109/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.11.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kunst (BMBWK)
betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Prandtauerkirche in St.
Pölten.
Seit dem Jahre 2005 befindet sich
ein zeitgenössisches Gemälde im Innenraum der
Prandtauerkirche in St. Pölten,
welches den barocken und in den 30er Jahren restaurierten
Hochaltar stilistisch passend umrahmt.
Der zuständige Rektor der
Prandtauerkirche hat vor der Anbringung dieses Gemäldes den
zuständigen Diözesanbaumeister konsultiert, welcher wiederum beim
Denkmalamt die
Auskunft erhalten habe, dass das fragliche
Gemälde denkmalschutzrechtlich unbedenklich sei
und gegen die Anbringung kein Einwand bestünde. Dies wurde so auch
in der Ausgabe der
„Kronen-Zeitung" vom 20. Oktober 2006, im Niederösterreichteil
Seite 23 berichtet.
Wie diesem Artikel weiter zu
entnehmen ist, aber auch aus anderen Zeitungsberichten
hervorgeht, versucht ein Abgeordneter aus St. Pölten aus ideologischen
Gründen gegen den
Rektor der Prandtauerkirche vorzugehen und Stimmung zu machen. Der Abgeordnete
ist
evidentermaßen kein
Kunstsachverständiger sondern erhebt aus ideologischen Gründen gegen
die dargestellten Persönlichkeiten, die sich um die Restaurierung
der Prandtauerkirche
verdient gemacht haben, parteipolitische Einwände.
Es ist daher
nicht auszuschließen, dass es sowohl politischen Druck auf die
Denkmalbehörde
wie auch auf
Abteilungen der Stadt St. Pölten gibt, gegen den zuständigen Priester
vorzugehen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.) Wann wurde das Bundesdenkmalamt mit dieser Angelegenheit erstmals
konfrontiert?
2.) Entspricht die Darstellung des Priesters und des Diözesanbaumeisters
den
Tatsachen, dass beiden eine entsprechende Auskunft im oben dargestellten Sinne
erteilt wurde?
3.)
Wie bewerten Sie den Versuch des erwähnten Abgeordneten, Druck auf die
Behörden mit dem Ziel auszuüben,
gegen den Priester in dessen Funktion als
Kirchenrektor vorzugehen?
4.)
Was werden Sie unternehmen um sicherzustellen, dass es nicht zu verbotenen
Einflussnahmen durch Außenstehende auf die zuständigen Behörden
kommt?
5.)
Was werden Sie unternehmen um sicherzustellen, dass nicht politische und
ideologische Aspekte das denkmalschutzrechtliche Verfahren dominieren?
6.) Was werden Sie tun um sicherzustellen, dass die verfassungsgesetzlich
gewährleistete
Autonomie der Kirche in diesem Verfahren nicht in unzulässiger
Weise unterlaufen wird?