1027/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen"

Mit der AB 4270/XXII.GP vom 14.06.2006 wurden die Fragen zur Anfrage 4338/J beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben bzw. ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
konkreten Zahlen für 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Haben sich zur Beantwortung der Fragen 1 -3 der Anfrage 3174/J der XXII.GP unter
Berücksichtigung der AB 4270/XXII.GP aus Sicht des Ressorts Änderungen ergeben? Wenn
ja, welche?

2.           Haben sich zur Beantwortung der Fragen 4-8 der Anfrage 3174/J der XXII.GP unter
Berücksichtigung der AB 4270/XXII.GP aus Sicht des Ressorts Änderungen ergeben? Wenn
ja, welche?

3.           Haben Sie in Fragen des baulichen Zustandes bzw. der Wasserqualität in Hausbrunnen mit
den zuständigen Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) 2006 Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

4.           Wenn nein, werden Sie zu diesen offenen Fragen mit den zuständigen Stellen der
Landesregierungen Kontakt aufnehmen?

5.           Falls nein, weshalb nicht?

6.           Haben sich zur Beantwortung der Fragen 12 - 14 der Anfrage 3174/J der XXII.GP unter
Berücksichtigung der AB 4270/XXII.GP aus Sicht des Ressorts Änderungen ergeben? Wenn
ja, welche?

7.             Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2006 durch Ihr Ressort durchgeführt bzw. sind 2007
geplant, um die Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche Betriebe) zu
erhöhen?

8.             Wurden durch Ihr Ressort 2006 gegenüber dem damaligen BM für Gesundheit und Frauen
Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen
angeregt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

9.             Welche wasserrechtlichen Maßnahmen können sie nach der neuen Rechtslage (Novelle
Wasserrechtsgesetz) als ressortzuständiger Bundesminister veranlassen, wenn es sich bei
Verunreinigungen im Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie
z.B. erhöhte Nitratwerte handelt?

10. Welche und wie viele diesbezügliche wasserrechtliche Maßnahmen wurden von ihnen bzw.
ihrem Ressort 2006 zum Schutz von Wasser in Hausbrunnen veranlasst? Welche von den
Landeshauptleuten/Landeshauptfrauen?

11.      Welche Behörden können die Schließung (Sperre) von Hausbrunnen bei Vorliegen bau- oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen (gleichgültig
ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw. Quellwassernutzung
handelt)

 

a)        bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf?

b)   bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht wird?

c)        Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?

12. Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige Wasserrechtsbehörde eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen? Können auch zusätzliche Maßnahmen
(z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt werden?

13. Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen Behörden 2006 gesperrt werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie viele bereits im Jahr 2007?


14. In welcher Form wird aktuell die Sanierung von Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?

15. Welche aktuellen Landesförderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

16. Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen Wasserressourcen
(z.B. Grundwasser) treffen?

17. Wie wurde seitens Ihres Ressorts im Jahr 2006 die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms
in der Landwirtschaft kontrolliert?

18.       Wie viele entsprechende Kontrollen fanden im Jahr 2006 durch Ihr Ressort, die AMA bzw.
die Bundesländer statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

19.       Welche Ergebnisse erbrachten im Jahr 2006 diese Kontrollen (Aufschlüsselung der Ergebnisse
auf Bundesländer)?

20.       Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet? Welche Sanktionen wurden konkret
ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

21.       Welche Stellenwert räumen Sie der Richtlinie W 74 „Trinkwassernotversorgung" ein? Wer ist nach
dem Bundesministeriengesetz zuständig, im Fall eines Notstandes die entsprechenden Maßnahmen
zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung zu ergreifen?

22.       Wer hat die Kosten für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Not- und Katastrophenfällen
zu tragen?


23. Welche Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Wasserwirtschaft

ressortzuständiger Bundesminister zum Schutz der Lebensressource Wasser auch nach dem
„Internationalen Jahr des Wassers" (2003) im Jahr 2007 ergreifen, veranlassen oder fördern?