1030/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eder-Gitschthaler Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Postmarktliberalisierung

Derzeit gibt es auf EU-Ebene anstehende Entscheidungen und damit verbundene Diskussionen bezüglich einer vollständigen Liberalisierung des Postmarktes, wobei während der letzten Jahre immer das Zieldatum 2009 genannt wurde. Diese vollständige Öffnung des Marktes wäre der letzte Schritt, nachdem der reservierte Bereich bereits in zwei Schritten am 1. Jänner 2003 und 1. Jänner 2006 reduziert wurde. Derzeit steht der Österreichischen Post AG noch ein reservierter Bereich zur Verfügung, welcher Briefsendungen bis 50 g erfasst.

Mit der Postgesetznovelle 2005 wurden in einem Zwischenschritt rechtliche Rahmenbedingungen in Richtung der auf EU-Ebene geplanten weiteren Liberalisierung des Postmarktes beschlossen. Neben der Einführung einer Anzeigepflicht sowie bestimmter weiterer Pflichten für alle Postdienstleister gibt es nun auch verbesserte Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde. Erstmals wurden auch Bestimmungen der Post- Universaldienstverordnung (UDVO) gesetzlich abgesichert, denn nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf eine kundenorientierte und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.              Wie ist der derzeitige Letztstand bezüglich der Diskussionen und Entscheidungen auf EU-Ebene, vor allem auch den Zeitpunkt für eine vollständige Liberalisierung des Postmarktes betreffend?

2.              Wie beurteilen sie im Zusammenhang mit einer etwaigen weitergehenden Liberalisierung die Frage der Sicherstellung des Universaldienstes?

3.              Welche Maßnahmen werden Sie betreffend der Sicherstellung einer hochwertigen Versorgung mit Postdienstleistungen treffen?