110/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kunst (BMBWK)
betreffend Verfahren des Bundesdenkmalamts in Sachen Stadtmuseum St. Pölten.
Das denkmalgeschützte
Stadtmuseum St. Pölten (ein ehemaliges Kloster mit barocker
Fassade) wird derzeit umgestaltet. Dieses
Museum schließt an seiner Vorderfassade an den
Eingangsbereich der ebenfalls barocken Prandtauerkirche an und bildet
mit dieser ein
Gesamtensemble.
Im Zuge der
erwähnten Umgestaltung des Stadtmuseums soll der Museumseingang
außen
durch eine
„zeitgemäße Stahl-Glas-Konstruktion" akzentuiert werden
(vgl. "ganz schön
st.pölten/Jg. 2006, S. 102, Kurier vom
21.09.2006, Chronik-NÖ, S.ll).
Diese
bauliche Änderung stellt einen massiven Eingriff in das barocke
Gesamtensemble dar
und wird in den
erwähnten Publikationen als „symbolhafter und moderner Vorbau"
beschrieben.
Eine
allfällige Bewilligung der Denkmalbehörde für den beschriebenen
massiven Eingriff in
das
denkmalgeschützte barocke Ensemble ist um so erstaunlicher, als
gleichzeitig die
Denkmalbehörde - offenkundig unter
politischem Druck - ein barockisierendes Gemälde
innerhalb der Prandtauerkirche zu einem denkmalschutzrechtlichen
Kriminalfall
hochzustilisieren versucht. Dazu hat die Denkmalbehörde sogar versucht,
das Strafamt des
Magistrates der Stadt St. Pölten
vorzuschieben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.
Wann wurde durch die zuständige Denkmalbehörde
die beschriebene Stahl-Glas-
Konstruktion des Stadtmuseums St. Pölten denkmalschutzrechtlich bewilligt?
2.
Welche Erwägungen
waren für die Denkmalbehörde bei dem beschriebenen
massiven Eingriff in das Fassadenensemble für eine allfällige
Bewilligung
maßgeblich, dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die gleiche Behörde
bei einem vergleichsweise wesentlich geringeren Eingriff innerhalb der
Prandtauerkirche über Medien massive Bedenken geäußert hat?
3. Wie beurteilen Sie das sachlich
unbegründet verschiedenartige Vorgehen der
Denkmalbehörde?
4. Was werden Sie tun um
sicherzustellen, dass es nicht zu er willkürlichen
Schlechterbehandlung des Bewilligungswerbers für die Umgestaltung des
Altarbereiches der Prandtauerkirche im Vergleich zur Umgestaltung der
Außenfassade des unmittelbar anschließenden Stadtmuseums kommt?