1173/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.07.2007
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Anfrage
der
Abgeordnete DI Karlheinz Klement
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend dem von den EU-Agrarministern beschlossenes Bio-Gütesiegel
Es wurde ein Bio-Gütesiegel von den Agrarministern der EU-Mitgliedsländer beschlossen. In Österreich besteht schon das AMA-Gütesiegel, das für Kontrollen zuständig ist, die auch das Bio-Gütesiegel der EU beinhaltet. Die kleinen und mittleren Bauern werden dadurch noch mehr finanziell belastet, da sie ab nun mehrere Kontrollen durchlaufen müssen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1.
Wozu wurde ein weiteres Biosiegel geschaffen, welches zudem
zentralistisch verwaltet
werden wird, wo doch die kleinstrukturierte biologische
Landwirtschaft viel besser regional erfasst
und geprüft werden kann?
2. Welche Auswirkungen wird das EU-Biosiegel auf die schon bestehenden, an Zahl und Authentizität durchaus ausreichenden Bio-Siegel haben?
3. Wird es Auswirkungen auf die boomende österreichische Bio-Landwirtschaft haben?
4. Wenn ja, welche?
5.
Steht das EU-Biosiegel in einem direkten Zusammenhang zur neuen EU-Öko- Verordnung
und dem kraft dieser erhöhten Grenzwert erlaubter,
gentechnischer
Verunreinigungen biologischer Lebensmittel?
6.
Wird auch der Grenzwert von 0,9 Prozent wieder erhöht, sobald
er aufgrund
ausufernder
GT-Kontaminationen nicht mehr haltbar sein wird?
7. Sind
Grenzwert-Erhöhung und EU-Biosiegel nicht als tiefe
Verneigung und
Wegbereitung
der nach Europa drängenden Gen-Industrie zu
verstehen?
8. Wenn nein, weshalb
erfüllen sie dann genau diesen Anspruch, der den
Bedürfnissen der
Europäer diametral entgegensteht?