1167/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2007
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textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend: Ausstellung eines Dienstpasses für Mag. Martin Schlaff.
Herrn Mag. Martin Schaff, geb. am 6.8.1953 in Wien, wurde am 5.4.2000 mit Gültigkeit 4.4.2000 ein Dienstpass mit der Nr. S0012547 ausgestellt.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI), Generaldirektion f. d. öffentliche Sicherheit, Gruppe D - Interpol, Abt. H/8 - EDOK (MR Mag. Pretzner) teilte am 28.2.2000 dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMAA) mit, dass im Zuge der Überprüfung von Mag. Martin Schlaff, geb. am 6.8.1953 in Wien, wegen Beihilfe zur Korruption von Herrn Moti Naftali - „Polizeidirektor und Repräsentant der israelischen Polizei in Deutschland" - beim BMI angefragt wurde, ob es den Tatsachen entspricht, ob Martin Schlaff einen österreichischen Diplomatenpass besitze. Das BMI ersuchte das BMAA um Überprüfung und Verständigung (ZI. 1 630 179/1-ll/OC 02).
Das BMAA erwiderte daraufhin am 16.3.2000, dass Schlaff zwar keinen Diplomatenpass, wohl aber einen Dienstpass mit der Nr. S0003169 führe. Nach Nachfrage im eigenen Ministerium und weiterer Korrespondenz übermittelte die Generaldirektion f. d. öffentliche Sicherheit, Gruppe D - Interpol, Abt. U/8 - EDOK (MR Mag. Pretzner) an den „Repräsentanten der israelischen Polizei in Deutschland" in Bonn die Information, dass die für Dienstpässe zuständige Abteilung des Bundesministerium für Inneres mitteilte, dass für Mag. Martin Schlaff am 5.4.2000 mit Gültigkeit 4.4.2000 ein neuer Dienstpass mit der Nr. S0012547 ausgestellt wurde, da der bereits bekannte Dienstpass Nr. S0003167 „vollgestempelt" war.
Gemäß Passwesen für österreichische Staatsbürger (Passgesetz 1992) BGBl. Nr. 839/1992 idF BGBl. I Nr. 44/2006, §5 dürfen Dienstpässe nur an folgende Personen ausgestellt werden:
1. Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage,
2. Mitglieder der Landesregierungen,
3. Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder, wenn das für ihre Dienstrechtsangelegenheiten zuständige oberste Verwaltungsorgan bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses aus dienstlichen Gründen geboten ist,
4. Beamte, Vertragsbedienstete und andere Personen, die zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften bei österreichischen Berufsvertretungsbehörden in dienstlicher Verwendung stehen, sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, und
5. die für die Republik Österreich tätigen Honorarkonsuln sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbstätigkeit ausüben.
(2) Für andere Personen sind Dienstpässe auszustellen, wenn sie zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften in das Ausland reisen und der nach dem Reisezweck zuständige Bundesminister, oder wenn die Reise in Angelegenheiten eines Landes unternommen wird, die Landesregierung bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses geboten ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1) Stellt die Ausstellung eines Dienstpasses für Martin Schlaff einen Bruch des
Bundesgesetzes
betreffend das Passwesen für österreichische
Staatsbürger
(Passgesetz 1992)
BGBl. Nr. 839/1992 idF BGBl. I Nr.
44/2006 dar?
2) Wie viele gültige Dienstpässe gibt es derzeit in Österreich?
3) Wie viele Dienstpässe davon wurden gem. § 5 Abs. 2 Passgesetz ausgestellt?
4)
Welche Bundesminister bzw. Landesregierung haben dafür wann welche
Bestätigungen
ausgestellt?
5) Mit welcher Begründung wurde Martin Schlaff ein Dienstpass ausgestellt?
6)
Welcher Bundesminister bzw. welche Landesregierung hat dafür eine
Bestätigung ausgestellt, dass die Ausstellung
eines Dienstpasses
geboten wäre?
7)
Mit welcher Begründung wurde seitens der
Generaldirektion f. d. öffentliche
Sicherheit (BMI) der Repräsentant der „Israelischen
Polizei in Deutschland"
von der
Dienstpassvergabe an einen österreichischen
Staatsbürger
informiert?
8) Gibt es einen „Repräsentanten der Israelischen Polizei" auch in Österreich?
9) Wenn ja, welchem Zweck dient und welche Befugnisse
hat dieser?
10) Wenn ja, wie hoch sind die
Kosten und wer trägt diese?