100/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
die „Errichtung der A 5 Nordautobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen"
Die
Errichtung und Fertigstellung der Nordautobahn von Eibesbrunn bis Drasenhofen
ist im
Bundesstraßengesetz
vorgesehen.
Entsprechend den
Plänen der ASFINAG wird der Abschnitt „Eibesbrunn bis Schrick"
als PPP-
Modell
realisiert. Die Ausschreibung ist derzeit im Gange.
Beim
Bundesvergabeamt ist ein Nachprüfungsverfahren anhängig. Eine
mündliche Verhandlung
wurde
am 18. Oktober 2006 abgehalten.
Eine
endgültige Entscheidung in diesem Vergabeverfahren ist in naher Zukunft
nicht zu erwarten,
nachdem
das Nachprüfungsverfahren fast zu Stillstand gekommen ist. Der Vorsitzende
des
zuständigen Senats hat seine Agenden wegen angeblicher Befangenheit
zurückgelegt. Das
Nachprüfungsverfahren muss zum Teil wiederholt werden. Eine Aufhebung der
Ausschreibung
kann nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eine
endgültige Entscheidung über die Auftragsvergabe des Abschnittes
„Eibesbrunn bis
Schrick"
ist damit in weite Ferne gerückt.
Die
Finanzierung des Abschnittes „Schrick bis Drasenhofen" durch die
ASFINAG ist nach den
zur
Verfügung stehenden Informationen nicht gesichert und das
diesbezügliche Vergabeverfahren
noch
nicht eingeleitet.
Die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger der Anrainergemeinden (Kollnbrunn, Gaweinstal,
Erdberg, Wetzelsdorf, Poysdorf und Drasenhofen) entlang der B 7, Brünner
Straße, müssen
weiterhin
bis zu 25.000 KFZ täglich ertragen. Die Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger ist
enorm
beeinträchtigt. Eine rasche Entscheidung des BVA über die
Auftragsvergabe des
Abschnittes „Eibesbrunn bis Schrick" wird zu Recht gefordert.
Die Finanzierung
für den Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" durch die ASFINAG
ist
umgehend
sicher zu stellen und das Vergabeverfahren unverzüglich nach Abschluss des
UVP-
Verfahrens
einzuleiten.
Geeignete
Schutzmaßnahmen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegen
Lärm und Abgase
bis
zur Fertigstellung der A 5 Nordautobahn sind zu setzen.
Eine
sichere Benutzung der B 7, Brünner Straße, muss angesichts der
rasant ansteigenden
Verkehrszahlen
unbedingt gewährleistet werden?
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wird die von der ASFINAG getroffene Aussage, dass durch die Errichtung
und den Betrieb
der Autobahn durch einen privaten Partner (PPP-Modell) keine zusätzlichen
Mautkosten für
die
Benutzer entstehen, eingehalten?
2.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme
des Abschnitts
„Eibesbrunn
bis Schrick" zu rechnen?
3.
Ist die Finanzierung des Abschnittes „Schrick bis
Drasenhofen" durch die ASFINAG
gesichert?
4.
Wird der Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" ebenfalls in
Form eines PPP-Modells errichtet
und
betrieben?
5.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Abschluss des UVP-Verfahrens
für den Abschnitt
„Schrick
bis Drasenhofen" zu rechnen?
6.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Verordnung über den
Trassenverlauf für den
Abschnitt
„Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?
7.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Veröffentlichung der
Ausschreibung für den
Abschnitt
„Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?
8.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist realistischerweise mit einer Inbetriebnahme
des Abschnitts
„Schrick
bis Drasenhofen" zu rechnen?
9.
Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger aus den Orten
entlang
der B 7 (Lärm, Abgase, udgl.) werden bis zur Inbetriebnahme der A 5
gesetzt?
10.
Welche Maßnahmen werden gesetzt, um jenen Pendlern, die gezwungen
sind, die B 7,
Brünner
Straße, zu benutzen, eine schnelle und sichere Fahrt zum Arbeitsplatz
und/oder zum
Ausbildungsplatz
zu gewährleisten?