1133/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Kollektivvertrag und Personalsituation an den Universitäten

 

 

Im April 2007 ist zwischen der Beamtengewerkschaft und dem Dachverband der Universitäten eine Einigung des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete erzielt worden, der ehest baldig in Kraft treten sollte. Dieser enthält ein neues, durchgängiges Laufbahnmodell für das wissenschaftliche Personal einschließlich erweitertem Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen.

 

Die Umsetzung des Kollektivvertrages ist von zentraler Bedeutung für österreichische Universitäten: das 2001 beschlossene Dienstrecht für HochschullehrerInnen bietet keine attraktiven Karrierechancen und Anreize für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Folge ist ein steigender wissenschaftlicher Nachwuchsmangel an den Universitäten. Da in Österreich der Anteil an ForscherInnen an der Erwerbsbevölkerung sowie die AkademikerInnenquote weit unter dem EU-Schnitt liegen, wäre eine Nicht-Umsetzung des neuen Kollektivvertrages fatal für die universitäre Zukunft. Die aufgrund des unattraktiven Dienstrechts mangelnde Anzahl an wissenschaftlichem Personal (Österreich liegt im Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden / Studierenden weit unter dem OECD-Schnitt) wirkt sich außerdem auf die Qualität des Studiums sowie auf die durchschnittliche Studiendauer negativ aus. Da Österreich aber mehr und nicht weniger Studierende braucht (die AkademikerInnenquote liegt weit unter dem OECD-Schnitt) ist eine Personalaufstockung dringend nötig.

 

2005 ist vereinbart worden, dass der Bund die aus dem KV entstehenden Zusatzkosten trägt. Noch ist nicht abschätzbar mit welchen Mehrkosten die Umsetzung des Kollektivvertrages verbunden ist. Da Zusatzkosten aber nur für neu Angestellte und jene die ins neue Dienstrecht optieren anfallen werden, ist anzunehmen, dass sich die Mehrkosten in Grenzen halten werden. Bislang liegen aber weder Berechnungen vor, noch sind im Budget finanzielle Mittel vorgesehen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Hinsichtlich des neuen KV ist mit Mehrkosten zu rechnen. Liegen bereits Berechnungen des Mehraufwands vor?

Wenn ja:

a)      Mit welchem zusätzlichen Mehraufwand ist der neue KV verbunden?

b)      Welcher Methode liegt die Berechnung des Mehraufwands zu Grunde?

 

Wenn nein:

a)      Wann wird eine Kostenberechnung des Mehraufwands vorliegen (genaues Datum)?

b)      Warum wurde der Mehraufwand des neuen KVs noch nicht errechnet?

 

2.      Wer wird die Mehrkosten des neuen KVs tragen und wo werden diese budgetiert sein?

 

3.      Für das Jahr 2008 sind keinerlei finanzielle Mittel vorgesehen. Das bedeutet eine verspätete Umsetzung des Kollektivvertrages – möglicherweise erst im Jahr 2009. Wie steht das Ministerium zu dieser Verzögerung?

 

4.      Garantiert das Ministerium für die budgetäre Absicherung des KVs?

 

5.      Wann tritt der KV in Kraft? Welche bisherigen Ergebnisse haben diesbezügliche Gespräche zwischen dem Wissenschafts- und dem Finanzministerium ergeben?

 

6.      § 69 sieht eine ungleiche Entlohung der ärztlichen Journaldienste für Teilzeitkräfte vor. Von dieser ungleichen Entlohung sind vor allem Frauen betroffen. In den diesbezüglichen Bestimmungen sind daher Nachbesserungen dringend erforderlich. Welche Mitverantwortung ist das Finanzministerium bereit hier zu tragen?

 

7.      An österreichischen Universitäten ist das Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden  und Studierenden weit unter dem OECD-Schnitt. Welche budgetären Maßnahmen sind geplant um das Betreuungsverhältnis auf internationales Niveau anzuheben?

 

8.      Österreich weist eine im internationalen Vergleich niedrige ForscherInnenquote auf. Hier sind dringend Anreize zu setzen, um Universitäten als attraktive Arbeitsplätze für Forschende und Lehrende zu etablieren. Welche Mitverantwortung ist das Finanzministerium bereit hier zu tragen?