1175/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Feinstaubfilter im BMLFUW
Der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 368/J durch Ihr Ressort
ist zu
entnehmen, dass im
BMLFUW am Standort Stubenbastei 5 Feinstaubfilter auf einem
Kopierer und einem Drucker angebracht
wurden. Dies sei im Zuge des Testlaufs
betreffend verbesserte Feinstaubfilter an Pilotgeräten und auf
Ersuchen des
Rahmenvertragsnehmers der BBG in Bezug auf die Lieferung von Tonercatridges
erfolgt. Weiters wird
ausgeführt, dass die auf dem Kopierer und
Drucker installierten
Feinstaubfilter visuell keinerlei Belastung
zeigen.
Dem Vernehmen nach wurden die Feinstaubfilter auf dem
zitierten Kopierer und
Drucker
Mitte 2006 montiert; nach rund dreimonatiger Verweildauer auf den beiden
Geräten soll ein Anruf bei der Wartungsfirma
des Kopierers erfolgt sein, wonach der
Filter stark verschmutzt sei, das Gerät deswegen überhitze und
dadurch Probleme
beim
Druck auftreten würden. Der Feinstaubfilter auf dem Kopierer
soll danach
demontiert und ohne
Untersuchung einfach verschwunden sein.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. In
Antwort 1 (383/AB, XXIII GP) führen Sie aus, dass der Arbeitskreis
Innenraumluft die Erstellung eines
Positionspapiers „Umgang mit
Laserdruckern in
Innenräumen" plant. Wann soll dieses Papier
vorliegen? Wird eine Publikation
erfolgen?
2.
Antwort 8
(383/AB, XXIII GP) ist zu entnehmen, dass im
Lebensministerium,
Standort Stubenbastei Feinstaubfilter auf einem Kopiergerät und einem Drucker
angebracht wurden. Wann und durch wen ist
die Montage der Feinstaubfilter erfolgt?
3. Wie lange waren die Feinstaubfilter auf den beiden Geräten angebracht?
4. Wann und durch wen erfolgte die Demontage der
Feinstaubfilter bei diesen
beiden Geräten?
5. Wann und durch wen erfolgte eine Untersuchung der
Feinstaubfilter bei diesen
beiden Geräten nach deren Demontage?
6. Dem
Vernehmen nach soll der auf dem Kopierer angebrachte Feinstaubfilter
unter ungeklärten Umständen einfach
demontiert und verschwunden sein, nachdem
nach etwa drei
Monaten Betrieb eine starke Verschmutzung des Kopier-
Feinstaubfilters gemeldet wurde. Entspricht dies den Tatsachen?
7. Wenn ja, wie erklärt sich dann
folgende Aussage in 383/AB : „Die auf dem
Kopierer und Drucker installierten Feinstaubfilter
zeigten visuell jedoch keinerlei
Belastung. Es wurden
keine Verfärbungen oder sonstige Veränderungen der
Filterkartuschen festgestellt"?