1196/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.07.2007
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und
GenossInnen
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend Auslieferung von Gerd Honsik
Gerd Honsik betreibt seit den 60er
Jahren antisemitische, rassistische und
nationalsozialistische Propaganda. Er leugnet den Holocaust, er verharmlost,
gründete
neonazistische Parteien wie die „Nationale
Front". 1990 versuchte Honsik
gemeinsam mit Horst
Jakob Rosenkranz und Franz Radl mit der Liste „Nein zur
Ausländerflut" bei den
Nationalratswahlen zu kandidieren, was von der Wiener
Kreiswahlbehörde abgelehnt wurde. Die darauf
folgende Anfechtung der Wahlen
wurde mit Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes vom 28.2.1991 abgewiesen, da
der Wahlvorschlag der Liste „Nein
zur Ausländerflut" als „verfassungsgesetzlich
verpönter Akt nationalsozialistischer
Wiederbetätigung" zu beurteilen sei.
Gerd Honsik setzte sich, nachdem er im Mai 1992 nach NS-Verbotsgesetz in erster
Instanz zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden war, nach Spanien ab.
Noch immer verbreitet Honsik - insbesondere auch in Form von Massenemails an
Abgeordnete des Nationalrates rassistische und antisemitische Propaganda sowie
die Leugnung und/oder Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen,
besonders des Holocaust.
Ein Auslieferungsersuchen Österreichs
blieb bis dato erfolglos.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es Bemühungen ein
Auslieferungsverfahren gegen Gerd Honsik
durchzusetzen?
2. Wie ist der derzeitige Stand des Auslieferungsverfahrens?
3.
Wie ist der derzeitige Stand betreffend einer europaweit einheitlichen
Regelung
hinsichtlich
Verurteilung von Holocaust - Leugnung und/oder Verharmlosung?
4.
Welche Bemühungen gibt es auf europäischer
Ebene, die Verurteilung von
Holocaust Leugnungen
und/oder Verharmlosungen einheitlich zu regeln?
5. Wie ist Ihre persönliche Position betreffend der Auslieferung von Gerd Honsik?
6. Welche
Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung die
Auslieferung von
Gerd Honsik
durchzusetzen?