118/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006"

Im Mai 2006 wurde ein neues Sachwalterrecht im Nationalrat beschlossen (Sachwalterrechts-
Änderungsgesetz 2006 - SWRÄG 2006). Die Reform ist sehr zu begrüßen, die Verhältnisse
für die betroffenen Menschen wurden durch die Gesetzesänderung wesentlich verbessert. Es
soll der persönliche Kontakt zu Betroffenen intensiviert werden, deren Autonomie erhöht und
der starke Anstieg von Sachwalterschaften gebremst werden. Festgelegt wird in dem Gesetz
eine Höchstzahl von Sachwalterschaften, die Rechtsanwälte, Notare (maximal 25 Fälle), oder
auch andere Personen (maximal 5 Fälle) übernehmen dürfen. Es sollen verstärkt
Vereinssachwalter zum Einsatz kommen. Jedoch stellt sich die finanzielle Situation der mit
der Umsetzung des Gesetzes betrauten „Vereine für Sachwalterschaft" mehr als prekär dar!

Während der Beratungen zum SWRÄG 2006 im Justizausschuss wollte Justizministerin
Gastinger budgetäre Sorgen der Vereine nicht teilen. Sie versicherte, dass die Finanzierung der
Vereine gewährleistet sei.

Ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung des Gesetzes, ist noch immer ungeklärt, ob die
„Vereine für Sachwalterschaft" eine ausreichende Finanzierung für das zur Umsetzung des
SWRÄG 2006 notwendige Personal erhalten. Im übrigen trifft dies auch für die Umsetzung
des Heimaufenthaltsgesetzes zu. Für die Umsetzung des vorgesehenen Rechtsschutzes für die
in Institutionen lebenden Menschen ist eine aktive, ausgebaute Vertretung erforderlich.
Sowohl das Sachwalterrechtsänderungsgesetz, als auch das Heimaufenthaltsgesetz sieht vor,
die „Vereine für Sachwalterschaft" mit dieser Vertretungssituation zu beauftragen. Jedoch gibt
es keine entsprechenden Dotierungen für das dafür notwendige Personal!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.   Ist Ihnen die prekäre finanzielle Lage der „Vereine für Sachwalterschaft" bekannt?

 


2.              Wurden von Seiten des Justizministeriums bis dato Schritte unternommen, um die finanzielle Situation der Vereine zu verbessern?

3.              Wenn ja, welche konkreten Schritte waren dies?

4.              Hatten Sie Gespräche mit dem Finanzminister betreffend der Budgetierung der „Vereine für Sachwalterschaft''?

5.              Wenn ja, was wurde im Detail besprochen und welche Ergebnisse gab es bei diesen Gesprächen?

6.              Wenn nein, warum wurde dies nicht gemacht?

7.              Welche Schritte plant das Justizministerium im einzelnen, um die finanzielle Situation der „Vereine für Sachwalterschaft" zu verbessern?

8.              Die Änderungen im Sachwalterrecht und im Heimaufenthaltsgesetz haben naturgemäß
entsprechende finanzielle Auswirkungen. Warum wurde vom Justizministerium hier nicht
rechtzeitig entsprechend vorgesorgt?

9.              Die ehemalige Abgeordnete des BZÖ, Dr. Helene Partik-Pablé stellte in ihrer Rede bei der
Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament, am 24. Mai 2006 folgendes fest: „Die Frau
Justizministerin hat sich schon eingesetzt und wird um 5 Millionen  € mehr zur Verfügung haben "
Entspricht dies den Tatsachen?

10.       Wenn ja, wie und wo werden diese 5 Millionen € mehr eingesetzt? Wie viel davon bekommen die „Vereine für Sachwalterschaft"?

11.       Wenn nein, wie erklären Sie die Aussagen der ehemaligen Abgeordneten Partik-Pablé im Plenum des Nationalrats?