni 2008 eine sich zwar nicht gerade durch Neuigkeitswert auszeichnende aber inhaltlich vollkommen richtige Bemerkung abgibt, dass „wir eine Debatte um die Zukunft Europas brauchen.“  Darin wird der Gedanke eines Europas der zwei Geschwindigkeiten, in dem ein Kern von Mitgliedern voranschreitet, eine Rolle spielen,“ so Pöttering weiter.

 

Die Weiterentwicklung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der Integration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

 

 

 

 

 

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse des Friedensprojektes Europa stellt der unterfertigte Abgeordnete daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich angesichts des Scheiterns des EU-Reformvertrages beim Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008 für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

 

 

Weiters werden der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich in diesem Zusammenhang beim Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008 insbesondere einzusetzen für:

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

Wien, am 17. Juni 2008

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

des Abgeordneten Scheibner

 

betreffend die Notwendigkeit eines Hinweises in den Schlussfolgerungen auf die Möglichkeit der staatlichen Höchstpreisfestsetzung im Falle volkswirtschaftlich ungerechtfertigter Preise

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.06.2008

 

 

 

„Rasanter Inflationsanstieg. Preisanstieg ohne Ende. Dramatischer Anstieg der Privatinsolvenzen,“ sind jene Meldungen, die die täglich stärker belasteten Österreicherinnen und Österreicher in diesen Tagen in den Zeitungen lesen müssen, und die die derzeitige Entwicklung mit den entsprechenden alarmierenden Auswirkungen nur allzu gut veranschaulichen.

 

Insbesondere Lebensmittel wurden empfindlich teurer. Innerhalb der Eurozone  musste Österreich mit 4,1 Prozentpunkten gleich nach Slowenien die höchste Inflationsrate bei Lebensmitteln in Kauf nehmen. Die exorbitanten Preissteigerungen insbesondere nachstehender Lebensmittel seit April des Vorjahres führen diese Entwicklung drastisch vor Augen:

Zitronen +43%, Nudeln +40%, Erdbeeren +32%, Pflanzenöl +26%, Käse 23%, Schlagobers +19%, Putenbrust +16%, Trauben +16%, Butter +16%, Früchtejoghurt +15%, Vollmilch +14%, Salat +13%, Orangensaft +12%, Eier +12%, Brot 11%, Schokoriegel +10%, Weißbrot +9%, Milchschokolade +7%, Schnitzel +6%, Zucker +5%, Marmelade +5%.

 

Von diesen Erhöhungen sind gerade die einkommensschwachen Haushalte überproportional betroffen. Laut Arbeiterkammer geben die Ärmsten 17,2 % ihres Verdienstes für Ernährung aus, wohingegen die obersten Einkommensschichten nur 9,3 % dafür aufwenden.

 

Als Hauptpreistreiber treten neben den Nahrungsmitteln die Benzin- und Dieselpreise auf, die im Jahresvergleich um durchschnittlich nicht weniger als 24 % zulegten, wie jeder Österreicher beim Besuch der Tankstelle schmerzlich erfahren muss. Der Preis für einen Liter Diesel steigerte sich gar um 30 %, jener für Heizöl um 27 %.

 

Laut Expertenmeinung ist der Zenit der Preisentwicklung noch nicht erreicht, und wird ein Ölpreis von 400 Dollar nicht ausgeschlossen. „Die Situation ist ernster als die breite Öffentlichkeit glaubt,“ bringt Cerveny von ÖGUT die Problematik auf den Punkt. „Eine Entspannung zeigt sich noch nicht, so auch die wenig optimistische Prognose von Josef Baumgartner des Wirtschaftsforschungsinstituts.

Damit nicht genug, könnte laut dem E-Control-Chef Walter Boltz Gas am Beginn der Heizsaison um bis zu 20% teurer werden, da der Gaspreis historisch an den Ölpreis gekoppelt ist und auf Preisänderungen erst ein halbes bis Dreivierteljahr später reagiert (Österreich vom 27.05.2008). Auch bei Strom könnte es im Zuge der Ölpreisentwicklung zu einer saftigen Erhöhung zwischen 5 und 8 Prozent kommen.

