101/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Produktpiraterie (Marken- und Musterschutz)"

Die in der Anfrage (4345/J) an die Bundesministerin für Justiz genannten Beispiele
(nachgeahmte Rolex, Ersatzteile für einen LKW) betreffen Fragen des Marken- und bzw.
Musterschutzes, die in den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie fallen (AB 4325/XXII.GP). Daher werden die Fragen an diesen gerichtet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Ist es auch nach dem Produktpirateriegesetz 2004 rechtlich möglich, dass bei einer
Bestellung einer nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Rolex durch einen
Konsumenten über das Internet (z.B. Kauf über eBay) die Postsendung durch den Zoll auf
Verdacht oder im Auftrag des Rechteinhabers beschlagnahmt und vernichtet werden
kann?

2.              Ist es richtig, dass der gutgläubige Internetkäufer neben der Bezahlung, für die
Vernichtung der Ware wie auch für die Kosten des Rechtsanwalts des Rechteinhabers
aufkommen oder sich auf ein kostenaufwendiges gerichtliches Verfahren einlassen muss?

3.              Ist es für Sie denkbar, dass dieses Problem bei nicht gewerbsmäßigen Internetbestellungen
in Zeiten von e-commerce in einer Abänderung zur EU-Produktpiraterieverordnung als
Ausnahmebestimmung geregelt wird?

4.              Bei einer Kfz-Reparatur (PKW oder LKW) werden mitunter unwissentlich nachgeahmte
oder unerlaubt hergestellte Kfz-Teile durch einen Kfz-Betrieb verwendet und eingebaut


(z.B. Kotflügel, Bremsbeläge, Auspuff, etc.). Wenn der Rechtinhaber (z.B. Mercedes,
Porsche) davon erfährt, kann dieser nach dem Produktpirateriegesetz 2004 und u.a. in
Verbindung mit dem Markenschutzgesetz etc. rechtlich dagegen vorgehen. Damit ergeben
sich für die Wirtschaft wie auch für Konsumentinnen eine Reihe von offenen Fragen.

4.1.  Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat der Inhaber des Kfz-Betriebes zu rechnen, der
im guten Glauben diese nachgeahmten oder unerlaubt hergestellte Ersatzteile erworben
und eingebaut hat?

4.2.        Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat der Fahrzeughalter eines PKW oder eines
LKW zu rechnen, an bzw. in dem nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Ersatzteile
angebracht bzw. eingebaut wurden?

4.3.        Ist es richtig, dass die nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Ersatzteile ausgebaut
bzw. entfernt werden müssen und auf Antrag des Rechteinhabers vernichtet werden
können?

4.4.        Wer hat die Kosten für die Entfernung dieser Teile und die Kosten für die Vernichtung
dieser zu tragen?

4.5.        Ist es richtig, dass im geschilderten Fall auf Antrag des Rechteinhabers der PKW bzw. der
LKW sogar beschlagnahmt werden könnte?

5.    Wie hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Marken- und Musterfälschungen
jährlich in Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden

geschätzt? Wie hoch wird der Schaden für die EU geschätzt?

6.               Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Ressorts auf europäischer Ebene zur
Sicherung des Marken- und Musterschutzes ergriffen werden?

7.               Hat sich das Produktpirateriegesetz aus Sicht des Ressorts bewährt und für Rechtsinhaber
den Anreiz erhöht, einen Antrag auf Tätigwerden zu stellen? Wenn ja, wie ist dies aus Jahren
Erfahrung ableitbar?

8.               Sind Sie auch der Auffassung, dass Rechteinhaber (z.B. Markenhersteller) gegen
gewerbsmäßig tätige Fälscher (Produktpiraten) und Händler von nachgeahmten und
unerlaubt hergestellten Waren ihre Rechte konsequent durchsetzen sollen, aber
KonsumentInnen (z.B. Kfz-Halter) nicht kriminalisiert werden dürfen?


9.                Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um österreichische KonsumentInnen über
Gefahren und Risken beim Kauf von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten
Markenwaren aufzuklären?

10.         Wie stehen Sie zu einer verbindlichen Kennzeichnung des Ursprungs- bzw. des
Herkunftslandes in der EU am Produkt (z.B. Made in China)?

11.         Wie stehen Sie zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Rates über
die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern?
Welche Stellungnahme hat Ihr Ressort abgegeben?

12.         Sind Sie auch der Auffassung, dass eine Ursprungs- bzw. Herkunftskennzeichnung
Voraussetzung für die Schaffung von mehr Markttransparenz (Rückverfolgbarkeit) ist und
im Interesse der KonsumentInnen (Wahlmöglichkeit und Transparenz) liegt?

13.         Wie stehen Sie zur angekündigten Rahmenbeschluss über die Verstärkung strafrechtlicher
Vorschriften zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten?

Soll dieser Rahmenbeschluss für alle Formen von Schutzrechtsverletzungen (auch bei
möglichen Verletzungen von Patentansprüchen) gelten?
Welche Stellungnahme hat Ihr Ressort abgegeben?

14. Wie stehen Sie zum Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums? Welche Stellungnahme hat Ihr Ressort abgegeben?