1094/J XXIII. GP
Eingelangt am
27.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Laura Rudas
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
„e-Votingw
Im Regierungsabkommen für die XXIII. Gesetzgebungsperiode
wird
im Abschnitt „Staats- und
Verwaltungsreform" in Punkt „5.
Wahlrecht" auf
Seite 28 unter anderem die • „Prüfung der
elektronischen Stimmabgabe (e-voting)"
erwähnt.
Noch vor der
Beschlussfassung der Wahlrechtsreform im
Nationalrat am 5.Juni 2007, deren
wesentliche Punkte die
Verlängerung der
Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, die
Senkung des
Wahlalters auf 16 und die Einführung
der Briefwahl
sind, „...peilt
Innenminister Günther Platter (V) als nächsten
Schritt
e-Voting an."1 Im Frühjahr 2004 ließ der
damalige
Bundesminister für Inneres eine Arbeitsgruppe bilden, die
sich
mit der Implementierung von e-Voting bei Bundeswahlen in
Österreich befasste. Im November
2004 wurde der dazugehörige
Abschlussbericht verabschiedet.
Außerdem wurde „Am 30.
September 2004 ... im Rahmen der 898.
Sitzung vom
Ministerkomitee des Europarats eine Empfehlung
(„Recommendation")
zu rechtlichen, operationeilen und
technischen Standards
für e-Voting angenommen. In drei Anhängen
("Appendices") zur Empfehlung
werden insgesamt 112 Punkte
angeführt, die vom Europarat als
Mindeststandards in Bezug auf
elektronische Wahlen angesehen werden.
Diese rechtlichen,
operationellen und technischen Anforderungen werden von
Österreich bereits jetzt erfüllt oder sind im Bedarfsfall
umgehend umsetzbar."2
'APA-Meldung APA045 vom 3.Juni 2007
2 Internetsite: http://www.bmi.gv.at/Wahlen/e-voting.asp, (18.Juni 2007, 9:58)
Die
unterfertigenden Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister
für Inneres
nachfolgende
Anfrage:
1) Dienen die Ergebnisse des oben
genannten Abschlussberichtes
der Arbeitsgruppe „e-votingn
als Basis für weitere Überlegungen
im Bundesministerium
für Inneres bezüglich der elektronischen
Stimmabgabe?
2) Falls ja, existiert eine Planung über das weitere Vorgehen?
3) Dienen die Ergebnisse des oben erwähnten Abschlussberichtes
der „Prüfung der
elektronischen Stimmabgabe (e-voting)n, die im
Regierungsabkommen
erwähnt wird?
4) Wenn nein,
warum wurde die Arbeitsgruppe „e-voting" 2004
eingerichtet?
5) Wenn nein, wie wird dann die „Prüfung der elektronischen
Stimmabgabe (e-voting)", die im Regierungsprogramm erwähnt
wird, gestaltet?
6)Sind Pilotprojekte für Wahlen in Österreich geplant?
7) Wird die „Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-
voting)" die Bildung einer
Arbeitsgruppe nach sich ziehen?
8) Falls ja, wird diese Arbeitsgruppe
interministeriell
ausgerichtet sein oder werden auch andere
Stellen zugezogen?
9) Ist es
geplant e-Voting als zusätzliche Möglichkeit
neben
der traditionellen
Stimmabgabe einzuführen?
10) Falls
es geplant ist, e-Voting als zusätzliche Möglichkeit
einzuführen: Wie soll dann die
doppelte(elektronisch und
traditionell) Stimmabgabe verhindert werden?
11)Falls der doppelten Stimmabgabe
durch eine zeitliche
Trennung zwischen e-Voting und
traditioneller Stimmabgabe
entgegengetreten werden soll, wie ist dann die zeitliche
Organisation dessen gedacht?
12) Ist es geplant der doppelten
Stimmabgabe durch eine
vorherige Registrierung der möglichen
e-Voting-Wählerinnen und-
Wähler entgegenzutreten?
13) Falls ja,
wird der Wählerin, dem Wähler die Möglichkeit
geboten bei
unvorhergesehenem Versagen des
Internetzugangs/Computers
die Stimme bei einer Wahlbehörde
abzugeben?
14) Falls ja, wie soll diese Möglichkeit gewährleistet werden?
15) Falls bei unvorhergesehenem Versagen des
Internetzugangs/Computers die Möglichkeit geboten wird, die
Stimme bei einer Wahlbehörde
abzugeben, wird diese Stimmabgabe
in Wahllokalen mittels PC oder auf traditionelle Art erfolgen?
16) Wie soll
die persönliche und geheime Stimmabgabe bei e-
Voting gewährleistet werden, wenn die elektronische Stimmabgabe
auch außerhalb von Wahllokalen stattfinden kann?
17)Falls e-Voting auch außerhalb von
Wahllokalen möglich ist:
Führt dies zu einer Benachteiligung von
bestimmten
Personengruppen, jenen die keinen PC oder Internetzugang
besitzen, bei der Möglichkeit der elektronischen
Stimmabgabe?
18) Wird die Möglichkeit
der Überwachung der Wahlkommmissionen
bei e-Voting gegeben
sein?
19) Falls ja, wie wird ein möglicher Missbrauch verhindert?
20) Werden die Wählerevidenzen
und Europa-Wählerevidenzen auch
bei einer Einführung von e-Voting weiterhin über die
Gemeinden
laufen?
21) Falls ja,
wird es zu einer zusätzlichen Einrichtung einer
zentralen
Wählerevidenz
kommen?
22) Welche
Anforderungen genau der 112 Punkte, „...die vom
Europarat als
Mindeststandards in Bezug auf elektronische
Wahlen angesehen werden."[3] sind „...von Österreich
bereits jetzt
erfüllt oder sind
im Bedarfsfall umgehend umsetzbar"[4]?
[3]Internetsite: http://www.bmi.gv.at/Wahlen/e-voting.asp, (18.Juni 2007, 9:58)
[4] Internetsite: http://www.bmi.gv.at/Wahlen/e-voting.asp, (18.Juni 2007, 9:58)