1031/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend neues Asylverfahren für einen vorbestraften georgischen Asylwerber

Die Tageszeitung Krone" schrieb am 14.05.2007: Seit 2002 befindet sich der Geor-
gier (49) jetzt in Österreich. Dreimal wurde er verurteilt, zwei Asylverfahren wurden
negativ abgeschlossen und er sa
ß zuletzt in Schubhaft. Weil er nun in einem neuerli-
chen Asylantrag eine neue Religion angab, erkannte der Verwaltungsgerichtshof auf
aufschiebende Wirkung. Folge: Er darf auf freiem Fuß weiterhin in Österreich blei-
ben.

Die Vorgeschichte kurz noch einmal: Seit 2002 hält sich Gorgij G. (49, Name geän-
dert) in
Österreich auf. Und betätigte sich in dieser Zeit ziemlich emsig - leider aber in
krimineller Hinsicht. Bisher brachte er es auf insgesamt drei Verurteilungen wegen
gewerbsm
äßigen Diebstahls. Und saß bereits zweimal dafür länger im Gefängnis.

Parallel dazu hatte er stets Asylverfahren laufen. Das erste wurde im Mai 2003 nega-
tiv abgeschlossen, die Berufung im Februar 2007 ebenso negativ beschieden. Dazu
wurde
über ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt.

Im Februar dieses Jahres war seine letzte Haftstrafe abgebüßt. Er kam aber nicht frei
sondern wurde sofort in Schubhaft genommen. In kürzester Zeit war seine Abschie-
bung dann fix und fertig vorbereitet. Wenige Stunden bevor der Georgier das gechar-
terte Flugzeug Richtung Heimat betreten sollte (ein Transport per Linienflugzeug ist
bei ihm nicht m
öglich), stoppte der Verwaltungsgerichtshof aber die Abschiebung.

Auf Frage der "Krone" erläutert Peter Oehm, Leiter der Innsbrucker Fremdenpolizei,
wie das m
öglich ist: "Der Georgier hat inzwischen einen neuerlichen Asylantrag ge-
stellt. Und zwar gab er diesmal eine neue Religion an. Er sei jetzt Zeuge Jehovas
und diese w
ürden in seiner Heimat verfolgt."

Blitzartig sollte der Asylantrag dennoch bearbeitet und abgelehnt werden, doch die
cleveren Juristen, die Asylwerber auf Kosten des
österreichischen Staates vertreten,
waren noch schneller. Sie hatten beim Verwaltungsgerichtshof f
ür dieses Verfahren
"aufschiebende Wirkung" erreicht.



Die Folgen: Der Georgier musste sofort aus der Schubhaft entlassen und auf freien
Fu
ß gesetzt werden. So wartet er jetzt auf die neuerliche Erledigung seines Asylan-
trages. Wie erfahrene Juristen sagen, dauert dies
üblicherweise wieder zwei Jahre.

Ein Einzelfall? Fremdenpolizist Oehm weiß die schockierende Antwort: ,Nein, derarti-
ge Abläufe sind durchaus die Regel.'"

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.            Wie viele Asylwerber stellten im Jahr 2006 aus der Schubhaft heraus einen
Asylantrag?

2.            Wie viele Asylwerber stellten im Jahr 2006 nach abgeschlossenem negativem
Asyl- und Berufungsverfahren einen neuerlichen Antrag auf Asyl?

3.            Wie viele Asylwerber begründeten im Jahr 2006 ihren Asylantrag mit subjekti-
ven Nachfluchtgr
ünden?

4.            Wie viele vorbestrafte Asylwerber begründeten im Jahr 2006 ihren Asylantrag
mit subjektiven Nachfluchtgr
ünden?

5.            Wie viele vorbestrafte Asylwerber stellten im Jahr 2006 einen Folgeantrag un-
ter Zugrundelegung subjektiver Nachfluchtgr
ünde?

6.            Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Fall bekannt?

7.            Wenn ja, wann hat der genannte Georgier seinen ersten Asylantrag gestellt?

8.            Auf welchem Weg kam die genannte Person nach Österreich?

9.            Ist diese Person illegal eingereist?

10.    Von welchen Ländern aus ist diese Person nach Österreich eingereist?

11.    Hatte die genannte Person Ausweispapiere?

12.    Welche Asylgründe wurden von diesen Personen angeführt?

13.    Wie ist der Verfahrensstand der genannten Personen?

14.    Durch welche Juristen wird der Asylwerber vertreten?

15.    Wie hoch sind die bis jetzt entstandenen Kosten der Vertretung?

16.    Wer trägt diese Kosten?

17.    Wo ist dieser Asylwerber in Österreich gemeldet?

18.    Wo ist dieser Asylwerber wohnhaft?


19.     Wie oft wurde die genannte Person in Österreich verurteilt?

20.     Weswegen wurde die genannte Person verurteilt?
21. Welche Strafen wurden verhängt?

 

22.     Gibt es Informationen ob die genannte Person im Ausland Straftaten began-
gen hat?

23.     Gibt es Informationen bezüglich früherer ausländischer nicht politischer Verur-
teilungen dieser Person?