1031/J XXIII. GP
Eingelangt am 20.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Rosenkranz
und
weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend neues Asylverfahren für einen vorbestraften georgischen Asylwerber
Die
Tageszeitung „Krone" schrieb am 14.05.2007: „Seit 2002
befindet sich der Geor-
gier (49) jetzt in Österreich. Dreimal wurde er verurteilt,
zwei Asylverfahren wurden
negativ abgeschlossen und er saß zuletzt in
Schubhaft. Weil er nun in einem neuerli-
chen Asylantrag eine neue Religion angab, erkannte der Verwaltungsgerichtshof
auf
aufschiebende
Wirkung. Folge: Er darf auf freiem Fuß weiterhin in Österreich
blei-
ben.
Die Vorgeschichte kurz noch
einmal: Seit 2002 hält sich Gorgij G. (49, Name geän-
dert) in Österreich
auf. Und betätigte sich in dieser Zeit ziemlich emsig -
leider aber in
krimineller Hinsicht.
Bisher brachte er es auf insgesamt drei Verurteilungen wegen
gewerbsmäßigen Diebstahls. Und saß bereits zweimal dafür länger im Gefängnis.
Parallel
dazu hatte er stets Asylverfahren laufen. Das erste wurde im Mai 2003 nega-
tiv abgeschlossen,
die Berufung im Februar 2007 ebenso negativ beschieden. Dazu
wurde über ihn ein
Aufenthaltsverbot verhängt.
Im Februar
dieses Jahres war seine letzte Haftstrafe abgebüßt. Er kam
aber nicht frei
sondern wurde sofort
in Schubhaft genommen. In kürzester
Zeit war seine Abschie-
bung dann fix und fertig vorbereitet.
Wenige Stunden bevor der Georgier das gechar-
terte Flugzeug Richtung Heimat betreten sollte (ein Transport per
Linienflugzeug ist
bei ihm nicht möglich),
stoppte der Verwaltungsgerichtshof aber die Abschiebung.
Auf
Frage der "Krone" erläutert Peter Oehm, Leiter der
Innsbrucker Fremdenpolizei,
wie das möglich ist: "Der Georgier hat inzwischen einen
neuerlichen Asylantrag ge-
stellt. Und zwar gab
er diesmal eine neue Religion an. Er sei jetzt Zeuge Jehovas
und diese würden in
seiner Heimat verfolgt."
Blitzartig sollte der Asylantrag
dennoch bearbeitet und abgelehnt werden, doch die
cleveren Juristen, die Asylwerber auf
Kosten des österreichischen Staates vertreten,
waren noch schneller. Sie hatten beim Verwaltungsgerichtshof für dieses
Verfahren
"aufschiebende Wirkung" erreicht.
Die Folgen: Der Georgier musste sofort aus der Schubhaft
entlassen und auf freien
Fuß gesetzt
werden. So wartet er jetzt auf die neuerliche Erledigung seines Asylan-
trages. Wie erfahrene Juristen sagen, dauert dies üblicherweise
wieder zwei Jahre.
Ein Einzelfall?
Fremdenpolizist Oehm weiß die schockierende Antwort: ,Nein,
derarti-
ge
Abläufe sind durchaus die Regel.'"
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Asylwerber stellten im Jahr 2006 aus der Schubhaft heraus
einen
Asylantrag?
2.
Wie viele Asylwerber stellten im Jahr 2006 nach abgeschlossenem
negativem
Asyl- und
Berufungsverfahren einen neuerlichen Antrag auf Asyl?
3.
Wie viele Asylwerber begründeten im Jahr 2006 ihren Asylantrag
mit subjekti-
ven Nachfluchtgründen?
4.
Wie viele vorbestrafte Asylwerber begründeten im
Jahr 2006 ihren Asylantrag
mit subjektiven Nachfluchtgründen?
5.
Wie viele vorbestrafte Asylwerber stellten im Jahr 2006 einen
Folgeantrag un-
ter Zugrundelegung subjektiver Nachfluchtgründe?
6. Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Fall bekannt?
7. Wenn ja, wann hat der genannte Georgier seinen ersten Asylantrag gestellt?
8. Auf welchem Weg kam die genannte Person nach Österreich?
9. Ist diese Person illegal eingereist?
10. Von welchen Ländern aus ist diese Person nach Österreich eingereist?
11. Hatte die genannte Person Ausweispapiere?
12. Welche Asylgründe wurden von diesen Personen angeführt?
13. Wie ist der Verfahrensstand der genannten Personen?
14. Durch welche Juristen wird der Asylwerber vertreten?
15. Wie hoch sind die bis jetzt entstandenen Kosten der Vertretung?
16. Wer trägt diese Kosten?
17. Wo ist dieser Asylwerber in Österreich gemeldet?
18. Wo ist dieser Asylwerber wohnhaft?
19. Wie oft wurde die genannte Person in Österreich verurteilt?
20. Weswegen
wurde die genannte Person verurteilt?
21.
Welche Strafen wurden verhängt?
22.
Gibt es Informationen ob die genannte Person im Ausland Straftaten
began-
gen hat?
23.
Gibt es Informationen bezüglich früherer ausländischer
nicht politischer Verur-
teilungen dieser
Person?