ANFRAGE

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006"

Im Mai 2006 wurde ein neues Sachwalterrecht im Nationalrat beschlossen (Sachwalterrechts-
Änderungsgesetz 2006 - SWRÄG 2006). Die Reform ist sehr zu begrüßen, die Verhältnisse
für die betroffenen Menschen wurden durch die Gesetzesänderung wesentlich verbessert. Es
soll der persönliche Kontakt zu Betroffenen intensiviert werden, deren Autonomie erhöht und
der starke Anstieg von Sachwalterschaften gebremst werden. Festgelegt wird in dem Gesetz
eine Höchstzahl von Sachwalterschaften, die Rechtsanwälte, Notare (maximal 25 Fälle), oder
auch andere Personen (maximal 5 Fälle) übernehmen dürfen. Es sollen verstärkt
Vereinssachwalter zum Einsatz kommen. Jedoch stellt sich die finanzielle Situation der mit
der Umsetzung des Gesetzes betrauten „Vereine für Sachwalterschaft" mehr als prekär dar!

Während der Beratungen zum SWRÄG 2006 im Justizausschuss wollte Justizministerin
Gastinger budgetäre Sorgen der Vereine nicht teilen. Sie versicherte, dass die Finanzierung der
Vereine gewährleistet sei.

Ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung des Gesetzes, ist noch immer ungeklärt, ob die
„Vereine für Sachwalterschaft" eine ausreichende Finanzierung für das zur Umsetzung des
SWRÄG 2006 notwendige Personal erhalten. Im übrigen trifft dies auch für die Umsetzung
des Heimaufenthaltsgesetzes zu. Für die Umsetzung des vorgesehenen Rechtsschutzes für die
in Institutionen lebenden Menschen ist eine aktive, ausgebaute Vertretung erforderlich.
Sowohl das Sachwalterrechtsänderungsgesetz, als auch das Heimaufenthaltsgesetz sieht vor,
die „Vereine für Sachwalterschaft" mit dieser Vertretungssituation zu beauftragen. Jedoch gibt
es keine entsprechenden Dotierungen für das dafür notwendige Personal!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

 

 

 

Anfrage:

1.   Ist Ihnen die prekäre finanzielle Lage der „Vereine für Sachwalterschaft" bekannt?

 


2.              Gab es Gespräche zwischen Finanz- und Justizministerium betreffend einer Finanzierungserhöhung
der „Vereine für Sachwalterschaft"?

3.              Wenn ja, was wurde im Detail besprochen und welche Ergebnisse gab es bei diesen Gesprächen?

4.      Wird es für die „Vereine für Sachwalterschaft" eine Finanzierungserhöhung geben?

5.              Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe?

6.              Wenn nein, warum nicht?