1094/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Laura Rudas
und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres
betreffend  e-Votingw

Im Regierungsabkommen für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wird
im Abschnitt
Staats- und Verwaltungsreform" in Punkt 5.
Wahlrecht" auf Seite 28  unter anderem die Prüfung der
elektronischen Stimmabgabe (e-voting)" erw
ähnt.
Noch vor der Beschlussfassung der Wahlrechtsreform im
Nationalrat am 5.Juni 2007, deren wesentliche Punkte die
Verl
ängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, die
Senkung des Wahlalters auf 16 und die Einführung der Briefwahl
sind,
...peilt Innenminister Günther Platter (V) als nächsten
Schritt e-Voting an."1 Im Frühjahr 2004 ließ der damalige
Bundesminister für Inneres eine Arbeitsgruppe bilden, die sich
mit der Implementierung von e-Voting bei Bundeswahlen in
Österreich befasste. Im November 2004 wurde der dazugehörige
Abschlussbericht verabschiedet.

Außerdem wurde Am 30. September 2004 ... im Rahmen der 898.
Sitzung vom Ministerkomitee des Europarats eine Empfehlung
(
Recommendation") zu rechtlichen, operationeilen und
technischen Standards für e-Voting angenommen. In drei Anhängen
("Appendices") zur Empfehlung werden insgesamt 112 Punkte
angef
ührt, die vom Europarat als Mindeststandards in Bezug auf
elektronische Wahlen angesehen werden. Diese rechtlichen,
operationellen und technischen Anforderungen werden von
Österreich bereits jetzt erfüllt oder sind im Bedarfsfall
umgehend umsetzbar."2

 

                               

'APA-Meldung APA045 vom  3.Juni  2007

2 Internetsite: http://www.bmi.gv.at/Wahlen/e-voting.asp, (18.Juni 2007, 9:58)

Die unterfertigenden Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres nachfolgende

Anfrage:

 


1)  Dienen die Ergebnisse des oben genannten Abschlussberichtes
der Arbeitsgruppe
e-votingn als Basis für weitere Überlegungen
im Bundesministerium für Inneres bezüglich der elektronischen
Stimmabgabe?

2)  Falls ja, existiert eine Planung über das weitere Vorgehen?

3)  Dienen die Ergebnisse des oben erwähnten Abschlussberichtes
der
Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-voting)n, die im
Regierungsabkommen erwähnt wird?

4)  Wenn nein, warum wurde die Arbeitsgruppe e-voting" 2004
eingerichtet?

5)  Wenn nein, wie wird dann die Prüfung der elektronischen
Stimmabgabe (e-voting)", die im Regierungsprogramm erw
ähnt
wird, gestaltet?

6)Sind Pilotprojekte für Wahlen in Österreich geplant?

7)   Wird die Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-
voting)" die Bildung einer Arbeitsgruppe nach sich ziehen?

8)  Falls ja, wird diese Arbeitsgruppe interministeriell
ausgerichtet sein oder werden auch andere Stellen zugezogen?

9)  Ist es geplant e-Voting als zusätzliche Möglichkeit neben
der traditionellen Stimmabgabe einzuführen?

10) Falls es geplant ist, e-Voting als zusätzliche Möglichkeit
einzuführen: Wie soll dann die doppelte(elektronisch und
traditionell) Stimmabgabe verhindert werden?

11)Falls der doppelten Stimmabgabe durch eine zeitliche
Trennung zwischen e-Voting und traditioneller Stimmabgabe
entgegengetreten werden soll, wie ist dann die zeitliche
Organisation dessen gedacht?

12)  Ist es geplant der doppelten Stimmabgabe durch eine
vorherige Registrierung der m
öglichen e-Voting-Wählerinnen und-
Wähler entgegenzutreten?

13)  Falls ja, wird der Wählerin, dem Wähler die Möglichkeit
geboten bei unvorhergesehenem Versagen des

Internetzugangs/Computers die Stimme bei einer Wahlbehörde
abzugeben?

14)  Falls ja, wie soll diese Möglichkeit gewährleistet werden?

15)  Falls bei unvorhergesehenem Versagen des

Internetzugangs/Computers die Möglichkeit geboten wird, die
Stimme bei einer Wahlbeh
örde abzugeben, wird diese Stimmabgabe
in Wahllokalen mittels PC oder auf traditionelle Art erfolgen?


16) Wie soll die persönliche und geheime Stimmabgabe bei e-
Voting gew
ährleistet werden, wenn die elektronische Stimmabgabe
auch außerhalb von Wahllokalen stattfinden kann?
17)Falls e-Voting auch au
ßerhalb von Wahllokalen möglich ist:
Führt dies zu einer Benachteiligung von bestimmten
Personengruppen, jenen die keinen PC oder Internetzugang
besitzen, bei der M
öglichkeit der elektronischen Stimmabgabe?

18)  Wird die Möglichkeit der Überwachung der Wahlkommmissionen
bei e-Voting gegeben sein?

19)  Falls ja, wie wird ein möglicher Missbrauch verhindert?

20)  Werden die Wählerevidenzen und Europa-Wählerevidenzen auch
bei einer Einf
ührung von e-Voting weiterhin über die Gemeinden
laufen?

21)  Falls ja, wird es zu einer zusätzlichen Einrichtung einer
zentralen Wählerevidenz kommen?

22)  Welche Anforderungen genau der 112 Punkte, ...die vom
Europarat als Mindeststandards in Bezug auf elektronische
Wahlen angesehen werden."[3] sind
...von Österreich bereits jetzt
erfüllt oder sind im Bedarfsfall umgehend umsetzbar"[4]?



[3]Internetsite: http://www.bmi.gv.at/Wahlen/e-voting.asp, (18.Juni 2007, 9:58)

[4] Internetsite: http://www.bmi.gv.at/Wahlen/e-voting.asp, (18.Juni 2007, 9:58)