1172/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Herbert Kickl und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, betreffend ausstehende
Kollektivverträge für viele Berufsgruppen.
Auszug aus einem Referat von Herrn
Günther Chaloupek, Leiter der Abteilung
Wirtschaftswissenschaft bei der AK Wien zum
Thema »Einkommens-, Kollektivvertrags- und
Lohnpolitik« in Wattens/Tirol, anläßlich der
ÖGB-Konferenz »Startschuss Zukunft«
„ Der Kollektivvertrag
als Instrument der Lohnbildung ist in Zukunft für die Erreichung der
gewerkschaftlichen Zielsetzungen ein unverzichtbares Instrument. Auch für
die
Unternehmerseite bietet er ein höheres
Maß an Berechenbarkeit und Sicherheit bezüglich des
wichtigsten Kostenfaktors unter zweifellos schwierigen
Konkurrenzverhältnissen. Der
Kollektivvertrag kann die schwierige Balance realisieren zwischen betrieblicher
Dezentralisierung einerseits und allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die oft
zu viel
Einheitlichkeit voraussetzen würden. Gerade dadurch ist der
Kollektivvertrag in der
Sozialpartnerschaft das Instrument, mit dem
diese ihre Eigenständigkeit gegenüber dem Staat
wahren kann. Dem Kollektivvertrag wird bei der Gestaltung der
Arbeitsbeziehungen in der
europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und in einer
globalisierten Wirtschaft im 21.
Jahrhundert eine entscheidende Rolle
zukommen. "
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für
Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1) Welche Berufssparten gibt es in Österreich ohne Kollektivvertrag?
2) Welche Berufsgruppen gibt es in Österreich ohne Kollektivvertrag?
3) Weshalb haben diese Berufssparten keinen Kollektivvertrag?
a) Mit welcher Begründung haben diese keinen Kollektivvertrag?
4) Weshalb haben diese Berufsgruppen keinen Kollektivvertrag?
a) Mit welcher Begründung haben diese keinen Kollektivvertrag?
5)
Sind es hauptsächlich Männer oder Frauen, die in den
Berufsgruppen tätig sind, die über
keinen Kollektivvertrag verfügen?
6)
Worauf führen Sie den Umstand zurück, dass bei den
bestehenden Kollektivverträgen
Frauen weniger als Männer verdienen?
7)
Welche Schritte werden Sie unternehmen, um diese Ungleichbehandlung in
Zukunft zu
unterbinden?
8)
Werden Sie Verhandlungen mit den Sozialpartner aufnehmen, um zu
erörtern, wann für
diese Gruppen
Kollektivverträge eingeführt werden?
9) Innerhalb welchen Zeitraums werden Sie die Verhandlungen aufnehmen?
10) In welcher Form werden Sie ihre Verhandlungen mit den Sozialpartner führen?
11) Bis zu welchen Zeitpunkt sollen diese Gruppen einen Kollektivvertrag haben?
12)
Inwieweit wird
die beabsichtigte Grundsicherung Einfluss auf die Gestaltung der
Kollektivverträge haben?
13)
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, sollten Berufsgruppen
unter das beabsichtigte
Grundeinkommen von
€ 1.000,- fallen?
14)
Werden Sie die angekündigte Maßnahme - € 1000,-
Grundeinkommen für jeden - zum
Anlass nehmen, um
für alle Berufsgruppen einen Kollektivvertrag festzulegen?
15) Gibt es im öffentlichen Dienst Bereiche, in den Frauen weniger verdienen als Männer?
16) Wenn ja, welche Bereiche sind das?
17) Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diesen Missstand abzustellen?
18)
Welche Auswirkungen erwarten Sie sich auf die bestehenden
Kollektivverträge in der
Sparte Handel
anbetracht eines neuen Öffnungszeitengesetzes?
19)
Welche Maßnahmen werden Sie im Bereich der atypischen
Beschäftigten ergreifen, um
diese rechtlich
abzusichern?
20) Wie viele
Personen in Österreich sind insgesamt ohne Kollektivvertrag am
Arbeitsmarkt
tätig?
a) Wie gliedern sich diese nach Geschlechtern auf?