1186/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Audit Familie & Beruf
Nach Ihren Angaben in der Anfragebeantwortung 517 / AB befanden sich Ende 2006 143 Unternehmen mit insgesamt 25. 484 MitarbeiterInnen im Audit Familie & Beruf. 2004 haben sich 40 Unternehmen, 2005 29 und 2006 nur mehr 12 Betriebe neu zum Audit entschlossen.
Besucht man die aktuelle Website der „familienallianz", so kommt man allerdings nur auf eine Gesamtzahl von 141 Unternehmen, die sich zum Audit entschlossen haben. Das ist insofern erstaunlich, als das Audit großzügig gefördert wird, vor allem bei Kleinbetrieben (zwischen 5-20 MitarbeiterInnen), die € 5.000,- für das Audit bzw. als Kostenbeitrag erhalten, während Unternehmen über 100 Beschäftigte nur einen Kostenbeitrag von € 3.000 bekommen (Betriebe zwischen 21 - 100 Beschäftigte € 4.000).
Am Familienaudit teilgenommen haben auch einige wenige Grossuntemehmen, wie z.B. die Erste Bank mit 4.800 MitarbeiterInnen, die schon 1998 in das Familienaudit eingestiegen ist.
Das ist zwar erfreulich, weil in diesem Unternehmen die Qualität der familienorientierten Maßnahmen erkennbar ist, zum anderen kaschiert die Teilnahme einiger Großbetriebe aber auch den absoluten Flop des Audits.
In Wien etwa haben laut Website der „familienallianz" 41 Betriebe am Audit teilgenommen, darunter neben der „Ersten", einer Privatbank, aus dem Bereich der öffentlichen Wirtschaft das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (1163 MitarbeiterInnen), das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (451), das BM für Soziale Sicherheit und Generationen (ohne jede nähere Angabe), das BM für Land- und Forstwirtschaft (mit falschen Angaben), das Bundesrechenzentrum (928), die Österreichische Kontrollbank (374) und die Justizanstalt Mittersteig (115). Rechnet man noch die Wirtschaftskammer Österreich (922) als Körperschaft öffentlichen Rechts dazu, so schmilzt die Zahl der MitarbeiterInnen , die von einem familienfreundlichen Audit profitieren konnten, beträchtlich zusammen: es bleiben rund 15.000 Beschäftigte (für ganz Österreich!), die über ihre Unternehmen in das Audit einbezogen wurden.
Nicht einmal ein halbes Prozent der unselbständig Beschäftigten sind über das Audit von familienorientierten Maßnahmen erfasst! Gemessen an der Zahl der Betriebe mit mehr als 5 Beschäftigten liegt der Anteil der Betriebe mit Familienaudit noch niedriger, nämlich bei 0,1 bis 0,2 Prozent.
Die Ausgliederung der Familie Beruf Management GmbH (FBG) wurde als Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation mit Unternehmen propagiert. Nimmt man das Unternehmensaudit als Indikator, dann ist zumindest das Jahr 2006 ein klarer Mißerfolg.
Bleiben wir bei Wien: von den 41 Unternehmen haben 11 Betriebe nicht mehr als 10 MitarbeiterInnen, einer davon 4. Bundesweit der kleinste teilnehmende Betrieb war ein Familiengasthof in Oberösterreich mit insgesamt nur 3 Beschäftigten!.
Dass in Betrieben mit so wenigen Beschäftigten (die teilweise aus dem engeren Familienkreis kommen) selbst aufwändige und teure Audits nur bescheidene Resultate bringen, wen wundert's?
So heißt es in einem Audit-Protokoll:
„Vorhandene
familienorientierte Maßnahmen: keine planmäßigen Maßnahmen, jedoch ist jeder in
Eigenverantwortung dem Prinzip der Familienfreundlichkeit verpflichtet".
Als Ziele für zukünftige Maßnahmen werden genannt:
„Neuausstattung /Gestaltung der Büros, Verbesserung des internen Informationsaustausches, Flexibilisierung der
Arbeitszeit und des Arbeitsortes".
In einem anderem Audit-Protokoll
heißt es ebenfalls sehr offen unter
den Zielen:
„Wir wollen früher auf unsere karenzierten MitarbeiterInnen
zurückgreifen bei Personalbedarf. Vielleicht kommen Sie früher zurück oder
wollen als Geringverdiener ein paar Stunden arbeiten".
Zur Verbesserung des interbetrieblichen Vorschlags- und Beschwerdewesens: „Ein Briefkasten wird im Personalraum montiert".
