1008/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Tierquälerei anlässlich von Jagdhundeprüfungen

 

 

Im Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft 2006 Pkt. 5.1.6.2 „Tierquälerei anlässlich von Jagdhundeprüfungen“ wird der Einsatz von lebenden Wildtieren im Zuge der Jagdhundeausbildung wie folgt kritisiert:

 

„Ein Hundetrainer wandte sich an die VA und schilderte, dass bei der Jagdhundeausbildung und –prüfung nach wie vor lebende Wildtiere (z.B. flugunfähig gemachte Enten bei der Schwimmspur) eingesetzt werden. Diese Praxis entspreche den von den zuständigen Vereinen für die einzelnen Jagdhunderassen erlassenen Prüfungsverordnungen, die vom Österreichischen Jagdgebrauchshundeverband (ÖJGV) genehmigt worden seien. Nach Auffassung des ÖJGV sei die Prüfung der Hunde am lebenden Wild unverzichtbar. Demgegenüber gelte in Oberösterreich die vom Oö. Jagdhundeverband erstellte Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, in der auf lebendes Wild verzichtet wird, als Nachweis für die Eignung des Hundes als Jagdhund.

 

In rechtlicher Hinsicht ist aus der Sicht der VA dazu zu bemerken, dass das Tierschutzgesetz lediglich für die Ausübung der Jagd und Fischerei nicht anwendbar ist. In § 3 Abs. 4 Z 1 Tierschutzgesetz hat der Gesetzgeber nämlich ausdrücklich bestimmt, dass die Haltung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder der Fischerei eingesetzt werden, nicht als Ausübung der Jagd oder der Fischerei gelten......Daraus folgt, dass § 5 Tierschutzgesetz in dem vorstehend skizzierten Sachverhalt – also insbesondere auch dessen Abs. 2 Z 4, wonach es verboten ist, ein Tier auf ein anderes zu hetzen oder an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten – uneingeschränkt anwendbar ist.“

 

Laut VA dokumentierten auch die Stellungnahmen der Tierschutzombudsfrauen und –männer diese tierschutzwidrige Ausbildungspraxis. Die VA regt daher die Anpassung der tierschutzwidrigen Prüfungsordnungen an, um ihre Vereinbarkeit mit dem neuen Tierschutzgesetz zu gewährleisten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie beurteilen Sie als Tierschutzministerin die Praxis in manchen Bundesländern, bei der Jagdhundeprüfung lebende Wildtiere einzusetzen?

 

2.      In welchen Bundesländern ist es gängige Praxis, bei der Jagdhundeprüfung lebende Wildtiere einzusetzen?

 

3.      Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen,  damit – entsprechend den Empfehlungen der VA - die tierschutzwidrigen Prüfungsordnungen bei Jagdhundeprüfungen mit dem Tierschutzgesetz vereinbar gemacht werden?

 

4.      Wann ist damit zu rechnen, dass diese tierschutzwidrige Praxis abgestellt wird?