118/J XXIII. GP
Eingelangt am
29.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Sicherstellung der Umsetzung des SWRÄG 2006"
Im
Mai 2006 wurde ein neues Sachwalterrecht im Nationalrat beschlossen
(Sachwalterrechts-
Änderungsgesetz
2006 - SWRÄG 2006). Die Reform ist sehr zu begrüßen, die
Verhältnisse
für die betroffenen Menschen wurden durch die Gesetzesänderung
wesentlich verbessert. Es
soll der persönliche Kontakt zu
Betroffenen intensiviert werden, deren Autonomie erhöht und
der starke Anstieg von Sachwalterschaften gebremst werden. Festgelegt
wird in dem Gesetz
eine Höchstzahl von
Sachwalterschaften, die Rechtsanwälte, Notare (maximal 25 Fälle),
oder
auch andere Personen (maximal 5 Fälle) übernehmen dürfen.
Es sollen verstärkt
Vereinssachwalter zum Einsatz kommen. Jedoch
stellt sich die finanzielle Situation der mit
der Umsetzung des Gesetzes betrauten „Vereine für
Sachwalterschaft" mehr als prekär dar!
Während der
Beratungen zum SWRÄG 2006 im Justizausschuss wollte Justizministerin
Gastinger budgetäre Sorgen der Vereine
nicht teilen. Sie versicherte, dass die Finanzierung der
Vereine gewährleistet sei.
Ein halbes Jahr nach
der Beschlussfassung des Gesetzes, ist noch immer ungeklärt, ob die
„Vereine für Sachwalterschaft" eine ausreichende Finanzierung
für das zur Umsetzung des
SWRÄG 2006 notwendige Personal erhalten. Im übrigen trifft dies auch
für die Umsetzung
des Heimaufenthaltsgesetzes zu. Für
die Umsetzung des vorgesehenen Rechtsschutzes für die
in Institutionen lebenden Menschen ist eine aktive, ausgebaute
Vertretung erforderlich.
Sowohl das Sachwalterrechtsänderungsgesetz, als auch das
Heimaufenthaltsgesetz sieht vor,
die „Vereine für
Sachwalterschaft" mit dieser Vertretungssituation zu beauftragen. Jedoch
gibt
es keine entsprechenden Dotierungen für das dafür notwendige
Personal!
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die prekäre finanzielle Lage der „Vereine für Sachwalterschaft" bekannt?
2. Wurden von Seiten des Justizministeriums bis dato Schritte unternommen, um die finanzielle Situation der Vereine zu verbessern?
3. Wenn ja, welche konkreten Schritte waren dies?
4. Hatten Sie Gespräche mit dem Finanzminister betreffend der Budgetierung der „Vereine für Sachwalterschaft''?
5. Wenn ja, was wurde im Detail besprochen und welche Ergebnisse gab es bei diesen Gesprächen?
6. Wenn nein, warum wurde dies nicht gemacht?
7. Welche Schritte plant das Justizministerium im einzelnen, um die finanzielle Situation der „Vereine für Sachwalterschaft" zu verbessern?
8.
Die Änderungen im Sachwalterrecht und im Heimaufenthaltsgesetz
haben naturgemäß
entsprechende
finanzielle Auswirkungen. Warum wurde vom Justizministerium hier nicht
rechtzeitig entsprechend vorgesorgt?
9.
Die ehemalige Abgeordnete des BZÖ, Dr. Helene Partik-Pablé stellte in
ihrer Rede bei der
Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament, am 24. Mai 2006 folgendes fest:
„Die Frau
Justizministerin hat sich schon eingesetzt und wird um 5 Millionen
€ mehr zur Verfügung haben "
Entspricht dies den Tatsachen?
10. Wenn ja, wie und wo werden diese 5 Millionen € mehr eingesetzt? Wie viel davon bekommen die „Vereine für Sachwalterschaft"?
11. Wenn nein, wie erklären Sie die Aussagen der ehemaligen Abgeordneten Partik-Pablé im Plenum des Nationalrats?