1181/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.07.2007
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Anfrage

 

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Anzahl der „SelbstzahlerInnen“ in öffentlichen Pflegeheimen

 

In der Sendung  „Im Zentrum“ vom 17. Juni 2007 gaben Sie, Herr Sozialminister, eine Erklärung ab, wieso es bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause analog zur Unterbringung in einem öffentlichen Pflegeheim eine Vermögensverwertung geben wird.

Sie erklärten dies damit, dass ansonsten die Gefahr bestünde, dass die „SelbstzahlerInnen“, also jene Frauen und Männer, die nicht auf die Sozialhilfe der Länder angewiesen sind,  nicht mehr in öffentliche Pflegeheime gehen würden und somit bei den Ländern große Einnahmenausfälle zu befürchten wären. Den Prozentsatz der „SelbstzahlerInnen“, die in diesen Einrichtungen der Länder leben, gaben Sie mit 30 – 40 % an. 

 

Diese Prozentsätze erscheinen uns als viel zu hoch gegriffen, da viele Menschen, die auf Hilfe-, Betreuung- und Assistenz angewiesen sind und es sich aufgrund eines höheren Einkommens bzw. einer höheren Pension leisten können, in privat geführte Einrichtungen, wie z.B.: SeniorInnenresidenzen etc. ziehen und nicht (mehr) in den traditionellen Pflegeheimen der Länder ihren Lebensabend verbringen wollen. 

Da davon auszugehen ist, dass Sie sich die genannten Zahlen von den Ländern haben vorlegen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.)    Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Vorarlberg  untergebracht und wie viele davon waren so genannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

      

 

1.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

 

1.b)Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           

1.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

1.d) Für wie viele Monate reicht  im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

1.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

 

2.)    Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Tirol untergebracht und wie viele davon waren sogenannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

2.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

2.b)Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

 

     2.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

2.d) Für wie viele Monate reicht im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

2.e)Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

3.)    Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Salzburg untergebracht und wie viele davon waren so genannte  SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

3.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

3.b)Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

 

3.c)Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

3.d) Für wie viele Monate reichte im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männer und Alter der BewohnerInnen)

 

3.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen, dann als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

4.)    Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Oberösterreich untergebracht und wie viele davon waren so genannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

4.a)Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

4.b)Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           


4.c)Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

4.d)Für wie viele Monate reicht im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

4.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

 

5.) Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Niederösterreich untergebracht und wie viele davon waren so genannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

5.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

5.b) Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           

5.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als   

            verwertbar gelten)

 

5.d) Für wie viele Monate reicht  im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?       

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männer und Alter der BewohnerInnen)

 

5.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

 


6) Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Wien untergebracht und wie viele davon waren so genannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

6.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

6.b) Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           

6.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

6.d) Für wie viele Monate reicht  im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männer und Alter der BewohnerInnen)

 

6.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen, dann als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

7.)    Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen im Burgenland untergebracht und wie viele davon waren so genannte  SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

7.a)Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

7.b) Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           

7.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 


7.d) Für wie viele Monate reicht im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

7.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

 

8) Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in der Steiermark untergebracht und wie viele davon waren so genannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

8.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

8.b) Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           

8.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

8.d) Für wie viele Monate reicht  im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

8.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männer und Alter der BewohnerInnen)

 

9)     Wie viele Menschen waren mit Stand 1. 4. 2007  in öffentlichen

Pflegeheimen in Kärnten untergebracht und wie viele davon waren so genannte SelbstzahlerInnen?

          (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

          Alter der BewohnerInnen)

 

9.a) Wie viele dieser Menschen konnten sich diese Pflegegeheimunterbringung

            mit ihrem Einkommen bzw. ihrer Pension finanzieren?

            (Aufgeschlüsselt nach Name des Pflegeheimes, Frauen und Männern und

            Alter der BewohnerInnen)

 

9.b) Wie viele dieser Menschen mussten Ihr Vermögen bis zu welcher Höhe

            verwerten?

           

9.c) Welche konkreten Vermögen werden nach dem Sozialhilfegesetz  als

            solches herzangezogen?

            (konkreter Wortlaut und Aufstellung der entsprechenden Vermögen, die als  

            verwertbar gelten)

 

9.d) Für wie viele Monate reicht  im Durchschnitt die Vermögensverwertung

            aus, bis die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen zu LeistungsempfängerInnen

            der Sozialhilfe werden, d.h. das verwertbare Vermögen aufgebraucht ist?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

9.e) Wie viele Monate verbleiben die „ehemaligen“ SelbstzahlerInnen als LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe im Durchschnitt noch im öffentlichen Pflegeheim?      

            (Aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern und Alter der BewohnerInnen)

 

 

10)     Wie viele Monate leben Menschen, die auf Hilfe, Betreuung und Assistenz angewiesen sind und seit ihrem Einzug in ein Pflegeheim LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe sind, im Durchschnitt in einem öffentlichen Pflegeheim?

            (Aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Frauen und Männern und Alter der

            BewohnerInnen)