1121/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.07.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Franz Morak
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend neue Herausgeberschaft der Wiener Zeitung
Medienberichten vom 26.6.2007 ist
zu entnehmen, dass Dr. Samo Kobenter, seit
wenigen Wochen Sektionsleiter des Bundespressedienstes des
Bundeskanzleramtes, ab 1.Juli die Funktion
des Herausgebers der „Wiener Zeitung"
übernehmen
soll. Es stellt sich die Frage, wie es zu dieser Besetzung gekommen ist
und wie diese
Funktion mit dem Tätigkeitsbereich von Dr. Kobenter
und den
Organisationsstrukturen der „Wiener
Zeitung" vereinbar ist bzw. welche Erwartungen
das Bundeskanzleramt damit verknüpft.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1)
Wann wurde die Entscheidung getroffen, Dr. Kobenter mit der Funktion
des
Herausgebers der „Wiener Zeitung" zu betrauen?
2) Wurde der Aufsichtsrat über diese Änderung informiert?
3) Wenn ja, wann?
4) Wenn nein, warum nicht?
5) Wurden der Chefredakteur und die Belegschaft über diese Änderung informiert?
6) Wenn ja, wann?
7) Wenn nein, warum nicht?
8)
Gemäß der geltenden Geschäftseinteilung des Bundespressedienstes ist
nicht
erkennbar, dass die Funktion des
Herausgebers der „Wiener Zeitung"
auch in den
Aufgabenbereich der Sektionsleitung des Bundespressedienstes fällt. Auf
welcher
rechtlichen Basis
also wird Dr. Kobenter diese Funktion ausüben?
9)
Was erwarten Sie sich von der weiteren Entwicklung der „Wiener
Zeitung" durch
die Betrauung von Dr. Kobenter mit der Funktion des Herausgebers des Blattes?
10)lst
die Bestellung von Dr. Kobenter zum Herausgeber der „Wiener
Zeitung" mit
dem Vertrag des
Chefredakteurs der „Wiener Zeitung" vereinbar?
11)Mit welchen Aufgaben haben Sie Dr. Kobenter in Erfüllung seiner
Funktion als
Herausgeber
der „Wiener Zeitung" betraut?