 

In dieser Frage ist nicht zuletzt die Europäische Union gefordert, im Bereich ihrer Kompetenzen entsprechende Signale zu setzen. In den Schlussfolgerungen zum bevorstehenden Europäischen Gipfel wird daher dem Themenkomplex Lebensmittel- und Erdölpreise große Beachtung geschenkt jedoch ist im Detail an den dort festgeschriebenen Formulierungen (nicht nur) aus österreichischer Sicht Kritik zu üben. So wird in Punkt 32 ganz generell festgehalten, dass verzerrende steuerliche und andere politische Interventionen vermieden werden sollten, da diese - sinngemäß - das freie Spiel der Kräfte des Marktes bzw. die erforderlichen Anpassungen durch die Wirtschaftsteilnehmer verhindern.

 

Diese Formulierung ist in dieser Form klar abzulehnen, zumal insbesondere die österreichischen Rechtsordnung für Situationen, in denen bei bestimmten Produkten volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Preise auftreten, die Möglichkeit der Festsetzung eines Preisstopps oder Höchstpreises ausdrücklich vorsieht.

 

Ein volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preis ist laut Preisgesetz insbesondere dann anzunehmen, wenn dieser insbesondere der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbraucher bestmöglich entspricht. Gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Treibstoffpreise allein im letzten Jahr um bis zu 30 % stiegen, im Gegenzug dazu die kollektivvertraglichen Gehalts- und Lohnanpassungen durch die kalte Progression, durch Gebühren - und Steuererhöhungen vollständig aufgefressen wurden, kann mit Sicherheit nicht mehr von Preisen gesprochen werden, die der wirtschaftlichen Lage der Verbraucher bestmöglich entsprechen.

 

Eine derartige in Punkt 32 des Entwurfes der Schlussfolgerungen festgeschriebene Formulierung ohne Hinweis auf derartige einzelstaatliche Normen, die politische Intervention hinsichtlich des Preisniveaus insbesondere von Erdöl und Erdölprodukten - nicht zuletzt im Sinne der Versorgungssicherheit - vorsehen, würde somit gegenüber den von diesen Teuerungen massiv betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Österreichs aber auch der Europäischen Union ein völlig falsches Signal senden.

 

 

 

Im Sinne der Aufrechterhaltung der Anwendung einzelstaatlicher Maßnahmen in den gesetzlich klar definierten Bereichen und damit im Interesse der Entlastung der österreichischen Bevölkerung stellt der unterfertigte Abgeordnete nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich beim Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008 bezüglich der hohen Öl- und Lebensmittelpreise für eine klare und unmissverständliche Formulierung in den Schlussfolgerungen einzusetzen, derzufolge nationalstaatliche Interventionen zur Senkung von Preisen in den gesetzlich klar definierten Bereichen nicht nur nicht vermieden werden sollten  sondern eben dort auf diese Möglichkeiten der Anwendung einzelstaatlicher Maßnahmen zur Senkung des derzeitigen Preisniveaus bei Erdöl ausdrücklich hingewiesen wird.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

Wien, am 17. Juni 2008

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Scheibner

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17. Juni 2008

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union begrüßt die Integrations- und Assoziationsbemühungen sowie den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Staaten des Westbalkan ausdrücklich, weist jedoch darauf hin, dass die vorliegenden Schlussfolgerungen für den Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2008 einen Hinweis auf das Erfordernis der Berücksichtigung der Aufnahmekapazität in Hinblick auf mögliche Beitrittsverhandlungen, wie in der Salzburger Erklärung vom 11. März 2006 festgeschrieben vermissen lassen.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht daher davon aus, dass insbesondere die unter österreichischer Präsidentschaft von den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten gefasste Salzburger Erklärung in Zusammenhang mit den weiteren Integrationsbemühungen der Staaten des Westbalkan vollinhaltlich gilt, und weitere Integrationsschritte insbesondere von der Aufnahmekapazität der Europäischen Union, der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie von der Erfüllung der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses festgehaltenen Bedingungen und Anforderungen abhängig sind.

 

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, am 17. Juni 2008