1084/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausstellung von für die Einreise in die USA problematischen Reisepässen

im Zeitraum vom 26. Oktober 2005 bis zum 15. Juni 2006

Laut Bundesministerium für Inneres wurden im Jahre 2005 die Einreisebestimmun- gen in die USA vehement verschärft. Zur visumsfreien Einreise in die USA wurde ab diesem Zeitpunkt ein Reisepass benötigt, welcher gewisse Merkmale, wie zum Bei- spiel ein digital eingedrucktes Foto, enthält, die diesen Reisepass fälschungssicherer machen.

Ab dem Stichtag, den 26.10.2004, mussten auf Grund der Enhanced Border Securi- ty and Visa Reform Entry Act" Reisepässe für die visumfreie Einreise in die USA biometrietauglich sein. Der Stichtag wurde dem Bundesministerium für Inneres auf Grund einer Mitteilung der US Botschaft vom 23.03.2003 bekannt. Danach kam es zu einer einjährigen Verschiebung des Termins auf den 26.10.2005 des Enhanced Border Security and Visa Reform Entry Act" betreffend die Einführung von Biometrie. Die Terminverschiebung wurde dem Bundesministerium für Inneres am 15.06.2004 bekannt.

Des Weiteren war Österreich durch die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten ver- pflichtet, biometrietaugliche Reisepässe einzuführen.

Ob dieses Wissens der Terminlage war es anscheinend dem Bundesministerium für Inneres nicht möglich, eine dementsprechende rechtzeitige Umsetzung der Einfüh- rung der biometrietauglichen Reisepässe zu gewährleisten.

Erst am 1. Dezember 2005 verzeichnete das Parlament das Einlangen der Regie- rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.

Reisepässe, welche vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, sowie Reisepäs- se die nach dem Einführungserlass zur Passgesetznovelle 2006 ausgestellt wurden, berechtigen zur visumsfreien Einreise in die USA. Reisepässe, die im Zeitraum vom 26. Oktober 2005 bis zum 15. Juni 2006 ausgestellt wurden, berechtigen nicht zur visumsfreien Einreise in die USA, obwohl es sich um ein international anerkanntes gültiges Reisedokument handelt.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes- minister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Ist es richtig, dass dem Bundesministerium bereits am 15. Juni 2004 bekannt war, dass ab dem 26. Oktober 2005 eine visumsfreie Einreise nur mit dem al- ten" gültigen österreichischen Reisepass nicht mehr möglich sein wird?

2.           Wie viele Reisepässe sind im Zeitraum vom 26. Oktober 2005 bis zum 15. Ju- ni 2006 ausgestellt worden?

3.           Werden Sie jeden betroffenen Bürger durch ein Schreiben von der Problema- tik informieren?

4.           Werden Sie jedem betroffenen Bürger den kostenlosen Austausch des Reise- passes anbieten?

5.           Werden Sie von der Notwendigkeit des kostenlosen Austausches der Reise- pässe den Bundesminister für Finanzen überzeugen?

6.           Vertreten Sie auch die Auffassung von SC Dr. Vogel, dass eine Information an jeden einzelnen betroffenen Passinhaber zu teuer käme?

7.           Vertreten Sie auch die Auffassung von SC Dr. Vogel, dass die Höhe der Kos- ten die Pässe auszutauschen unvertretbar ist, weil aus dem potentiellen Ad- ressatenkreis nur ein wohl eher geringer Anteil von Inhabern solcher Reise- pässe tatsächlich in die USA reisen wird.

8.           Wird bei der Einführung der Fingerabdrücke im Reisepass, dies müsste laut Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 noch in der XXIII. GP erfolgen, genauso wie bei der oben geschilderten Einführung der biometrischen Reisepässe vorge- gangen werden?