1175/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.07.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Feinstaubfilter im BMLFUW

Der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 368/J durch Ihr Ressort ist zu
entnehmen, dass im BMLFUW am Standort Stubenbastei 5 Feinstaubfilter auf einem
Kopierer und einem Drucker angebracht wurden. Dies sei im Zuge des Testlaufs
betreffend verbesserte Feinstaubfilter an Pilotger
äten und auf Ersuchen des
Rahmenvertragsnehmers der BBG in Bezug auf die Lieferung von Tonercatridges
erfolgt. Weiters wird ausgeführt, dass die auf dem Kopierer und Drucker installierten
Feinstaubfilter visuell keinerlei Belastung zeigen.

Dem Vernehmen nach wurden die Feinstaubfilter auf dem zitierten Kopierer und
Drucker Mitte 2006 montiert; nach rund dreimonatiger Verweildauer auf den beiden
Geräten soll ein Anruf bei der Wartungsfirma des Kopierers erfolgt sein, wonach der
Filter stark verschmutzt sei, das Ger
ät deswegen überhitze und dadurch Probleme
beim Druck auftreten würden. Der Feinstaubfilter auf dem Kopierer soll danach
demontiert und ohne Untersuchung einfach verschwunden sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.      In Antwort 1 (383/AB, XXIII GP) führen Sie aus, dass der Arbeitskreis
Innenraumluft die Erstellung eines Positionspapiers
Umgang mit Laserdruckern in
Innenräumen" plant. Wann soll dieses Papier vorliegen? Wird eine Publikation
erfolgen?

2.                         Antwort 8 (383/AB, XXIII GP) ist zu entnehmen, dass im Lebensministerium,
Standort Stubenbastei Feinstaubfilter auf einem Kopierger
ät und einem Drucker
angebracht wurden. Wann und durch wen ist die Montage der Feinstaubfilter erfolgt?

3.                         Wie lange waren die Feinstaubfilter auf den beiden Geräten angebracht?

4.      Wann und durch wen erfolgte die Demontage der Feinstaubfilter bei diesen
beiden Ger
äten?

5.      Wann und durch wen erfolgte eine Untersuchung der Feinstaubfilter bei diesen
beiden Ger
äten nach deren Demontage?

6.      Dem Vernehmen nach soll der auf dem Kopierer angebrachte Feinstaubfilter
unter ungekl
ärten Umständen einfach demontiert und verschwunden sein, nachdem
nach etwa drei Monaten Betrieb eine starke Verschmutzung des Kopier-
Feinstaubfilters gemeldet wurde. Entspricht dies den Tatsachen?

7.      Wenn ja, wie erklärt sich dann folgende Aussage in 383/AB : Die auf dem
Kopierer und
Drucker installierten Feinstaubfilter zeigten visuell jedoch keinerlei
Belastung. Es wurden keine Verfärbungen oder sonstige Veränderungen der

Filterkartuschen festgestellt"?