110/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kunst (BMBWK)

betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Stadtmuseum St. Pölten.

Das denkmalgeschützte Stadtmuseum St. Pölten (ein ehemaliges Kloster mit barocker
Fassade) wird derzeit umgestaltet. Dieses Museum schließt an seiner Vorderfassade an den
Eingangsbereich der ebenfalls barocken Prandtauerkirche an und bildet mit dieser ein
Gesamtensemble.

Im Zuge der erwähnten Umgestaltung des Stadtmuseums soll der Museumseingang außen
durch eine „zeitgemäße Stahl-Glas-Konstruktion" akzentuiert werden (vgl. "ganz schön
st.pölten/Jg. 2006, S. 102, Kurier vom 21.09.2006, Chronik-NÖ, S.ll).

Diese bauliche Änderung stellt einen massiven Eingriff in das barocke Gesamtensemble dar
und wird in den erwähnten Publikationen als „symbolhafter und moderner Vorbau"
beschrieben.

Eine allfällige Bewilligung der Denkmalbehörde für den beschriebenen massiven Eingriff in
das denkmalgeschützte barocke Ensemble ist um so erstaunlicher, als gleichzeitig die
Denkmalbehörde - offenkundig unter politischem Druck - ein barockisierendes Gemälde
innerhalb der Prandtauerkirche zu einem denkmalschutzrechtlichen Kriminalfall
hochzustilisieren versucht. Dazu hat die Denkmalbehörde sogar versucht, das Strafamt des
Magistrates der Stadt St. Pölten vorzuschieben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.              Wann wurde durch die zuständige Denkmalbehörde die beschriebene Stahl-Glas-
Konstruktion des Stadtmuseums St. Pölten denkmalschutzrechtlich bewilligt?

2.      Welche Erwägungen waren für die Denkmalbehörde bei dem beschriebenen
massiven Eingriff in das Fassadenensemble für eine allfällige Bewilligung
maßgeblich, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gleiche Behörde
bei einem vergleichsweise wesentlich geringeren Eingriff innerhalb der
Prandtauerkirche über Medien massive Bedenken geäußert hat?


3.      Wie beurteilen Sie das sachlich unbegründet verschiedenartige Vorgehen der
Denkmalbehörde?

4.      Was werden Sie tun um sicherzustellen, dass es nicht zu er willkürlichen
Schlechterbehandlung des Bewilligungswerbers für die Umgestaltung des
Altarbereiches der Prandtauerkirche im Vergleich zur Umgestaltung der
Außenfassade des unmittelbar anschließenden Stadtmuseums kommt?