1139/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten KO Strache, Dr. Aspöck, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler

betreffend den Stand der Ausarbeitung von Textvorschlägen der Expertengruppe für die Staats- und Verwaltungsreform

Im Regierungsprogramm wurde von der Großen Koalition festgeschrieben, dass eine ausschließlich aus Vertretern der Regierungsparteien bestehende Expertengruppe" bis 30. Juni 2007 Vorschläge bzgl. einer Staats- und Verwaltungsreform zu erstatten hat. Auf Grundlage dieser Vorschläge sollen die Beratungen im Parlament mit dem Ziel stattfinden, die Verfassungsreform bis Ende des Jahres 2007 zu beschließen.

Im Verfassungsausschuss vom 21. März 2007 bekamen die Abgeordneten der Opposition auf die Frage, wie weit die Expertengruppe für die Staats- und Verwaltungsreform schon sei, von der Staatssekretärin Silhavy zur Antwort, dass sie Antworten auf detaillierte Fragen schuldig bleiben muss und dass es bist zum Sommer Textvorschläge geben werde.

Am 13. April 2007 fand in Salzburg die Landeshauptleutekonferenz statt. Die Vorsitzende Mag. Gabriele Burgstaller stellte gleich am Anfang der Tagung fest, dass die a.o. Tagung der Landesleutekonferenz am 11. Juni 2007 zur Staats- und Verwaltungsreform verfrüht und zu streichen sei.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.             Ist die Einbindung parteizugehöriger Mitglieder und insbesondere langjähriger Spitzenpolitiker von zwei Parteien in eine für die gesamte Bundesverfassung zuständige Expertengruppe Ihres Erachtens eine ideale Grundlage für deren Unabhängigkeit?

2.             Wann   trat   die   anfragegegenständliche   Expertengruppe   zum   ersten   Mal zusammen?

3.             Welche Bereiche der Staats- und Verwaltungsreform wurden bis zum 11. Juni d.J. behandelt?

4.             Wie oft hat die Expertengruppe bis 11. Juni d.J. getagt?

5.             Wie lange haben die jeweiligen Tagungen gedauert?

6.             Welche Bereiche wurden in den jeweiligen Tagungen behandelt?

7.             Gibt es von den jeweiligen Tagungen Sitzungsprotokolle?


8.             Wenn es welche gibt, können diese auch eingesehen werden?

9.             Wenn in die Sitzungsprotokolle eingesehen werden kann, wo liegen diese auf?

10.     Wenn man nicht einsehen darf in die Sitzungsprotokolle, warum nicht?

11.     .Wann werden die ersten Textvorschläge fertig sein?

 

12.     Über welchen Bereichen gibt es schon Textvorschläge?

13.     Wann werden die ersten Textvorschläge der Landeshauptleutekonferenz
präsentiert?

14.     Wann wird die Opposition die ersten Textvorschläge übermittelt bekommen?

15.     Wird es ein Gesamtpaket an Vorschlägen geben oder werden der Opposition nur
Teilbereiche
übermittelt?

16.     Wenn nur Teilbereiche der Opposition übermittelt werden, in welche Kapitel sind
diese unterteilt?

17.     Welche Kapitel werden zuerst der Opposition Übermittel?

18.     Wann sollten die ersten Verhandlungen mit der Opposition über die
Textvorschläge stattfinden?

19.     Wie hoch ist die Tätigkeit in der Expertengruppe dotiert?

20.     Gibt es Sitzungsgelder?

21.     Hat ein Teil der Experten" für diese Tätigkeit einen Sondervertrag mit dem
Bundeskanzleramt?

22.     Wie hoch ist der gesamte finanzielle Aufwand der Expertengruppe?

a.   Personal?

b.   Experten?

c.    Sachaufwand?