1007/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

Gemäß dem Regierungsprogramm für die XIII. Gesetzgebungsperiode plant die Bundesregierung die schrittweise Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung als Instrument zur Armutsbekämpfung in Österreich.

 

Als erster Schritt wurde die Anhebung der Ausgleichszulage definiert, die per Beschluss des NR am 15.12.2006 erfolgte.

 

Als nächster Schritt wird die Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe der Länder in der Höhe von 726,- Euro angekündigt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1.      Können Sie ausschließen, dass durch die Vereinheitlichung und Wandlung zur Exklusivleistung Personen durch die Einführung der Mindestsicherung weniger finanzielle Unterstützung bekommen als im aktuellen System?

 

2.      Falls Sie Frage 2 mit NEIN beantworten: Können sie abschätzen, wie viele Personen in welchen Bundesländern nach Einführung der Mindestsicherung weniger finanzielle Unterstützung bekommen als im aktuellen System?

 

3.      Gibt es ein fertiges Konzept zum Modell der Mindestsicherung? Wenn ja, wie sieht es aus?

 

4.      Wann gedenken Sie die Öffentlichkeit, aber im speziellen die betroffenen LeistungsbezieherInnen, die involvierten öffentlichen Ämter und Sozialvereine zu informieren?

 

5.      Gibt es ein Konzept zur Organisation, Funktionsweise und Etablierung der One-stop-shops, angelagert beim AMS, über die die Mindestsicherung ausbezahlt werden soll?

 

6.      Wann wird das Modell der Mindestsicherung konkret starten?

 

7.      Wann werden die One-stop-shops bzw. deren MitarbeiterInnen mit der Arbeit beginnen?

 

8.      Wie werden Sie Anspruchsberechtigte über die Veränderungen und die damit für sie verbundenen Konsequenzen informieren und beraten?

 

9.      Sind spezielle Beratungsmaßnahmen für die Einführungsphase geplant? Wenn ja, welche und wie lange?

 

10.    Wie konkret wird die Einbindung von MindestsicherungsbezieherInnen in Projekte „Gemeinnütziger Arbeit“ aussehen? Welche Tätigkeiten welcher Trägerorganisationen sind damit gemeint? In welchem wöchentlichen Stundenausmaß werden diese Tätigkeiten zu verrichten sein?

 

11.    Werden alle MindestsicherungsbezieherInnen in solche „Projekte Gemeinnütziger Arbeit“ eingebunden? Wenn nein, welche nicht und welche Differenzierungskriterien werden von wem angewendet?

 

12.    Können Sie ausschließen, dass durch die zu erwartende Ausweitung gemeinnütziger Arbeit von MindestsicherungsbezieherInnen Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt beeinträchtigt bzw. in ihrem Ausmaß reduziert werden, wie etwa in Deutschland, den USA und dem Vereinigten Königreich zu beobachten ist?

 

13.    Welche Konsequenzen hat die Ablehnung einer „Einbindung in Projekte gemeinnütziger Arbeit“ für MindestsicherungsbezieherInnen?

 

14.    Wie konkret werden die angekündigten „gerechteren und praxisnäheren“ Zumutbarkeitsbestimmungen für MindestsicherungsbezieherInnen aussehen?

 

15.    Welche Konsequenzen hat die Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Tätigkeit für die MindestsicherungsbezieherInnen?

 


16.    Sollte die Nichtaufnahme einer als zumutbar eingestuften Tätigkeit oder einer nicht gewünschten Einbeziehung in Projekte gemeinnütziger Arbeit eine Einstellung oder Aussetzung der Mindestsicherungsleistung zur Konsequenz haben? Wo und wie könnten bisherige MindestsicherungsbezieherInnen diese Aussetzung beeinspruchen?

 

17.    Welche Organisation, Institution etc. ist in solchen Streitfällen für die Beratung und Betreuung ehemaliger MindestsicherungsbezieherInnen zuständig?

 

 

18.    Sollte es mit den Bundesländern zu keiner Einigung bezüglich Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe auf 726,- Euro kommen, welche Konsequenzen hat das für das Ziel der Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung insgesamt?