1027/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen"
Mit der AB
4270/XXII.GP vom 14.06.2006 wurden die Fragen zur Anfrage 4338/J beantwortet.
Aus systematischen
Gründen werden dieselben bzw. ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
konkreten Zahlen für 2006 zu erhalten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Haben sich zur Beantwortung der
Fragen 1 -3 der Anfrage 3174/J der XXII.GP unter
Berücksichtigung der AB 4270/XXII.GP aus Sicht des Ressorts
Änderungen ergeben? Wenn
ja, welche?
2.
Haben sich zur
Beantwortung der Fragen 4-8 der
Anfrage 3174/J der XXII.GP unter
Berücksichtigung der AB 4270/XXII.GP aus Sicht des Ressorts Änderungen
ergeben? Wenn
ja, welche?
3.
Haben Sie in Fragen des baulichen Zustandes bzw. der
Wasserqualität in Hausbrunnen mit
den
zuständigen Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) 2006
Kontakt
aufgenommen? Wenn ja,
was war das Ergebnis dieser Gespräche?
4.
Wenn nein, werden Sie zu diesen offenen Fragen mit den zuständigen
Stellen der
Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?
5. Falls nein, weshalb nicht?
6.
Haben sich zur
Beantwortung der Fragen 12 - 14 der Anfrage 3174/J der XXII.GP unter
Berücksichtigung der AB 4270/XXII.GP aus Sicht des Ressorts
Änderungen ergeben? Wenn
ja, welche?
7.
Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2006 durch Ihr Ressort
durchgeführt bzw. sind 2007
geplant, um die Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche
Betriebe) zu
erhöhen?
8.
Wurden durch Ihr Ressort 2006 gegenüber dem damaligen BM für
Gesundheit und Frauen
Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser
aus Hausbrunnen
angeregt? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, welche?
9.
Welche
wasserrechtlichen Maßnahmen können sie nach der neuen Rechtslage
(Novelle
Wasserrechtsgesetz) als ressortzuständiger Bundesminister veranlassen,
wenn es sich bei
Verunreinigungen im Wasser von Hausbrunnen
um flächendeckende Verunreinigungen wie
z.B. erhöhte Nitratwerte
handelt?
10. Welche und
wie viele diesbezügliche wasserrechtliche Maßnahmen wurden von ihnen
bzw.
ihrem
Ressort 2006 zum Schutz von Wasser in Hausbrunnen veranlasst? Welche von den
Landeshauptleuten/Landeshauptfrauen?
11.
Welche Behörden können die Schließung (Sperre) von
Hausbrunnen bei Vorliegen bau- oder
installationstechnischer
Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen
(gleichgültig
ob es sich um
bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw. Quellwassernutzung
handelt)
a)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem
Wasser für den
eigenen
Haus- und Wirtschaftsbedarf?
b)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das
lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht
wird?
c) Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?
12. Unter welchen Voraussetzungen bzw.
wann kann die zuständige Wasserrechtsbehörde eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen? Können auch
zusätzliche Maßnahmen
(z.B. Einbau von
Entkeimungsanlagen) verlangt werden?
13. Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils
zuständigen Behörden 2006 gesperrt werden
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)? Wie viele bereits im Jahr 2007?
14. In welcher Form wird aktuell die Sanierung von Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?
15. Welche aktuellen Landesförderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
16. Welche
weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen
Wasserressourcen
(z.B. Grundwasser)
treffen?
17. Wie wurde
seitens Ihres Ressorts im Jahr 2006 die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms
in der Landwirtschaft
kontrolliert?
18.
Wie viele entsprechende Kontrollen fanden im Jahr 2006 durch Ihr
Ressort, die AMA bzw.
die Bundesländer
statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
19.
Welche Ergebnisse erbrachten im Jahr 2006 diese Kontrollen
(Aufschlüsselung der Ergebnisse
auf Bundesländer)?
20.
Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet? Welche
Sanktionen wurden konkret
ausgesprochen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
21.
Welche Stellenwert räumen Sie der Richtlinie W 74
„Trinkwassernotversorgung" ein? Wer ist nach
dem Bundesministeriengesetz zuständig, im Fall eines Notstandes die
entsprechenden Maßnahmen
zur
Aufrechterhaltung der Wasserversorgung zu ergreifen?
22.
Wer hat die Kosten für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung
in Not- und Katastrophenfällen
zu
tragen?
23. Welche Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Wasserwirtschaft
ressortzuständiger
Bundesminister zum Schutz der Lebensressource Wasser auch nach dem
„Internationalen
Jahr des Wassers" (2003) im Jahr 2007 ergreifen, veranlassen oder
fördern?