1173/J XXIII. GP

Eingelangt am 04.07.2007
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Anfrage

 

der Abgeordnete DI Karlheinz Klement
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend dem von den EU-Agrarministern beschlossenes Bio-Gütesiegel

Es wurde ein Bio-Gütesiegel von den Agrarministern der EU-Mitgliedsländer beschlossen. In Österreich besteht schon das AMA-Gütesiegel, das für Kontrollen zuständig ist, die auch das Bio-Gütesiegel der EU beinhaltet. Die kleinen und mittleren Bauern werden dadurch noch mehr finanziell belastet, da sie ab nun mehrere Kontrollen durchlaufen müssen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.             Wozu wurde ein weiteres Biosiegel geschaffen, welches zudem zentralistisch verwaltet werden wird, wo doch die kleinstrukturierte biologische
Landwirtschaft viel besser regional erfasst und gepr
üft werden kann?

2.             Welche Auswirkungen wird das EU-Biosiegel auf die schon bestehenden, an Zahl und Authentizität durchaus ausreichenden Bio-Siegel haben?

3.             Wird es Auswirkungen auf die boomende österreichische Bio-Landwirtschaft haben?

4.      Wenn ja, welche?

5.             Steht das EU-Biosiegel in einem direkten Zusammenhang zur neuen EU-Öko- Verordnung und dem kraft dieser erhöhten Grenzwert erlaubter,
gentechnischer Verunreinigungen biologischer Lebensmittel?

6.             Wird auch der Grenzwert von 0,9 Prozent wieder erhöht, sobald er aufgrund
ausufernder GT-Kontaminationen nicht mehr haltbar sein wird?

7.   Sind Grenzwert-Erhöhung und EU-Biosiegel nicht als tiefe Verneigung und
Wegbereitung der nach Europa drängenden Gen-Industrie zu verstehen?    

8.   Wenn nein, weshalb erfüllen sie dann genau diesen Anspruch, der den
Bedürfnissen der Europäer diametral entgegensteht?