1147/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Förderung der europäischen Atomenergie seitens der Republik Österreich
durch den EURATOM-Vertrag.
Vor 50 Jahren, im Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluss der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden.
Am 25. März 1957 wurde der EURATOM-Vertrag in Rom unterzeichnet. Der EURATOM- Vertrag ist die Grundlage für die Finanzierung von Forschungen auf dem Gebiet der Atomenergie und er ist ebenso die Grundlage für die Bewilligung von Milliarden Euro-Krediten für die Errichtung von Atomkraftwerken.
Der EURATOM-Vertrag ist seit 1957 im Wesentlichen unreformiert und bringt im Sinne einer atomeuphorischen Stimmung der späten 50er-Jahre des vergangen Jahrhunderts in seiner Präambel klar zum Ausdruck, dass man entschlossen sei, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen.
Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen. Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich, finanziert der österreichische Steuerzahler, die europäische Atomenergie.
Laut der letzten EUROBAROMETER-Umfrage, die im Jänner 2007 veröffentlicht wurde, sprechen sich die Europäer mehrheitlich gegen die Nutzung von Atomenergie aus. Besonders hoch liegt die Ablehnung bei den Österreichern mit 80 Prozent.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1.
Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis
2006 für das Sechste
Rahmenprogramm
für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der
Europäischen
Union aufgewendet und wie hoch war der Anteil davon für das
EURATOM-Programm?
2.
Welche Beträge hat Österreich jeweils in den Jahren 2002 bis
2006 für die Projekte
PHARE
und TACIS aufgewendet?
3.
Welche
Beträge wird Österreich jährlich für das Siebente
Rahmenprogramm für
Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration der Europäischen Union
aufwenden und wie hoch wird der Anteil davon für das EURATOM-Programm
sein?
4.
Wie beurteilen Sie die Aufteilung der Mittel im Siebenten Rahmenprogramm
und
insbesondere
die Mittel für die Atomindustrie im Vergleich zum Anteil für die
erneuerbaren Energien?
5.
Das aktuelle
EURATOM-Programm hat eine Laufzeit von 2007 bis 2011. Für den
Zeitraum 2011 bis 2013 muss die
Mittelzuteilung fortgeschrieben werden. Planen Sie
Initiativen, um den Anteil für
die Atomforschung für den Zeitraum 2011 bis 2013
reduzieren zu können?
6. Wenn nein, warum nicht?
7.
Seit November 2002 steht eine Erhöhung des EURATOM-Kreditrahmens
von 4
Milliarden auf dann 6
Milliarden Euro im Raum. Der damalige Finanzminister hat
aufgrund der Wettbewerbsverzerrung der
EURATOM-Kredite massive Kritik an einer
Erhöhung des
EURATOM-Kreditrahmens deponiert. Ist diese Kritik nach wie vor
aufrecht und wird Österreich seine Zustimmung zur Erhöhung des
EURATOM-
Kreditrahmens verweigern?
8. Wenn nein, warum nicht?
9.
Die Europäische Kommission vertritt trotz der ablehnenden Haltung
der Europäer zur
Nutzung von
Atomenergie massiv die Interessen der Atomindustrie (siehe jüngste
Veröffentlichungen: Eine
Energiepolitik für Europa, Hinweisendes Nuklearprogramm
Jänner 2007). Sie setzt damit
auf eine - vor allem auch aus österreichischer Sicht -
nicht nachhaltige Form der
Energieerzeugung. Was kann Österreich der Europäischen
Kommission entgegenhalten?