1012/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend geplante DienstgeberInnen-Serviceagentur

 

 

In der Sitzung des Bundesbehindertenbeirates am 10. Mai 2007 wurden die  TeilnehmerInnen darüber informiert, das in Ihrem  Ministerium eine DienstgeberInnenserviceargentur eingerichtet werden soll.

Als Begründung wurde unter anderem genannt, anstellungswillige DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen, umfassend zu informieren.

Spätestens seit dem Jahr 2000 - der Einführung der  Behindertenmilliarde und den Geldern des Europäischen Sozialfonds - wurden diese Serviceangebote sowohl von AK, WKÖ, ÖBG, um nur einige zu nennen, geschaffen und aus den oben genannten Mitteln (mit)finanziert.

Angeblich liefen und laufen diese Servicestellen ausgezeichnet, wie immer wieder bei Veranstaltungen von diesen Organisationen berichtet wird.

Jetzt plant Ihr Ministerium eine weitere dieser bereits bestehenden Servicestellen direkt in Ihrem Ministerium.

Es ist ja auch bekannt und unübersehbar, dass ehemalige MitarbeiterInnen aus AK und ÖGB, welche genau in diesen Serviceeinrichtungen tätig waren und diese Angebote hoch gelobt und beworben haben,  plötzlich als MitarbeiterInnen in Ihrem Ministerium tätig werden.

Es stellt sich daher zwangsläufig die Frage, ob die in Ihr Ministerium gewechselten Personen dieses Serviceangebot in Ihrem Ministerium deshalb installieren wollen, weil es in den oben genannten Organisationen zu ineffizient war.

 

          

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele Serviceorganisationen für DienstgeberInnen, die gewillt waren und sind, Menschen mit Behinderungen als DienstnehmerInnen einzustellen, gab es in den Jahren 2000 bis dato und wie hoch sind die Mittel, die aus der öffentlichen Hand (Bund, ESF etc.) dafür aufgewendet wurden?

(Auflistung nach: Name der AnbieterIn dieser Servicestellen und Höhe der finanziellen Mittel, welche durch die öffentliche Hand finanziert wurden, getrennt nach Jahren und Höhe der Finanzierung pro Jahr)

 

2.      Welche Serviceleistungen wurden durch diese „Organisationen“ angeboten?

(Auflistung nach: Name der AnbieterIn dieser Serviceleistungen und konkrete inhaltliche Darstellung des Serviceangebotes)

 

3.      Welche Serviceleistungen wurden durch diese „Organisationen“ NICHT angeboten, obwohl sie wichtig gewesen wären und sind?

(Auflistung nach: Name der AnbieterIn dieser Serviceleistungen und konkrete inhaltliche Darstellung des notwendigen, aber nicht geleisteten Serviceangebotes)

 

4.      Wurde diesen „Organisationen“ bezüglich des notwendigen, aber noch nicht vorhandenen Serviceangebotes für die DienstgeberInnen Auflagen erteilt, diese zu ergänzen um den Anspruch auf öffentliche Finanzierungen auch zu erhalten?

 

5.      Bedeutet die geplante Servicestelle in Ihrem Ministerium ein zusätzliches Angebot?

Wenn ja: Welches konkrete Angebot, das die bereits bestehenden „Organisationen“ nicht wahrgenommen haben oder wahrnehmen wollen, soll durch diese neue Servicestelle geschaffen werden?

(konkrete Beschreibung des „neuen“ Angebotes)

Wenn nein: Wird  bei den jetzt bereits durch die öffentliche Hand finanzierten Serviceangeboten die Finanzierung eingestellt?

 

6.      Wie hoch sind die geplanten Kosten für den Aufbau dieser Serviceeinrichtung?

 

7.      Wie hoch werden die laufenden Personalkosten (für wie viele Dienstposten auf Basis Vollzeitbeschäftigung)  für die Betreuung der Web-Site pro Kalenderjahr sein?

 

8.       Wie hoch werden die laufenden Personalkosten (für wie viele Dienstposten auf Basis Vollzeitbeschäftigung) für die direkte Beratung der DienstgeberInnen pro Kalenderjahr sein?

 

9.      Werden diese Dienstposten für Menschen, die als „begünstigt behindert“ anerkannt sind, neu geschaffen?

 

10.    In welcher Höhe sind für dieses geplante Projekt Mittel aus welchem Budgetposten vorgesehen?