Mindesten so problematisch wie diese angeblich familienfreundlichen Ziele und Maßnahmen (die Zitate stammen von Betrieben, die mit dem Grundzertifikat ausgezeichnet wurden) erscheint uns, dass die Audits, die (in kleinen Betrieben) mit großzügigster Subvention des Bundes durchgeführt werden, in einigen (selbständigen) Betrieben, die miteinander verbunden sind durch den / die Eigentümer und /oder den Betriebsort, sozusagen seriell angefertigt erscheinen: die von der FBG veröffentlichten Audit-Protokolle unterscheiden sich nicht bzw. nur durch die unterschiedliche Unternehmensbezeichnung voneinander.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Wie viele Audits Familie & Beruf hat es bis zum Stichtag im Jahr 2007 gegeben?
2). Wie viele Audits wurden in den jeweiligen Jahren vor 2004 durchgeführt?
3). Gibt es Arbeitsziele der FBG bezüglich der angestrebten Anzahl von Betrieben, die auditiert werden sollen? Wenn ja, wie lauten diese?
4). Die Sonderrichtlinie zum Audit Familie & Beruf sieht eine Förderhöhe von € 5.000 für Betriebe zwischen 5 und 20 MitarbeiterInnen vor. Bei Betrieben mit geringeren Mitarbeiterzahlen sind offensichtlich keine Förderungen vorgesehen. Es haben aber etliche Betriebe mit einer MitarbeiterInnenzahl unter 5 am Audit teilgenommen. Haben diese Betriebe ebenfalls Förderungen erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe?
5). Die Sonderrichtlinie sieht Förderungen für einzelne Unternehmensbereiche oder das Gesamtunternehmen vor. Die Sonderrichtlinie enthält keine Regelungen für Betriebe, die durch den Eigentümer und /oder den Betriebsort miteinander verbunden sind.
1. Erhalten solche Betriebe daher die jeweiligen, von der Anzahl der Beschäftigten abhängigen Förderbeträge?
2. Erhalten solche Betriebe diese Förderbeträge selbst dann, wenn die Audit-Protokolle keine Unterschiede aufweisen?
6). Die Sonderrichtlinie sieht vor, dass öffentlich- rechtliche Einrichtungen und Unternehmen nicht gefördert werden können (V. 1.2).
Unter Punkt 1.4 heisst es allerdings: „Öffentlich-rechtliche Einrichtungen können gefördert werden, wenn der Nachweis der Gemeinnützigkeit i.S. der §§ 34 -36 BAO erbracht wird".
1. Wir sind ratlos: welche öffentlich- rechtlichen Einrichtungen unter den auditierten Unternehmen haben eine Förderung erhalten?
2. Welche öffentlich- rechtlichen Einrichtungen unter den auditierten Unternehmen haben keine Förderung erhalten?
7). Wie viele Betriebe haben einen geringeren Kostenersatz erhalten als den maximal vorgesehenen, weil die ausgewiesenen Kosten des Unternehmens für Auditierung bzw. Reauditierung geringer waren?
8). Wie hoch waren die Kostenersätze, die die FBG bzw. das Ministerium in den jeweiligen Jahren seit Einführung des Audits geleistet haben?
9). Hat die Kontrolle des Audits durch die FBG irgendwelche Beanstandungen ergeben? Wenn ja, in welchen Fällen und warum?
10). Wie hoch ist der Mindestpreis für die Durchführung eines Auditierungsprozesses?
11). Wo auf der Website der Familienallianz ist der aktuelle Preis zu finden?
12). Wie soll der Ablauf der Auditierung gemäss Richtlinie, Punkt 3 in Kleinstbetrieben (bis 5 Beschäftigte) eingehalten bzw. umgesetzt werden?
13). Wie hoch waren bzw. sind die Einnahmen aus der Servicegebühr, die AuditorInnen an die FBG zu leisten haben, in den Jahren
1. 2006
2. 2007 (1. Halbjahr)
14). Wie hoch waren die Ausgaben der FBG im Jahr 2006 betr. das Audit Familie & Beruf, gegliedert nach Detailpositionen?
15). Die FBG hat auf der Website der Familienallianz sehr unterschiedlich ausgeführte Auditprotokolle der beteiligten Unternehmen veröffentlicht.
1. Gibt es darüber hinaus noch genauere Aufzeichnungen? Wenn ja, nach welchen Kriterien sind diese standardisiert?
2. Warum finden sich bei etlichen Unternehmen, darunter z. B. das BMSG, das ebenfalls auditiert wurde, keine Protokolle?
3. Wie lautet das Audit-Protokoll des BMSG?
4. Das BM für Land- und Forstwirtschaft wird mit einem nicht näher ausgeführten Auditprotokoll einer Bäckerei präsentiert. Wie dürfen wir das verstehen bzw. wie lauten die tatsächlichen Audit-Protokolle?
16). Welche Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit für das Audit Familie & Beruf wurden bisher
1. von der FBG
2. vom zuständigen Ministerium (jetzt BMGF, vorher BMSG) getätigt?