100/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas

und GenossInnen

an den Bundesminister für Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

die „Errichtung der A 5 Nordautobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen"

Die Errichtung und Fertigstellung der Nordautobahn von Eibesbrunn bis Drasenhofen ist im
Bundesstraßengesetz vorgesehen.

Entsprechend den Plänen der ASFINAG wird der Abschnitt „Eibesbrunn bis Schrick" als PPP-
Modell realisiert. Die Ausschreibung ist derzeit im Gange.

Beim Bundesvergabeamt ist ein Nachprüfungsverfahren anhängig. Eine mündliche Verhandlung
wurde am 18. Oktober 2006 abgehalten.

Eine endgültige Entscheidung in diesem Vergabeverfahren ist in naher Zukunft nicht zu erwarten,
nachdem das Nachprüfungsverfahren fast zu Stillstand gekommen ist. Der Vorsitzende des
zuständigen Senats hat seine Agenden wegen angeblicher Befangenheit zurückgelegt. Das
Nachprüfungsverfahren muss zum Teil wiederholt werden. Eine Aufhebung der Ausschreibung
kann nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden.

Eine endgültige Entscheidung über die Auftragsvergabe des Abschnittes „Eibesbrunn bis
Schrick" ist damit in weite Ferne gerückt.

Die Finanzierung des Abschnittes „Schrick bis Drasenhofen" durch die ASFINAG ist nach den
zur Verfügung stehenden Informationen nicht gesichert und das diesbezügliche Vergabeverfahren
noch nicht eingeleitet.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Anrainergemeinden (Kollnbrunn, Gaweinstal,
Erdberg, Wetzelsdorf, Poysdorf und Drasenhofen) entlang der B 7, Brünner Straße, müssen
weiterhin bis zu 25.000 KFZ täglich ertragen. Die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger ist
enorm beeinträchtigt. Eine rasche Entscheidung des BVA über die Auftragsvergabe des
Abschnittes „Eibesbrunn bis Schrick" wird zu Recht gefordert.

 


Die Finanzierung für den Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" durch die ASFINAG ist
umgehend sicher zu stellen und das Vergabeverfahren unverzüglich nach Abschluss des UVP-
Verfahrens einzuleiten.

Geeignete Schutzmaßnahmen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegen Lärm und Abgase
bis zur Fertigstellung der A 5 Nordautobahn sind zu setzen.

Eine sichere Benutzung der B 7, Brünner Straße, muss angesichts der rasant ansteigenden
Verkehrszahlen unbedingt gewährleistet werden?

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.              Wird die von der ASFINAG getroffene Aussage, dass durch die Errichtung und den Betrieb
der Autobahn durch einen privaten Partner (PPP-Modell) keine zusätzlichen Mautkosten für
die Benutzer entstehen, eingehalten?

2.              Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Abschnitts
„Eibesbrunn bis Schrick" zu rechnen?

3.              Ist die Finanzierung des Abschnittes „Schrick bis Drasenhofen" durch die ASFINAG
gesichert?

4.              Wird der Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" ebenfalls in Form eines PPP-Modells errichtet
und betrieben?

5.              Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Abschluss des UVP-Verfahrens für den Abschnitt
„Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?

6.              Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Verordnung über den Trassenverlauf für den
Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?

7.              Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Veröffentlichung der Ausschreibung für den
Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?

8.              Bis zu welchem Zeitpunkt ist realistischerweise mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts
„Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?


9.             Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus den Orten
entlang der B 7 (Lärm, Abgase, udgl.) werden bis zur Inbetriebnahme der A 5 gesetzt?

10.      Welche Maßnahmen werden gesetzt, um jenen Pendlern, die gezwungen sind, die B 7,
Brünner Straße, zu benutzen, eine schnelle und sichere Fahrt zum Arbeitsplatz und/oder zum
Ausbildungsplatz zu gewährleisten?