101/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Produktpiraterie (Marken- und Musterschutz)"
Die in der Anfrage
(4345/J) an die Bundesministerin für Justiz genannten Beispiele
(nachgeahmte Rolex, Ersatzteile für einen LKW) betreffen Fragen des
Marken- und bzw.
Musterschutzes, die in den
Vollziehungsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie fallen (AB 4325/XXII.GP). Daher werden die Fragen an
diesen gerichtet.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es auch nach dem
Produktpirateriegesetz 2004 rechtlich möglich, dass bei einer
Bestellung einer nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Rolex durch einen
Konsumenten über das Internet (z.B.
Kauf über eBay) die Postsendung durch den Zoll auf
Verdacht oder im Auftrag des Rechteinhabers beschlagnahmt und vernichtet
werden
kann?
2.
Ist es
richtig, dass der gutgläubige Internetkäufer neben der Bezahlung,
für die
Vernichtung der Ware wie auch für die Kosten des Rechtsanwalts des
Rechteinhabers
aufkommen oder sich auf ein
kostenaufwendiges gerichtliches Verfahren einlassen muss?
3.
Ist es für Sie denkbar, dass dieses Problem bei nicht
gewerbsmäßigen Internetbestellungen
in Zeiten von
e-commerce in einer Abänderung zur EU-Produktpiraterieverordnung als
Ausnahmebestimmung geregelt wird?
4.
Bei einer Kfz-Reparatur (PKW oder LKW) werden mitunter unwissentlich
nachgeahmte
oder unerlaubt
hergestellte Kfz-Teile durch einen Kfz-Betrieb verwendet und eingebaut
(z.B. Kotflügel,
Bremsbeläge, Auspuff, etc.). Wenn der Rechtinhaber (z.B. Mercedes,
Porsche) davon erfährt, kann dieser nach dem Produktpirateriegesetz 2004
und u.a. in
Verbindung mit dem Markenschutzgesetz etc.
rechtlich dagegen vorgehen. Damit ergeben
sich für die Wirtschaft wie auch für Konsumentinnen eine Reihe
von offenen Fragen.
4.1. Mit welchen rechtlichen
Konsequenzen hat der Inhaber des Kfz-Betriebes zu rechnen, der
im guten Glauben
diese nachgeahmten oder unerlaubt hergestellte Ersatzteile erworben
und eingebaut hat?
4.2.
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat der Fahrzeughalter eines PKW oder
eines
LKW zu rechnen, an bzw. in dem nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte
Ersatzteile
angebracht
bzw. eingebaut wurden?
4.3.
Ist es richtig, dass die nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten
Ersatzteile ausgebaut
bzw. entfernt werden
müssen und auf Antrag des Rechteinhabers vernichtet werden
können?
4.4.
Wer hat die Kosten für die Entfernung dieser Teile und die Kosten
für die Vernichtung
dieser
zu tragen?
4.5.
Ist es richtig, dass im geschilderten Fall auf Antrag des Rechteinhabers
der PKW bzw. der
LKW
sogar beschlagnahmt werden könnte?
5. Wie hoch
wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Marken- und
Musterfälschungen
jährlich in Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden
geschätzt? Wie hoch wird der Schaden für die EU geschätzt?
6.
Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Ressorts auf
europäischer Ebene zur
Sicherung des Marken-
und Musterschutzes ergriffen werden?
7.
Hat sich das Produktpirateriegesetz aus Sicht des Ressorts bewährt
und für Rechtsinhaber
den Anreiz erhöht, einen Antrag auf Tätigwerden zu stellen? Wenn ja,
wie ist dies aus Jahren
Erfahrung ableitbar?
8.
Sind Sie auch
der Auffassung, dass Rechteinhaber (z.B. Markenhersteller) gegen
gewerbsmäßig tätige
Fälscher (Produktpiraten) und Händler von nachgeahmten und
unerlaubt hergestellten Waren ihre Rechte konsequent durchsetzen sollen,
aber
KonsumentInnen (z.B. Kfz-Halter) nicht kriminalisiert werden dürfen?
9.
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um österreichische
KonsumentInnen über
Gefahren und Risken beim Kauf von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten
Markenwaren aufzuklären?
10.
Wie stehen Sie zu einer verbindlichen Kennzeichnung des Ursprungs- bzw.
des
Herkunftslandes
in der EU am Produkt (z.B. Made in China)?
11.
Wie stehen Sie zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung
des Rates über
die
Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus
Drittländern?
Welche
Stellungnahme hat Ihr Ressort abgegeben?
12.
Sind Sie auch der Auffassung, dass eine Ursprungs- bzw.
Herkunftskennzeichnung
Voraussetzung
für die Schaffung von mehr Markttransparenz (Rückverfolgbarkeit) ist
und
im Interesse der
KonsumentInnen (Wahlmöglichkeit und Transparenz) liegt?
13.
Wie stehen Sie zur angekündigten Rahmenbeschluss über die
Verstärkung strafrechtlicher
Vorschriften
zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten?
Soll dieser
Rahmenbeschluss für alle Formen von Schutzrechtsverletzungen (auch bei
möglichen
Verletzungen von Patentansprüchen) gelten?
Welche Stellungnahme hat Ihr Ressort
abgegeben?
14. Wie stehen Sie zum Vorschlag
einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der
Rechte des geistigen
Eigentums? Welche Stellungnahme hat Ihr
Ressort abgegeben?