1011/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Lehrlingsentschädigung bei Integrativer Berufsausbildung

 

Die „Integrative Berufsausbildung“ soll die Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben verbessern.

Personen, die eine Integrative Berufsausbildung absolvieren, gelten als Lehrlinge im Sinne des

 

a)     allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,

b)     Familienlastenausgleichgesetzes,

c)      Arbeitslosenversicherungsgesetzes,

d)     Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes

e)     Einkommenssteuergesetzes

 

Eine Integrative Berufsausbildung kann in Lehrbetrieben oder in besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden. Diese Einrichtungen bedürfen dazu allerdings einer Bewilligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Wie die Praxis zeigt, erhalten diese Lehrlinge nur selten die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung der jeweiligen Branche, sondern eine wesentlich geringere Entschädigung, die in diesen Fällen lediglich einem Taschengeld entspricht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

 

1.      Wie viele Lehrlinge erhalten derzeit eine integrative Ausbildung?

(Anzahl der Personen, getrennt nach Frauen und Männern)

 

2.      In welchen Branchen werden diese Lehrlinge integrativ ausgebildet?

(Aufschlüsselung nach Bundesland und Branche, Anzahl der Personen, getrennt nach Frauen und Männern)

 

3.      Wie viele dieser Personen (lt. Auflistung Frage 2) erhalten in welcher Branche die kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung?

(Aufschlüsselung nach Bundesland und Branche, Anzahl der Personen, getrennt nach Frauen und Männern)

 

4.      Wie viele dieser Personen (lt. Auflistung Frage 2) erhalten in welcher Branche die kollektivvertraglich festgelegte Lehrlingsentschädigung nicht?

(Aufschlüsselung nach Bundesland und Branche, Anzahl der Personen, getrennt nach Frauen und Männern)

 

5.      Mit welcher Begründung erhalten diese (lt. Auflistung Frage 4) Personen keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung?