109/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kunst (BMBWK)

betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Prandtauerkirche in St.

Pölten.

Seit dem Jahre 2005 befindet sich ein zeitgenössisches Gemälde im Innenraum der
Prandtauerkirche in St. Pölten, welches den barocken und in den 30er Jahren restaurierten
Hochaltar stilistisch passend umrahmt.

Der zuständige Rektor der Prandtauerkirche hat vor der Anbringung dieses Gemäldes den
zuständigen Diözesanbaumeister konsultiert, welcher wiederum beim Denkmalamt die
Auskunft erhalten habe, dass das fragliche Gemälde denkmalschutzrechtlich unbedenklich sei
und gegen die Anbringung kein Einwand bestünde. Dies wurde so auch in der Ausgabe der
„Kronen-Zeitung" vom 20. Oktober 2006, im Niederösterreichteil Seite 23 berichtet.

Wie diesem Artikel weiter zu entnehmen ist, aber auch aus anderen Zeitungsberichten
hervorgeht, versucht ein Abgeordneter aus St. Pölten aus ideologischen Gründen gegen den
Rektor der Prandtauerkirche vorzugehen und Stimmung zu machen. Der Abgeordnete ist
evidentermaßen kein Kunstsachverständiger sondern erhebt aus ideologischen Gründen gegen
die dargestellten Persönlichkeiten, die sich um die Restaurierung der Prandtauerkirche
verdient gemacht haben, parteipolitische Einwände.

Es ist daher nicht auszuschließen, dass es sowohl politischen Druck auf die Denkmalbehörde
wie auch auf Abteilungen der Stadt St. Pölten gibt, gegen den zuständigen Priester
vorzugehen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.) Wann wurde das Bundesdenkmalamt mit dieser Angelegenheit erstmals

konfrontiert?
2.) Entspricht die Darstellung des Priesters und des Diözesanbaumeisters den

Tatsachen, dass beiden eine entsprechende Auskunft im oben dargestellten Sinne

erteilt wurde?

3.) Wie bewerten Sie den Versuch des erwähnten Abgeordneten, Druck auf die
Behörden mit dem Ziel auszuüben, gegen den Priester in dessen Funktion als
Kirchenrektor vorzugehen?


4.) Was werden Sie unternehmen um sicherzustellen, dass es nicht zu verbotenen
Einflussnahmen durch Außenstehende auf die zuständigen Behörden kommt?

5.) Was werden Sie unternehmen um sicherzustellen, dass nicht politische und
ideologische Aspekte das denkmalschutzrechtliche Verfahren dominieren?

6.) Was werden Sie tun um sicherzustellen, dass die verfassungsgesetzlich

gewährleistete Autonomie der Kirche in diesem Verfahren nicht in unzulässiger
Weise unterlaufen wird?