1013/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Tierversuche zur Antifaltenbehandlung

 

 

Unter dem gängigen Begriff "Botox-Antifaltenbehandlung" wird auch in Österreich von den Kosmetikinstituten vermehrt die kosmetische Behandlung von Falten mit Produkten aus dem Bakteriengift Botulinumtoxin angeboten. Dabei handelt es sich um einen Wirkstoff, der bislang ausschließlich bei medizinischen Indikationen eingesetzt wurde (spezielle Bewegungsstörungen, Schielen, übermässiges Schwitzen etwa).

 

Da sich die Behandlung zur Faltenglättung offenbar im Grenzbereich von kosmetischer und medizinischer Behandlung befindet, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Botulinumtoxinprodukte sind in Österreich zur kosmetischen Behandlung von Falten zugelassen?

 

2.      Welche Produkte davon werden aus welchen Ländern importiert und welche in Österreich hergestellt?

 

3.      Mit welchen Methoden werden die importierten und auch die in Österreich hergestellten einzelnen Produktionseinheiten auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit überprüft?

 

4.      Handelt es sich hierbei um medizinische Produkte, die auch zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden dürfen oder um eigens für kosmetische Zwecke adaptierte Produkte?

 

5.      Unterliegt der kosmetische Einsatz der Botulinumtoxinprodukte zur Faltenglättung dem Arzneimittel- oder Kosmetikgesetz?

 

6.      Welche Arten der kosmetischen Antifaltenbehandlung (Stirn-, Lach-, Zornesfalten, Augenunterlider) sind mit Botulinumtoxinprodukten in Österreich erlaubt?

 

7.      Wer darf in Österreich die kosmetische Behandlung mit Botulinumtoxinprodukten zur kosmetischen Faltenbehandlung durchführen?